Nu muss ich doch nochmal ...
@diesunddas1804
Wie bereits geschrieben:
Für die erste Beschwerde nach dem Urlaub würde ich zu einer persönlich verfassten raten und sie nicht über einen Anwalt zustellen lassen.
Hilfestellung bei der Formulierung ist okay, der diplomatische Spielraum ist jedoch größer, wenn man selbst einredet und nicht gleich den Bevollmächtigten schreiben lässt.
Die irrtümliche Beschreibung ist dokumentiert. Hierauf liegt das Hauptgewicht der Beschwerde - nämlich auf der Tatsache, dass diese Beschreibung zu keiner Zeit auf das Rohanou Resort zutraf und offenkundig ein Zuordnungsfehler bei Vtours passiert ist.
Insofern bedarf es auch keiner Vorher/Nachher-Vergleiche um einen Fehler zu bemängeln.
Es spielt keine Rolle zu welchem Zeitpunkt der Veranstalter den Irrtum erkannt hat, maßgeblich für einen Anspruch auf Schadenersatz ist die faktische Beschreibung zum Buchungszeitpunkt.
Meine Bedenken richten sich - durchaus empathisch! - gegen deinen ziemlich überobligatorischen Aktionismus.
Beispielsweise hätte ich mit einer Hotelbewertung (besser einem Verriss erster Güte!?) bis zur Klärung des Sachverhalts abgewartet - und auch den Kontakt nach erfolgtem Umzug erst einmal ruhen lassen.
Ferner sendet eine vorsorgliche Kritik an der Serviceauffassung des betreffenden RV kein warmes Licht in den Mikrokosmos einer schwebenden Reklamation - gerade in solchen Fällen ist weniger zumeist mehr!
Hier muss ich tatsächlich die geschätzte gabriela_maier zitieren, die weiland wissen ließ Wut sei kein guter Ratgeber. Dies trifft für diese Causa den Punkt!