@deira sagte:
. der veranstalter ist mir auch bekannt.
:rofl:
Ganz eindeutige eine Vertragsanfechtung durch den Veranstalter nach BGB 119.
Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nach BGB 122 Abs.1 duerfte hier wahrscheinlich bereits an BGB 122 Abs. 2 scheitern. Aber selbst wenn BGB 122 Abs. 2 nicht einschlaegig sein sollte und eine Schadensersatzpflicht nach BGB 122 Abs. 1 bestehen wuerde, muesste ein konkreter Schaden nachgewiesen werden. Auch dies duerfte im vorligenden Fall recht schwierig bis unmoeglich sein.
Gruss
Caveman
weshalb kann man eigentlich nicht bei Problemen das Problem so schildern, dass sich auch ein Außenstehender auskennt?
Manchmal kommt mir vor, Forum-Schreibende behalten bewusst Details zurück, um dann später schreiben zu können "nein, so ist das nicht, weil..."
Ein Preis kann vom Veranstalter wegen Irrtum angefochten werden, trotz ausgestellter Buchungsbestätigung und trotz Anruf beim Veranstalter, sofern er es innerhalb einer angemessenen Frist, etwa sieben Werktagen, macht. Punkt.
Ob unseriös oder seriös können wir hier nicht feststellen. Aber grundsätzlich besteht die Pflicht innerhalb der EU in Landeswährung auszupreisen. Punkt.
Und ist der Veranstalter nicht in der EU beheimatet, kann er machen, was er will. Auch Punkt.
Peter
Peter,
ich muss Dir auch recht geben. Stimmt genau, was Du schreibst..
Im übrigen würde mich auch der Veranstalter interessieren. Werde dann zukünftig auch bei ihm buchen in der Hoffnung, dass er bei mir auch solch einen Fehler macht, um nen richtiges Schnäppchen in den Emiraten zu machen.
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl:
LG
Renate
hallo renate.ich habe nocheinmal die geschäftsbedingung des veranstalters gelesen, daraus geht hervor,dass der v.a. vor der buchungsbestätigung antworten muss um den fehler zu korrigieren.desweiteren wird geschrieben ,dass eine buchungstätigung für den v.a. bindend ist. nialso bin ich voll im recht. ich weiss nicht warum teilweise nur solche kritiken hier herumkommen von anderen.ich arbeite zum ersten mal in einen forum mit und mit schnell schreiben bin ich einfach nocht nicht perfekt.drum schreib ich alles klein geht viel schneller.ich möchte den veranstalter nicht nennen um keine schwierigkeiten zu bekommen.danke das mich einer hier verstanden hat.
Das Problem ist nicht, dass dir keiner helfen will oder so, es geht darum und das ist nicht nur in Foren so, dass ein Bitte und Danke einfach hilfreich sind, so ist das überall, egal ob auf Arbeit, im Supermarkt oder eben in einem Forum!
Und wenn dir Leute schon helfen wollen, solltest du wenigstens auf die Fragen eingehen, du könntest wenigents sagen, ob es ein deutscher Veranstalter ist oder ob es sich um einen Mittler handelt, dann kann dir abschließend vielleicht weitergeholfen werden.
Grüße
Mir kommt Deine Diskussion so rüber als ob Du keine Hilfe brauchst bzw. willst.
Jammere aber nicht rum, wenn morgen ne geänderte Bestätigung im Briefkasten liegt.
Es haben Dich hier mehrere - mich eingeschlossen - entsprechend hingewiesen, welche Möglichkeiten der Veranstalter bei einem falschen Preis hat.
LG
Hallo deira,
nialso bin ich voll im recht
ich vermute fast, Du willst nur eine Antwort hören, nämlich dass Du im Recht bist. Ich bin zwar auch der überwiegend hier geäußerten Meinung, dass bei der uns bekannten Sachlage eine Anfechtung nach 119BGB durchaus möglich und zulässig ist, aber es kann ja alles auch ganz anders sein. Anscheinend ist ja auch der Veranstalter/Vermittler oder was auch immer nicht so sehr mit dem Geschäft vertraut, sonst würde dir das Angebot, deinerseits ein Angebot zu machen, nicht eingeräumt werden. Vielleicht konsultierst du aber auch noch einen Rechtsanwalt, damit du die Reise so bekommst, wie von dir gebucht. Viel Glück dabei!
drum schreib ich alles klein geht viel schneller
Das ist ziemlich egoistisch von dir, denn viele von denen, die dir helfen wollen, brauchen wesentlich länger, um deinen Text zu lesen bzw. zu verstehen. Ich dachte eigentlich, es gäbe sogar dementsprechende Regelungen diesbezüglich in diesem Forum.
chepri
Hallo deira,
es ist ja nicht so, dass wir Dir das Schnäppchen nicht gönnen würden ...aber der Veranstalter wird und kann den Reisevertrag anfechten. Das Recht ist wohl auf seiner Seite. Entweder Du akzeptierst den geänderten Vertrag oder er kommt nicht zustande. Ich sehe keinen Erfolg in dieser Angelegenheit, den Veranstalter zu verdonnern, Dich für lau bzw. mit Verlust, Urlaub machen zu lassen.
Er hatte doch auch angeboten, Dir preislich entgegen zu kommen. Einigt Euch, oder tretet vom Vertrag zurück.
Gruß
Sabine
@deira sagte:
drum schreib ich alles klein geht viel schneller.
Kleine Anmerkung am Rande meinerseits: Ein Forum ist kein Chat, wo man sich kurz und knackig in Echtzeit und ohne Rücksicht auf die Form "unterhält" und alles ganz, ganz schnell gehen muß.
Im Forum ist es (im gegensatz zum Chat) völlig egal, ob Du nun 5, 10 oder 15 Minuten brauchst, um einen Beitrag so zu schreiben, daß ihn die anderen User, die Dir helfen wollen, auch im ersten Anlauf und ohne mehrmaliges Nachhaken verstehen können. Wenn es Dir noch an Erfahrung fehlt - kein Problem, jeder hat mal angefangen. Aber dann nimm Dir bitte auch die Zeit, Dich einzugewöhnen. Damit machst Du es Dir und der community leichter.
Und jetzt bitte zurück zum Thema.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!