Folgende Problematik.
Ein Kunde bucht eine Reise über HC. Der Kunde bekommt von HC folgende Mail:
“Ihr Buchungsauftrag ist bei uns eingegangen. Wir freuen uns, dass Sie eine schöne Reise gefunden haben!
Sie erhalten von Ihrem Veranstalter XXX innerhalb von 48 Stunden eine E-Mail, sobald dieser Ihre verbindliche Buchung bestätigt.“
Der Kunde bemerkt kurz darauf, dass er einen Fehler bei der Buchung getätigt hat. Daraufhin storniert er über HC die Buchung, da das zurückziehen des Buchungsauftrages über HC nicht angeboten wird.
Der Kunde hat zu keiner Zeit eine verbindliche Bestätigung des Reiseveranstalters bekommen. 5 Stunden später erreicht den Kunden eine Stornorechnung.
Wie kann das sein. Der Vertrag kam gemäß AGB nicht zustande, der der Kunde zu keiner Zeit eine verbindliche Bestätigung erhalten hatte und somit nur den Buchungsauftrag storniert hatte.
„1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie XXX den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen der XXX für die jeweilige Leistung in der Form, wie Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von XXX zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form“