• zockerrudi
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    geschrieben 1197643452000

    Hallo, wer hat diesbezüglich Erfahrungen ?

    Wir hatten eine am 26.09. eine 12-tägige Reise vom 27.11. bis zum 09.12.2007 in den Club Mega Saray in Belek / Türkei gebucht. Die Reiseunterlagen erhielten wir am 07.11.. Zufällig durch Chatten im Internet erfuhr ich 5 Tage vor Reiseantritt, dass der Club am 06.12.2007 wegen enttäuschender Buchungen bis zum 29.02.2008 schliessen wird. Per e-mail bestätigte mir die Hotelleitung dass, teilte mir aber auch mit, dass mein Reiseveranstalter dass schon vor 1 Monat erfahren hätte. Eine sofortige Rücksprache über mein Reisebüro beim Veranstalter ergab, dass man erst einen Tag vorher von der beabsichtigten Schliessung erfahren hätte, und jetzt dabei sei, die Kunden zu verständigen. Eine glatte Lüge ! Man hätte uns -wie bei Überbuchungen- die Reise antreten lassen, und vor Ort mit den Tatsachen konfrontiert. Man bot uns aber eine Alternative an, die wir nicht akzeptieren konnten. Wir buchen Mega Saray wegen des Tennispublikums und seiner 14 Quarzsandtennisplätze. Es wäre unsere 3. Reise ins MS innerhalb von 13 Monaten gewesen. Das Alernativhotel hat nur 4 Hartplätze, auf denen ich aber wegen meiner Problemen mit Achillessehnen und Hüfte ( beides operiert ) nicht spielen kann. Alternativen wären für uns die Clubs von Magic Life oder die beiden Clubs von Ali Bey gewesen, die aber der Veranstalter nicht vorhält. Auch ein Versuch, die Reise in das MS um 3 Tage zu verkürzen schlug fehl, da es keinen Rückflüge ab dem Tag war. Wir haben wegen der Kürze der Zeit dann ein ähnliches Angebot im Magic Life Club Waterworld gebucht, was aber teurer war. Ichg habe das dem Veranstalter unter Angabe der Gründe genannt, und ihn aufgefordert, die Mehrkosten zu übernehmen und innerhalb von 3 Tage zu reagieren, was natürlich zu keiner Resonanz führte. Jetzt ist ein Rechtsstreit in >Gang gesetzt worden, und mein Anwalt ( ein Reiserechts-Spezialist - so sagt er zumindest und wirbt auch entsprechen- ) fordert in einem ersten sehr allgemeinen Schreiben 100% der Reisesumme als Ersatz.

    Hat jemand schon mal in der gleichen Situation gestanden, und was ist debei rausgekommen ?

    Vielen Dank, und freundliche Grüsse aus München

    Rüdiger

  • puschellotte
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    geschrieben 1197644329000

    um vor weiteren solchen Buchungen zu warnen, wäre es gut, wenn du denn Reiseveranstalter nennen würdest.

  • zockerrudi
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    geschrieben 1197645355000

    Ich fürchte, wenn ich das tue, wird man den thread u.U. schliessen. Lass dir aber sagen, dass das genau so gängige Praxis zwischen ( fast allen ) Veranstaltern und ( fast allen ) Hotels ist wie das Überbuchen im Sommer. Von Überbuchungen kann man natürlich im Winter nicht sprechen, da gilt es die Unauslastungen auszugleichen. Es handelt sich um einen recht grossen Veranstalter in Köln, der mit mehrere Marken im Markt agiert. Falls es dich interessiert, wie es uns ergangen wäre, wenn wir nichtsahnend und sehr frohgemut in den Flieger gestiegen wären, schau doch bitte im holiday check Türkei / Urlauberbewertungen im Mega Saray den Bericht von Dieter und Carmen an. Das sagt alles. Die -so kann man nachlesen- sind übrigens mit Alltours geflogen.

  • mosaik
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    geschrieben 1197649457000

    Der ursprünglich gebuchte Reiseveranstalter muss den vollen Reisepreis zurück zahlen und die Mehrkosten für die kurzfristige Alternativlösung bezahlen. Aber sicher nicht nun 100 % der neuen Buchung oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Peter

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1197651287000

    Hallo Rüdiger,

    soweit alles eigentlich logisch und verständlich. Ich glaube aber ehrlich gesagt kaum, daß die gesamten Mehrkosten eingeklagt werden können, zumal der neu gebuchte Club bezüglich der Leistungen deutlich mehr bietet, als der ursprüngliche. Die Frage wäre gewesen ob es Euch zuzumuten gewesen wäre eventuell auf andere Tennisplätze auszuweichen. Ich gehe davon aus, daß es in der Nähe andere Spielmöglichkeiten mit Sandplätzen gegeben hätte. Ich denke, daß Ihr eine Erstattung der Reisekosten und darüber hinaus maximal 10 bis 20 Prozent bekommen dürftet.

    In Übrigen noch ein Tipp: Du schreibst, daß der Veranstalter lügt! Was wäre wenn dieser nun per Fax belegen könnte, daß er tatsächlich erst einen Tag vor Deinem Anruf über die Schließung informiert worden ist. Immerhin wäre auch die Möglichkeit vorhanden, daß die Fehlinformation vom Hotelier stammt. Wäre das so, dann würde es mir an Deiner Stelle gerade recht warm werden......

    Dein Ärger ist verständlich, aber eventuell ist manchmal nicht alles so, wie wir es gerne hätten.

    Gruß

    Berthold

  • zockerrudi
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    geschrieben 1197651605000

    Hallo Peter,

    so habe ich mir das eigentlich auch vorgestellt, und auch unverzüglich in meiner eigenen Schadensersatzforderung an den Veranstalter beziffert.

    Der Rechtsanwalt sagt mir aber, dass die Rechtslage Schadensersatzforderungen nicht nur nach dem materiellen Wert festlegt, sondern wohl auch ( Strafzuschläge oder auch Aufwendungen bzw. "seelischen Schaden" ?? ) für den Verursacher berücksichtigt. Das würde von Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden. Wenn man unsere Sache mal abseits von zivilrechtlichen Forderungen ansieht, könnte das auch der Tatbestand eine Strafsache sein, also bewusste arglistige Täuschung.

    Gruss aus München

    Rüdiger

  • zockerrudi
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    geschrieben 1197652286000

    Hallo Berthold,

    danke für deine Ausführungen. Durch mein Buchungsverhalten in den letzten 10 Jahren ( 25 mal Magic Life, die letzten 2 Urlaube im MS ) kann ich nachweisen, dass ich bestimmte Kriterien und Ansprüche stelle. Da geht es nicht nur um Tennisplätze, sondern auch um Gleichgesinnte im Club, die man kennenlernt, kommuniziert ( auch ausserhalb des Tenniscourts ) und mit denen man sich zu Matches verabredet.

    Wenn der Veranstalter also nicht lügen sollte, und durch ein Fax oder ähnliches nachweisen, dass er tatsächlich erst einen Tag vorher informiert wurde, lässt mich das kalt. Der Veranstalter haftet für alle seine Erfüllungsgehilfen, sowohl seiner ausländischen Agentur ( falls die es verschwitzt hat ) oder eben für das Hotel. Er kann im Wege des Regresses sich meine Ansprüche wiederholen, ich habe keine direkten Rechtsmittel gegen das Hotel. Nach deutschem Recht wäre es wohl möglich, eine Klage gegen eine Person x einzureichen und gleichzeitig einer anderern Person y den Streit in der Sache verkünden.

    Gruss Rüdiger

  • ADEgi
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    geschrieben 1197654310000

    Hallo Rüdiger,

    das mit den Ansprüchen ist mir schon klar. Du versuchst hier aber eigentlich etwas Einzuklagen, auf das Du keinen Anspruch hast. Nämlich die "Beschaffenheit" oder besser gesagt, die Zusammensetzung Deiner Miturlauber. Was wäre denn, falls sich in einem der von Dir gewählten Clubs zehn Busse mit ausländischen Senioren einmieten.

    Keine Reklamationsmöglichkeit!

    Klar buchst Du die Hotels, nach der zu erwartenden bzw. laut Deiner persönlichen Erfahrung auch vorherrschenden Art der Miturlauber. Rein rechtlich ist dise allerdings nicht durchsetzbar. - Meine Meinung.

    Und noch mal zum Thema was wäre wenn. Nur falls der Veranstalter Recht hätte. Üble Nachrede, Verleumnung, Geschäftsschädigung - frag hier besser auch mal Deinen Anwalt. Der Veranstalter ist jedenfalls für jeden hier herauszufinden. Zumindest wenn man sich Mühe gibt oder ein klein wenig Ahnung hat.

    Gruß

    Berthold

  • zockerrudi
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    geschrieben 1197656222000

    Hallo Berthold,

    freut mich, deine Anteilnahme. Wegen einer strafrechtlichen Auslegung spreche ich, habe ich gesprochen und werde auch in Zukunft nur im Konjunktiv sprechen. Mir geht es auch nicht um eine grosse Entschädigung für uns, mir geht es vielmehr darum, dass diese gängige Praxis der "Reisemafia" ( schon wieder ein zweifelhafter Konjunktiv ? ) sowohl im Sommer wie im Winter im Grundsatz mal geklärt wird, oder zumindest der Versuch gemacht wird, die Rechte der Betroffenen offener zu machen. Die Methoden, vor Ort z.B. mit einem Ausflugsgutschein für € 60.-- oder mehr solche Machenschaften ( die ja nicht plötzlich auftreten ) auszugleichen, halten die Massen der Enttäuschten ruhig. Durch dieses Forum haben wir aber die Möglichkeiten, durch unseren Erfahrungsaustausch die Positionen der Betroffenen zu stärken. Ich bin nicht der Rächer der Enterbten, aber glaube mir, was ich für einen Zorn bekommen habe, als ich 5 Tage vor Abflug durch Zufall und dieses Medium davon erfahren habe.

    Ich finde, man kann nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, und zu hoffen, dass einen selbst das Problem nie wieder trifft.

    Noch zur Sache der 10 Busse mit Rentner: es genügt die ( durch Erfahrungen der Vergangenheit bewiesene ) Wahrscheinlichkeit des Vorfindens Gleichgesinnter. Aber das Mega Saray hätte auch locker diese Busse verkraften können, und mich hätten sie nicht gestört.

    Gruss Rüdiger

  • Chiara Saluta
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    geschrieben 1197668160000

    zum Glück sind Recht haben wollen und recht bekommen zwei paar Schuhe... und was ein Anwalt fordert und was er tatsächlich bekäme auch.

    Du kannst ja auch nicht in eine Pommesbude gehen, die letzte Currywurst des Tages bestellen, hast Sie bereits bezahlt und bei der Übergabe fällt sie hin. Dein Anspruch wäre eine neue Curry oder Dein Geld zurück, Du gehst aber dafür im Ritz essen und präsentierst Deine Rechnung der *Currywurstmafia* in de Hoffnung, das sie bezahlt wird und zur Begründung, das Du sehr gerne Currywurst ißt und diese mit Genuß unter Gleichgesinnten essen wolltest zählt auch hierbei sehr wenig, auch wenn Dein Anwalt nun 2 Würste fordert.

    :laughing:

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