Was in Rüdiger emotional abgegangen ist - noch abgeht, kann ich durchaus nachvollziehen: Er ist "Konsument", "Laie", "Zahler" und hat zig Urlaube ja schon gebucht und absolviert gehabt, wo alles geklappt hat.
Nun steht er plötzlich einer Situation gegenüber, die er nicht kennt und meint, so könne das nicht sein.
Nun schauen wir uns einmal an, was passiert wäre wenn...
... der Veranstalter sechs Wochen vor dem Termin die Schließung erfährt:
dann hätte er u. U. ebenfalls keine Quarzsandalternative mehr anbieten können, der Vertrag wäre rückabgewickelt geworden und Rüdiger hätte Anspruch auf die Mehrkosten seiner Alternativbuchung
... der Veranstalter zwei Wochen vor dem Termin die Schließung erfährt:
wie oben...
... der Veranstalter den Kunden anreisen lässt und ihm eine in den Augen des Kunden inakzeptable Alternativunterbringung anbietet: dann könnte Rüdger auf sofortige Heimreise bestehen und erhält sein volles Geld zurück und kann Ansprüche aus dem Titel vertaner Urlaub verlangen;
aber alle drei Varianten könnten so nur dann "ablaufen", wenn der Grund - nämlich Quarzsandtennisplätze werden Hartplätze und (wahrscheinliches) Publikum wird zu unwahrscheinlichem Publikum und beides anerkennt ein Richter als rechtlich mit dem Veranstalter vereinbart.
Und genau diese beiden Punkte meine ich, reichen weder für oben erwähnte Forderungen noch für die Zulassung für ein Urteil vom OGH.
So, jetzt schauen wir uns einmal die Situation beim Reiseveranstalter an: es wäre absolut nicht in Ordnung, wenn ein Reiseveranstalter bereits mehrere Wochen von einer Schließung wüsste und keine geeigneten Maßnahmen setzt. Und natürlich noch weniger akzeptabel ist es, Kunden anreisen zu lassen, ihnen vor Ort Alternativen vorzusetzen nach dem Motto "Vogel friß oder stirb".
Aber... - jetzt beweis das einmal! ... der Veranstalter behauptet dann vor Gericht, er hätte ja noch mit dem Hotelier verhandelt, was der natürlich abstreitet - wenn er überhaupt vor einem deutschen Gericht erscheinen muss. ... der Veranstalter behauptet, er wäre in Verhandlung mit einem Alternativhotel gewesen, doch das habe sich sehr kurzfristig doch zerschlagen...
Zermürbend dann die Beweisführung für Vorsatz oder gar Betrug zu finden.
Es soll schon dem Veranstalter gezeigt werden: hallo, hallo, so einfach komsmt du nicht davon! Aber es erhebt sich wirklich die große Frage, ob sich Energien und Geld lohnen, ein Grundsatzurteil - wenn überhaupt möglich - zu erwirken.
Ich habe gerade eine Expertenmeinung über die Verhandlungen mit Fluglinien gelesen. Da meint dieser Experte - ein echter Rechtsanwalt, net so was wie i - dass das ungeheuer schwierig ist, Fluglinien z.B. das Gegenteil von ihren Gründen einer Flugabsage nachzuweisen und ähnliches. Fluggesellschaften haben da den längeren Arm und Atem, schreibt der Autor.
Klar, beschei... lassen muss man sich auch nicht. Aber ich denke, die Abwägung, ob man hier echt den Klageweg beschreiten soll oder nicht, sollte man sich sehr gut überlegen...
meint
Peter