Stornierung der gebuchten Reise vor Annahmeerklärung des Veranstalters

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1666713100281

    Der letzte Button :jetzt Reise verbindlich buchen, ist ja auch keine Klingel:smirk:

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1666713665608 , zuletzt editiert von Kourion

    @Malu55

    Stimmt, die RBs sind zur Nachtzeit eher nicht zu erreichen.

    Muss wohl daran liegen, dass die Kunden zur Nachtzeit i.d.R. keine so wichtige Entscheidungen treffen wie z. B. "ich stornier jetzt einfach mal", obwohl sie verbindlich gebucht haben. :smirk:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Malu55
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    geschrieben 1666726149928

    @kourion sagte:

    @Malu55

    Stimmt, die RBs sind zur Nachtzeit eher nicht zu erreichen.

    Muss wohl daran liegen, dass die Kunden zur Nachtzeit i.d.R. keine so wichtige Entscheidungen treffen wie z. B. "ich stornier jetzt einfach mal", obwohl sie verbindlich gebucht haben. :smirk:

    Gut, aber wenn in der Nacht nichts geschieht, was rechtfertigt dann Stornogebühren in Höhe von 40% des Reisepreises?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1666726559772

    Das ist nicht relevant, die bei Buchung akzeptierten AGB gelten. Wann sollte denn die Reise starten und war es ein X-Veranstalter?

    Hattest Du keine Flexoption gewählt?

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1666726934175 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Danke @katjaworld für die umfassende Darlegung.

    Fast hätte ich nicht alle vorhergehenden Beiträge gelesen und das nochmal statuiert ...

    @Malu55

    Es gibt da kein Vertun - du hast deine Absicht verbindlich hinterlegt und bist im Verlauf mehrfach auf die Folgen hingewiesen worden.

    Die Forderung einer Stornierungsgebühr ist somit rechtens. Du kannst ggf. mit dem Vermittler Kontakt aufnehmen und um eine kulante Lösung (Umbuchung?) ersuchen - rechtlich ist das Ding realistisch ziemlich unanfechtbar.

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  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1666727386127

    Ein Fehler hatte sich eingeschlichen bei der nächtlichen Buchung. Ich hätte auch erst einmal den Vermittler um Lösung des Problems beim Veranstalter gebeten. Wäre bestimmt preiswerter als 40% Storno gewesen und muss auch nicht in der Nacht geschehen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1666728312930

    Fehler sollten sich halt nicht "einschleichen" - ganz gleich zu welcher Tageszeit wäre die rechtliche Betrachtung des Sachverhalts diesselbe.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1666731123170 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @malu55 sagte:

    Gut, aber wenn in der Nacht nichts geschieht, was rechtfertigt dann Stornogebühren in Höhe von 40% des Reisepreises?

    Wie ernst muss ich diese Frage nehmen?

    Bekanntlich sind alle Schritte einer Onlinebuchung digitalisiert - es geschieht demnach 24h /Tag "etwas".

    Entschuldige die Frage - aber wie weltfremd bist du denn??? :flushed:

    Allein die Tatsache, dass du zur Nachtzeit eine Buchung plazieren kannst hätte an sich die Vermutung nahegelegt, dass diese dann auch weiter verarbeitet wird.

    Natürlich weicht das ab vom Einwurf eines Briefs am späten Abend in den lokalen Reisebüropostkasten ... mit allen Vor- und Nachteilen.

    Im Übrigen gibt´s hier schon einen Thread zu den Besonderheiten von Online-Buchungen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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