@Rüdiger Küster sagte:
Ich wäre dir aber noch dankbarer, wenn du mir sagen könntest, ob sie durch deinen Beruf ( Anwalt ? ) juristischzu 100% abgesichert sind, oder ob du -woher und warum auch immer- juristisch -wie ich auch- sehr interessiert bist.
Ich bin kein Jurist, ich habe das auch nie studiert. Ich beschäftige mich jedoch aus beruflichen Gründen seit etwa 1985 mit österreichischem und deutschem Reiserecht und zwar sehr intensiv durch ausführliche Fachliteratur.
Es gibt grundsätzlich keine "100% Absicherung" im Recht. Schließlich kursiert ja der Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.
Was ich aber aufgrund meines Einblicks in mehrere 100 Urteile und durch meine Jahrzehnte lange Erfahrung habe, ist das Gespür, ob sich etwas "lohnen" (finanziell, ideell, in der Sache o.ä.) wird oder nicht. Ich bin mir in vielen Dingen persönlich auch 100% sicher, in manchen Dingen aber auch nicht - das sage/schreibe ich dann auch so.
@Rüdiger Küster sagte:
Bezüglich der Tennisplätze glaube ich nicht, dass meine gesundheitlichen Probleme mit Hüft- und Achillessehnenoperation und stark angeknackster 2. Hüfte sowie 2. Achillessehne juristisch nicht zu bewerten wären bei Würdigung der Auswahl unserer Urlaubsdomizile. Auch Vorlieben persönlicher Interessen, z.B. die Sicherheit, das Publikum vorzufinden, was wir als Urlaubserfüllung erwarten, und was wir durch unser Buchungsverhalten der letzten 10 Jahre in mehr als 30 Buchungen beweisen können.
Du, da sage ich dir jetzt nüchtern - wie es wahrscheinlich auch viele Richter tätn': ...warum spielst du dann überhaupt noch Tennis bzw. warum legst du dann so großen Wert, deine gesundheitlichen Probleme im Urlaub noch zu verschlimmern...? KEIN Richter wird dir diese Argumente anerkennen, wenn es darum geht, dass alle diese Dinge ja gar nicht Gegenstand des Reisevertrages waren! Das muss ich dir so hart sagen, weil ich selbst einmal von einem Richter so hart "die Wahrheit", die rechtliche Wahrheit ins Gesicht bekam.
Ob du Publikum vorfindest oder nicht war sicherlich in keinem deiner bisher geschlossenen Reiseverträge Vertragsinhalt. Ich verstehe dich schon, dass du - mit hoher Wahrscheinlichkeit - bei 15 Tennisplätzen auch mit Publikum rechnen konntest, bei fünf mit gleicher Wahrscheinlichkeit nicht. Aber das war niemals Vertragsinhalt! Und daher steht dir nach deutschem Recht dafür kein kostenloser Rücktritt zu. So isses...
@Rüdiger Küster sagte:
Möglicherweise gibt es durch das Verhalten der Reisebranche mangels Interesse an Gerichtsurteilen in dieser Hinsicht zu wenig Präzedenzfälle.
Nein ganz und gar nicht. Du kannst dir gar nicht vorstellen, was da alles eingeklagt wird: ... ob es rechtmässig ist, dass Behinderte im selben Urlaub machen dürfen, in dem Menschen, die "hart gearbeitet" haben, sich erholen wollen... ...ob es rechtmäßig ist, wenn etwas im Katalog steht, dann vor Ort auch tatsächlich so ist, nicht unrechtmäßig sei, weil sich der Kunde trotzdem etwas anderes erwartet hat... ob es rechtmäßig sei, wenn man ohne Kinder Urlaub macht, der angebotene Kinderclub geschlossen sei und man - Ehepaar ohne Kinder - nicht dafür ein Geld zurück bekäme...
Es ist ein Unterschied, ob man ein Hotel mit Tennisplatz(plätze) gebucht hat und dann eines ohne erhält und Tennisspielen wollte. Ja, das ist ein Mangel.
Es ist ein Mangel, wenn ein Veranstalter in seinem Prospekt ausdrücklich schreibt, dass seine Tennisplätze gesundheitlich besonders verträglich wären, und der Kunde in einem Hotel mit Tennisplatz kommt, wo dieser Zusatz fehlt (ist aber schon haarig an der Grenze...).
Zu den anderen Informationen kann ich nichts sagen, da ich keine Einsicht in die entsprechenden Unterlagen habe. Überflogen, wäre es denkbar, dass der eine Veranstalter die Info tatsächlich früher erhalten hat als ein anderer.
Aber wie du es auch drehst:
gebuchter Urlaub: z. B. € 2.000.--
Alternativer neu: z. B. € 2.500.--
Schadenersatzanspruch € 500.-- bestenfalls, wenn den Argument(en) stattgegeben wird. Mehr wird meines Erachtens nicht dabei heraus schauen.
Meint
Peter