Danke für Eure bisherigen Beiträge.
Ich habe daraus entnommen, dass man also als Pauschalreisender der völligen Willkür der Reiseveranstalter ausgeliefert ist. Die können machen, was sie wollen!
Der Leidtragende ist also im Endeffekt immer der Reisende. Für mich eine völlig neue Erkenntnis.
Leider wurde die Frage am Ende meines ersten Beitrags noch nicht beantwortet:
ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, dem Reisenden persönlich mitzuteilen, dass ein anderer Flughafen angeflogen wird bei der Rückreise?
Schliesslich werden Änderungen der Abflugzeit oder des Zielflughafens auch schon vor Reiseantritt dem Reisenden telefonisch, per fax oder mail mitgeteilt, damit er sich darauf einstellen kann.
Soll das nun im Urlaub anders sein?
Und ist nicht der Vertrag mit dem Kunden erst dann erfüllt wenn der im Flugschein angegeben Flughafen erreicht worden ist (natürlich auch mit einem Transfer dorthin von einem anderen Flughafen)?. Ich bin der Meinung, der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass der Fluggast, egal mit welchem Verkehrsmittel, den Zielflughafen erreicht (mit welchem Zeitaufwand und zu welcher abweichenden Ankunftszeit sei dahingestellt).
Erst dann ist der Vertrag voll erfüllt, oder?
Den Kunden dann mit einem läppischen Badehandtuch abzuspeisen finde ich dreist und unverschämt.
Und als Antwort auf einige Beiträge: ja es war Öger.
Das ist doch ein erfahrener, renommierter, einer der grössten Veranstalter in Deutschland. Da dürfte so etwas nicht passieren... da ist es einfach nur peinlich, wie man mit dem Kunden in diesem Fall umgegangen ist.
Öger ist für mich KEIN Billigveranstalter, wie manche hier geschrieben haben.
Und wenn die das bei den vielen Mitarbeitern an der türkischen Riviera nicht in die Reihe bekommen, auch Ersatzflüge incl. Transfer vernüftig zu organisieren, dann sollte man ein Armutszeugnis ausstellen.