• Peggy3
    Dabei seit: 1223769600000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1224004822000

    Hallo zusammen,

    wir haben vor 14 Tagen eine zusammengestellte Tauchreise nach Indonesien für das Frühj. im Internet bei einem seriösen Veranstalter gebucht. Den Flug haben wir auf unseren Wunsch sofort bezahlt (Wegen evtl. Energiekostensteigerungen im nächsten Jahr), ansonsten noch die anfallende Anzahlung. Kurz danach ist mir aufgefallen, daß bei der Anmeldungsbestäigung kein Sicherungsschein dabei war. Ich reklamierte dies beim Reiseveranstalter, der versprach mir auch den Sicherungsschein zuzusenden. Gestern haben wir nun den Sicherungsschein für den Flug (anderer Veranstalter) zugemailt bekommen. Aber nicht für die übrige Reise. Was uns sehr suspekt vorkommt. Kann uns jemand weiterhelfen, wir wissen nicht wie wir nun weiter vorgehen sollen.

    LG Peggy

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1224005114000

    Wenn eurer Veranstalter mit dem Flug nix zu tun hat ( verstehe ich jetzt so?! ) sondern nur eine einzelne Leistung - z.B. den Hotelaufenthalt - für euch erbringt, dann muss er euch keinen Sicherungsschein ausstellen. Wenn er alle Reisebausteine - z.B. Flüge, Transfers, Hotels, Tauchausflüge, Bootscharter etc. - zu verantworten hat, dann muss er auch einen Sicherungsschein herausgeben.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Peggy3
    Dabei seit: 1223769600000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1224006005000

    Hallo Jarek,

    den Flug hat der Reiseveranstalter bei einem Fremdunternehmen gebucht. Bei den Hotels, Transfers, Tauchen tritt er als Reisevermittler (Veranstalter)auf. Welche rechtlichen Mittel haben wir nun? Es könnte ja theoretisch so sein, daß wir 09 den Rest der Reise (nicht wenig Geld) überweisen und der RV geht danach in Konkurs. Kann uns jemand weiterhelfen??

    LG Peggy

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1224007008000

    Ist der Reiseveranstalter vielleicht in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts? ( Dürfte hier aber wohl kaum zutreffen ) Dann müßte er auch keinen Sicherungsschein ausgeben.

    Ansonsten kostenfreie Stornierung der Reise androhen bzw. Anzahlung zurückfordern. Ohne Sicherungsschein niemals An- oder Restzahlung leisten! Frag mal Deine Buchungsstelle, warum Sie euch gerade diesen Veranstalter empfohlen hat und welche Erfahrungen in der Buchungsabwicklung/Zahlungsabwicklung bislang mit diesem Veranstalter gemacht worden sind.

    Wenn Ihr eure Internetbuchung nicht bei einem Reisebüro gemacht habt, dann ... tja, dann habt ihr euch vielleicht schon in die Nesseln gesetzt. Wofür gibt´s schließlich Reisebüros?

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1224008671000

    Hi,

    sieh dir mal >DIESEN THREAD< hier an, da steht das wesentlichste schon drin.

    Unterm Strich...

    - nur eine Leistung (z.B nur Hotel) -> kein Sicherungsschein

    - mehrere Leistungen -> Sicherungsschein

    Und noch was: auch bei den Sicherungsscheinen stellen die Gesellschaften jetzt immer mehr auf E-Scheine um. Da du online gebucht hast, ist es theoretisch möglich, dass du per Mail einen Sicherungsschein bekommen hast und der sich im Spamfilter verheddert hat.

  • Peggy3
    Dabei seit: 1223769600000
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    geschrieben 1224065470000

    Hallo,

    ich danke Euch. Bin jetzt etwas schlauer und werde eure Schritte befolgen.-

    LG Peggy

  • Urlaubskalle
    Dabei seit: 1197244800000
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    gesperrt
    geschrieben 1228218428000

    Hallo, liebe Rechtsexperten,

    kann mir jemand sagen, wie man herausbekommt, ob ein Sicherungsschein für eine Pauschalreise Gültigkeit besitzt?

    Kennt jemand zufällig eine Eureko Versicherungsmaker Tomislava GbR, welche zur Eureko Touristik-Versicherung in den Niederlanden gehört?

    Was würdet ihr dazu sagen, wenn die auf dem Sicherungsschein genannte Rufnummer für den Schadensfall nicht existiert?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße

    Ben

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1228229699000

    Hi,

    hört sich etwas komisch an, check doch das Vorhandensein einer gültigen Versicherung auf http://www.tip.de/register - suche dort nach dem RV, nicht dem RSB oder der Versicherungsgesellschaft.

    Gruß,

    soedergren

  • Urlaubskalle
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    gesperrt
    geschrieben 1229706638000

    @Urlaubskalle sagte:

    Hallo, liebe Rechtsexperten,

    kann mir jemand sagen, wie man herausbekommt, ob ein Sicherungsschein für eine Pauschalreise Gültigkeit besitzt?

    Kennt jemand zufällig eine Eureko Versicherungsmaker Tomislava GbR, welche zur Eureko Touristik-Versicherung in den Niederlanden gehört?

    Was würdet ihr dazu sagen, wenn die auf dem Sicherungsschein genannte Rufnummer für den Schadensfall nicht existiert?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße

    Ben

    Nur zur abschließenden Info: Der besagte Reisesicherungsschein war getürkt. Der Versicherer kennt weder den Veranstalter noch existiert die angebene Versicherungsnummer. Tja, zu den Festtagen sind leider viele Abzocker am Start...

    Darum: Augen auf beim Reisekauf ;)

  • ADEgi
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    geschrieben 1229718240000

    Hallo,

    hier würde uns eigentlich noch der Name des Veranstalters interessieren.

    Vielen Dank

    Berthold

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