Ja Elch,
da sieht man schon wieder den Vorteil der Nicht-Kreditkartenversicherung, da kann ich die AGB vorher einsehen. Wäre allerdings auch bei der Karte gegangen, wenn man gewollt hätte und sich nicht auf den Ratschlag des Verwandten und das Angebot des Bankberaters verlassen hätte, das es damit abgesichert wäre. Und bei der "richtigen" Versicherung wäre der Versicherungsschutz auch ab Antragsstellung gelaufen, nicht erst mit Aushändigung der Karte. Kreditkartenversicherungen sind selten wirklich umfassend, wenn sie das Gleiche leisten wie Einzelversicherungen, dann kosten sie auch mindestens das Gleiche. Die Unternehmen sind Wirtschaftsunternehmen, keine Wohlfahrtsinstitute.
Ich selbst hatte bereits zwei Schadensfälle, die einmal die schwere Erkrankung eines direkten Angehörigen (kein Reiseteilnehmer) und einmal meine eigene Krankheit betrafen und ich hatte eine wirklich unkomplizierte Schadensabwicklung ohne große Umstände, für die ich keine AGBs auswendig können musste.