Bitte drücke Dich verständlich aus - nur dann kann Dir geholfen werden. Was sind aed, welcher Veranstalter? Die Beachtung der allgemeinen Groß- und Kleinschreibungsregelungen sowie freundlicher Tonfall inklusive "bitte" und "danke" erleichtern es den Usern zusätzlich, Dein Anliegen zu verstehen und eine Antwort für Dich zu finden. Die community ist schließlich kein Selbstbedienungsladen, sondern funktioniert durch gegenseitiges Geben und Nehmen.
schaden für den veranstalter
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geschrieben 1216679822000
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geschrieben 1216680433000
Ich vermute deira meint den UAE-Dirham = ca. 0,17 Euro ??
Darüber hinaus hoffe ich das Deutsch nicht ihre Muttersprache ist.
Soweit mir bekannt sind solche offensichtlichen Fehler im Angebot nichtig, allerdings in der Bestätigung ?
oracle
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geschrieben 1216680583000
Daher wäre es wichtig zu wissen wer Vertragspartner ist usw.
Für mich hörte es sich bisher nur an, ob sich die Eröffnerin des Threads freut, was sie für ein Schnäppchen gemacht hat!
Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen. -
geschrieben 1216680723000
Natürlich, das ist doch offensichtlich. Aber Ok...
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geschrieben 1216680755000
tja, jetzt sind schon einige Antworten gekommen und noch nix rausgekommen
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geschrieben 1216681492000
ich merke es hat keinen sinn mich noch weiter darüber zu unterhalten. wollte eigentlich wissen ,wie ich mich rechtlich verhalten soll.auf wiedersehen
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30985Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1216681711000
Hallo
gemeint sind wohl Arab. Emir.Dirham AED.
1.800 Euro sind 10.529,53 AED bzw. 1.800 AED sind 307,7058 Euro.
Für umgrechnet knapp 308 Euro anstatt 1.800 Euro möchtest Du jetzt n die Emirate, da es sich wohl um einen Schreibfehler handelt.
Ich denke mal, da dieser Reisevertrag hier in D geschlossen wurde, gilt auch die hiesige Währung, EURO!!
Wie sehen es denn unsere Reiseexperten, kommt man mit der Nummer durch und de Anbieter hat die A....karte und den Verlust zu tragen?
Gruß
Sabine
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geschrieben 1216682037000
Der Veranstalter kann den Vertrag wegen Irrtum anfechten - sofern es ein deutscher Veranstalter ist. Nachzulesen im BGB.
Hat ein Juwelier eine Null bei der Preisauszeichnung vergessen, muss er den Brillantring nicht für 490.- Euronen verkaufen.
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geschrieben 1216682098000
Nein, der Veranstalter kann einen sogenannten Irrtum geltend machen. Was Er ja durch den neuen Preis in Euro am Telefon bereits gemacht hat.
Somit solltest Du eine neue Buchungsbestätigung in Euro bekommen, welche Du dann ablehnen kannst, weil es ein neues Angebot ist.
LG
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geschrieben 1216682476000
hallo sabine nein manche reiseveranstalter setzen die ein heimische währung und euro ins netz. ausserdem hab ich den veranstalter doch extra angerufen,weil mir selber alles unklar war .wurde mir gesagt alles o.k. habe ja auch eine bestätigung per e-mail bekommen