Hallo zusammen!
@Schnuckelhase sagte:
Ich habe daraus entnommen, dass man also als Pauschalreisender der völligen Willkür der Reiseveranstalter ausgeliefert ist. Die können machen, was sie wollen!
Nein, können Sie nicht. Rein rechtlich gesehen ist die Verlegung nur der Flugzeit am Hin- oder Rückreisetag kein Mangel; die Verlegung von Hin- und Rückreisetagen (also z.B. Rückflug an einem ganz anderen Tag) oder die Verlegung der Flughäfen (also z.B. SXF statt LEJ) ist aber sehr wohl ein Mangel, der eine Schadensersatzpflicht begründen würde.
@Schnuckelhase sagte:
Letzten Endes erfolgte die Abholung und der Flug dann doch pünktlich und ohne Probleme und sie war dann nachmittags völlig erschöpft zu Hause.
Dass es dennoch keine Schadensersatzpflicht in diesem Fall hier gibt, liegt eben daran, dass - wegen der Intervention des TE - letztendlich der Flug doch wie gebucht und bestätigt erfolgt ist (und zwar "pünktlich und ohne Probleme" nach LEJ).
Das Badehandtuch ist insofern kein Schadenersatz, sondern nur eine kleine Wiedergutmachung für die Telefonate und den Stress vor Ort. Ob's angebracht ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das jetzt nicht zu eng sehen, denn letztlich ist der Vertrag ja doch noch erfüllt worden. Welche Art von Schadenersatz würdest du denn für die Telefonate erwarten?
Gruß,
soedergren