Stornierung der gebuchten Reise vor Annahmeerklärung des Veranstalters

  • Malu55
    Dabei seit: 1642794203541
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    geschrieben 1666689973456

    Folgende Problematik.

    Ein Kunde bucht eine Reise über HC. Der Kunde bekommt von HC folgende Mail:

    Ihr Buchungsauftrag ist bei uns eingegangen. Wir freuen uns, dass Sie eine schöne Reise gefunden haben!

    Sie erhalten von Ihrem Veranstalter XXX innerhalb von 48 Stunden eine E-Mail, sobald dieser Ihre verbindliche Buchung bestätigt.“

    Der Kunde bemerkt kurz darauf, dass er einen Fehler bei der Buchung getätigt hat. Daraufhin storniert er über HC die Buchung, da das zurückziehen des Buchungsauftrages über HC nicht angeboten wird.

    Der Kunde hat zu keiner Zeit eine verbindliche Bestätigung des Reiseveranstalters bekommen. 5 Stunden später erreicht den Kunden eine Stornorechnung.

    Wie kann das sein. Der Vertrag kam gemäß AGB nicht zustande, der der Kunde zu keiner Zeit eine verbindliche Bestätigung erhalten hatte und somit nur den Buchungsauftrag storniert hatte.

    „1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie XXX den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen der XXX für die jeweilige Leistung in der Form, wie Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von XXX zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form“

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1666692456174 , zuletzt editiert von Ahotep

    Geht es noch immer um die Teilstornierung eines Reisenden oder ist das eine andere Buchung?

  • Malu55
    Dabei seit: 1642794203541
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    geschrieben 1666695274110

    Andere Buchung

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1666695571292

    Die Buchung ist m.M. rechtens sprich, Stornogebühren sind fällig, wenn kein Flex Tarif gebucht wurde oder eine entsprechende Option zur Buchung gehörte (48 Stunden kostenfrei stornierbar usw.) Warum hat Du nicht vor der Stornierung das Reisebüro wegen des Fehlers kontaktiert?

  • Malu55
    Dabei seit: 1642794203541
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    geschrieben 1666695827156

    Erstens ist zur Nachtzeit keiner telefonisch im Reisebüro zu erreichen.

    Zweitens, m.E. ist kein Vertrag zustandegekommen, da keine Bestätigung durch Reiseveranstalter erfolgt ist. Siehe Auszug aus den AGB.

    Warum soll also aus deiner Sicht, die Stornogebühr gerechtfertigt sein.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Bienekind
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    geschrieben 1666697512813

    Hast du den letzten Text irgendwo kopiert? Das ist nicht gut, noch dazu ohne Quellenangabe (Urheberrecht). Besser einen Link setzen.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1666697700656 , zuletzt editiert von Ahotep

    Bitte keine fremden Texte von anderen Seiten übernehmen (Urheberrechte, wird teuer), nur verlinken bitte.

    Ich weiß ja nicht, um welche Reisebuchung es sich handelt, z.B. Dynamische Buchungen bei X-Veranstaltern usw. Oder ob sich das nur überschnitten hat

    ----

    habe das archiviert, da ausgerechnet noch von einer kostenpflichtigen Rechtsanwalts HP abkopiert wurde.

  • Malu55
    Dabei seit: 1642794203541
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    geschrieben 1666699470630

    Danke, kannst du auch löschen.

  • katjaworld
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    geschrieben 1666710738380

    @malu, es ist völlig unerheblich, ob schon ein Vertrag zustandegekommen ist. Du hast eine verbindliche Willenserklärung abgegeben, an die du für eine bestimmte Frist gebunden bist. Ein Widerruf deiner Willenserklärung müsste spätestens zeitgleich mit dieser beim anderen eingehen, was bei einer Onlinebuchung geradezu unmöglich ist. Somit gilt deine Willenserklärung als verbindlich vorgenommen und der RV hat das Recht, diese anzunehmen und einen Vertrag draus zu stricken, dessen Stornierung mit Kosten verbunden ist. (Paragraph 130 BGB) Es steht dir natürlich frei, den Vertrag aufgrund eines Erklärungsirrtums anzufechten, dies dürfte sich jedoch als sehr schwierig gestalten bzw. nahezu ausweglos sein, da bei einer Online-Reisebuchung mehrere Stationen bis zur finalen Buchung zu durchlaufen sind, so dass am Ende nicht mehr davon auszugehen ist, dass du eine Willenserklärung in der von dir abgegebenen Form gar nicht abgeben wolltest.

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