• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1325853880000

    Kann ich nur bestätigen, sowohl bei Zusendung der Kreditkarten Master Gold der Sparkasse, Miles & More und Barclay, letztere auch für VISA erhält man die AGB der inkludierten Versicherung schriftlich und sind zudem im Net einsehbar.

    Vorteil der Sparkassen Karte, die Versicherungen greifen unabhängig ob die Reisen innerhalb des Versicherungsjahres mit der Karte bezahlt wurden oder nicht.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1325856783000

    Genau deswegen habe ich sie genommen! Reise-KV ist auch dabei. Kostet im Jahr 80 Eu`s, Pannenschutz auch dabei.

  • fraenni
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    geschrieben 1325860499000

    Genau meine Herren und außerdem noch eine umsatzabhängige Gebührenerstattung bis 25 €/Jahr. "Nichts ist unmöglich..... !"

    Das alles weiß man, wenn man die AGB´s und Vers.-bedingungen vor Vertragsabschluß liest.

    @elch7782 und eine RRV über das RB ist mit Sicherheit teurer - aber nicht sicherer -.

    Das RB ist kein Vertragspartner sondern Vermittler. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • elch7782
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    geschrieben 1325864988000

    Es ist richtig, dass die AGBs mit der Karte ausgeliefert werden. Der Wortlaut heißt hier, die Reise muss im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht sein und die Karte muss noch gültig sein, wenn die Reise angetreten ist. Dass aber die Versicherung nicht greift, obwohl wir zeitnah nach Buchung die Karte wegen der RRV geordert haben ist nicht ganz nachvollziehbar. Die Versichung, die für unsere Bank die RRV anbietet hat keinerlei Inofs im Netz. Die Versicherung ist noch nicht mal bei der Produktliste angegeben. Lediglich über die Suchefunktion konnte man die Formulare zur Schadensmeldung finden. Auf der Homepage der Bank wird für Infos an den Kundenberater verwiesen.

    Ich habe lange hier im Netz gesucht um Infos zu finden.

    Bei einem Infoportal bin ich auf ähnliche Bestimmungen gestoßen, allerdings war da groß gewarnt, dass man Inhaber der Karte vor Reisebuchung sein muss.

    Anscheinend sind wir aber kein Einzelfall.

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1325866676000

    @elch

     

    So richtig kann ich nicht nachvollziehen, wo dein "Verständnisproblem" liegt.

    Du schreibst doch selbst, der Wortlaut heißt:

    "Die Reise muss im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht sein....."

    Der Gültigkeitszeitraum der Karte beginnt doch nicht vor deren Antragstellung.

    Du hast zuerst die Reise gebucht und danach die Karte beantragt.

     

    @all

    Da hier schon namentlich die Sparkasse benannt wird, möchte ich noch erwähnen, auch meine Visa Gold (über ADAC) bietet sehr guten Versicherungsschutz hinsichtlich Absicherung von Reisen (und auch weitere Vorzüge, durch die man recht schnell die Kartengebühr wieder rein hat). Einziger Nachteil, es muß mit der Karte bezahlt worden sein, die Auslandskrankenversicherung jedoch greift auch ohne Kartenzahlung.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1325869027000

    @elch7782 sagte:

    ... Der Wortlaut heißt hier, die Reise muss im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht sein und die Karte muss noch gültig sein, wenn die Reise angetreten ist. Dass aber die Versicherung nicht greift, obwohl wir zeitnah nach Buchung die Karte wegen der RRV geordert haben ist nicht ganz nachvollziehbar...

    Nur für Elche, kein Wunder wenn schon Autos deswegen ins Schleudern kamen ;)

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  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1325871548000

    Sag mal Elch, wenn Du die Karte wegen der RRV geordert hast, warum hast Du dann nicht gleich die AGB entsprechend geprüft?

     

    Ich halte eine RRV die völlig separat abgeschlossen ist, ohnehin für besser, die muss man auch nicht im Reisebüro abschliessen, das gibts auch bei den Reiseversicherungen direkt. Da gibts in den AGB auch Fristen, wann die Versicherung spätestens abgeschlossen sein muss. Ich kann doch auch nicht hinterher jammern, dass ich das nicht wusste, dass es zu spät ist, wenn ich 10 Tage vor Abreise schon im Krankenhaus liege und mir dann einfällt, ich bräuchte ne Versicherung...

  • elch7782
    Dabei seit: 1295395200000
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    geschrieben 1325872505000

    Richtig "abholl", ich gib dir ganz und gar recht.

    Diese Versicherungen kenne ich, haben eine Frist von 14 Tagen.

    Die haben wir auch immer genutzt und immer fristgerecht abgeschlossen.

    Die AGBs gabs bei unserer Bank erst mit der MasterCard.

    Am Buchungstag die Karte zu ordern ist zu spät, da der Auftrag da erst anfängt und nicht abgeschlossen ist. Sagt einem der Kundenberater nicht der einem die Versicherung mit MasterCard verkauft.

    Zur Info: Wir sind nicht unwissend oder blind ins Unglück gerannt.

    Reisebuchung war Mitte März11, Rechnung bereits 10 Tage nach Beantragung der Karte in unserem Briefkasten Ende März. Reise im Januar 2012, Krankheitsbeginn Ende Dezember 2012 14  Tage vor Reisebeginn.

     

    Für alle die es ganz genau wissen,alle AGBs auswendig lernen und im Schadensfall allwissend sind, das Zitat der Verbraucherberatung: Ob Verbraucher wirklich gut versichert sind, stellt sich häufig erst im Schadensfall heraus. Probleme mit der Schadensabwicklung sind wirklich nicht selten.

     

    Der Schaden betrifft einen direkten Familienangehöriger, der mit meiner Karte nicht mitversichert ist und sich deshalb eine bestellt hat. Bis dato fand ich meine MasterCard auch toll mit Superleistungen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1325874503000

    Ich bezweifle stark, dass hier irgendjemand die AGB auswendig lernt bzw. im Schadensfall allwissend ist.

    Was den Kundenberater betrifft: Nun, er berät. ;)   ... was nicht darin hindern sollte, Fragen zu stellen, z. B., ab wann die Versicherung greift. Ich erwarte nicht wirklich, dass man mir alles vorbetet.

    Weiterhin erwarte ich nicht, dass, wenn ich eine Versicherung nachträglich abschließe, sie rückwirkend greift. :shock1:   Das wäre eher erstaunlich. 

     

    Noch erstaunlicher allerdings finde ich - und außerdem schade, dass User hier unverzüglich "verschwinden", wenn sie nicht die Antwort erhalten, die sie wünschen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • bernhard707
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    geschrieben 1325874674000

    @elch7782 sagte:

    ...Der Schaden betrifft einen direkten Familienangehöriger, der mit meiner Karte nicht mitversichert ist ...

    Auch der ist üblicherweise mitversichert, wenn es nicht gerade der Cousin deines Schwagers ist.

    Dein Versäuminis begründet sich wahrhaftig anders.

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