• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58982
    geschrieben 1626865306888

    Der Versicherer schließt eine Erstattung in seinen AVB aus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • wuppiandre
    Dabei seit: 1555349012515
    Beiträge: 128
    geschrieben 1626952320422

    Also ist der RV in Haftung zu nehmen , oder ? Ein Vertrag der nicht zu Stande kommt ist keiner, oder ?

  • Taurus64
    Dabei seit: 1260316800000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1626955484782

    @wuppiandre

    Hatte auch so meine Schwierigkeiten den Sachverhalt zu verstehen, aber nachdem ich alle Beiträge hier nochmal durchgelesen habe verstehe ich es so: Die Flex-Option zur kostenfreien Umbuchung oder Stornierung konnte (und wurde) vom Buchenden zum Reisevertrag hinzugebucht werden. Die Option ist lt. den Bedingungen (angegeben von ITS) nicht stornierbar oder erstattbar. Mit der Buchung ist der Reisevertrag erstmal zustande gekommen, da zu dem Zeitpunkt die Reise noch so wie angegeben durchführbar war. Später sind dann die Rückflüge geändert worden (Reisedauer von 10 Tagen auf 7 Tage verkürzt) und der RV hat dem Buchenden ein geändertes Angebot über die verkürzte Reisedauer gemacht. Dieses Angebot ist aber vom Buchenden nicht angenommen worden und man ist vom Reisevertrag zurückgetreten. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte der Buchende jederzeit von der Flex-Option Gebrauch machen können um seine Reise umzubuchen oder zu stornieren. Somit wäre der Reisepreis (ohne Flexoption) zu erstatten, der Betrag für die Flex-Option jedoch nicht.

    Gruß Taurus64

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