Welche der abgeschlossenen Versicherungen bei Kündigung der Reise erstattbar sind steht in den Verträgen.
Es müssten all jene sein, die mit dem Nichtantritt der Reise obsolet werden, und hierüber erfolgt dann auch eine Erstattung.
Ich möchte aber auch anmerken, dass eine Namensänderung bei dynamisch produzierten Reisen u.U. nicht kostenneutral möglich ist, da ein nicht erstattbares Ticket neu ausgestellt werden müsste.
Insofern finde ich auch die "Hürde", die du dir geschaffen hast um deine Entscheidung zu treffen einigermaßen hergeholt.
Aufrichtiger wäre dem betroffenen Veranstalter den Namensdriss gar nicht erst aufzuladen und unumwunden zu kündigen wegen eines besseren Angebots.
Das Risiko war den Anbietern bei der Gewährung der Flex-Option bekannt, also was soll der Bohei?