• stevi2312
    Dabei seit: 1329782400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1329846825000

    Hallo Forumsmitglieder,

     

    ich habe folgende Problemstellung.

    Anfang Dezember: Ich habe eine Pauschalfernreise für die Osterferien, d.h. ab Anfang April gebucht, Preis zusammen ~4.600€ für zwei Personen. Anzahlung von 25% ist erfolgt, Reiseunterlagen sind auch da.

    Der Urlaub für zwei Wochen wurde von beiden Personen beim Arbeitsgeber eingereicht und genehmigt.

     

    Ende Februar kommt vom Reisebüro (TUI) die Info, dass der Hinflug überbucht ist, man aber einen Ersatzflug einen Tag früher anbieten kann. (exakt 24 Stunden vor dem eigentlichen Start). Leider ist dies aufgrund beruflicher Gründe wirklich nicht möglich.

     

    Ich habe herausgefunden, dass eine andere Airline am ursprünglichen Datum noch Plätze für die Strecke frei hat, diese ist dann aber natürlich kein Charterflug, sondern ein Linienflug mit KLM. Wenn der Anbieter den KLM Flug nicht nehmen will, kann ich die Reise nicht antreten.

     

    Andere Flieger sind natürlich auch kaum noch zu bekommen, da die Info erst jetzt kam, und nicht vor 10 Wochen, als ich die Reise bebucht habe.

     

    Was sind jetzt meine Möglichkeiten? Der Reiseanbieter wird dann vermutlich von der Reise zurücktreten. Kann ich (neben der Rückzahlung der Anzahlung natürlich) weitere Kompensationen erwarten?

    Der Reiseanbieter hat meines Erachtens die Verantwortung, und eine Überbuchung eines Charterfliegers kann ja keine höhere Gewalt darstellen.

     

    Danke für Gedanken zum Thema,

    stevi2312

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28998
    geschrieben 1329849110000

    Hi,

    du solltest auf jeden Fall erneut Kontakt zum RV aufnehmen und ihm schildern, dass euch ein Abflug 24 Std. früher aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist - und ihn auf ev. andere Flüge (du nennst einen, vllt. finden sich noch weitere) hinweisen.

    Es wäre nicht das erste Mal, dass sich eine Reise auf diese Art und Weise doch noch retten lässt.

     

    Was passiert, wenn dies nicht der Fall ist ? Dann erhältst du die Anzahlung zurück. Weitere Zahlungen im Stil von Entschädigung kannst du m. E. nicht erwarten. Der RV hat dich rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass der geschlossene Vertrag wie gehabt nicht aufrechterhalten werden kann.

     

    Ich würde an deiner Stelle aber zuerst einmal auf Lösung 1 (s.o.) setzen und so schnell wie möglich mit dem RV bezüglich des von dir genannten oder auch eines anderen Fluges verhandeln - wobei ich dir viel Glück wünsche.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1329852281000

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @stevi2312 :D

     

    Zunächst einmal haben deine Recherchen bezüglich freier Flüge nicht wirklich viel Sinn, denn Vakanzen im Einzelplatzverkauf der Airlines sind nun mal eine ganz andere Sache, als Veranstalterkontingente. Im Grunde ist in den allermeisten Fällen der Hinweis nutzlos, bzw. seitens des Veranstalters wenig Entgegenkommen dahingehend zu erwarten, dass er die Reise mit einem - zumeist erheblich teureren! - Linienflug zum Termin durchführt.

    Mangels rechtschaffen prickelnder anderer Optionen solltest du aber die Verhandlungen zumindest mit dem Hinweis unterstützen.

     

    Eine weiter Option wäre ein komplett umgestrubbeltes Arrangement (vom Veranstalter) innert der von dir gebuchten Reisezeit; fraglich wiederum, ob eine womöglich recht abweichende Alternative für dich infrage kommt - trotzdem solltest du vielleicht die Gelegenheit wahrnehmen, in dieser Hinsicht eine Lösung herbeizuführen.

     

    Letztlich ist die Verschiebung der Abreise um 24h eine wesentliche Vertragsänderung, und wenn du dieses Angebot nicht wahrnehmen kannst, berechtigt sie dich zweifellos mindestens zur kostenlosen Kündigung.

    Über die Erstattung deiner geleisteten Zahlungen hinaus ergeben sich weitere Rechtslagen aus den vertraglichen Bestimmungen des Veranstalters, bzw. gem. des geltenden Vertragsrechts am vereinbarten Gerichtsstand.

    Gem. BGB beispielsweise besteht bei Nichterfüllung des Vertrages unter dem Gesichspunkt, dass der Veranstalter dafür verantwortlich ist (z.B. einer Überbuchung), durchaus ein Anspruch auf Schadensersatz, also auf eine entgeltlichen Kompensation unnötig aufgewendeter Urlaubszeit. Ein solcher Anspruch wird sich aber sehr wahrscheinlich nur auf prozessualem Wege durchsetzen lassen, im Rahmen der Kulanz verbleiben dir leider nur die oben aufgeführten Optionen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • stevi2312
    Dabei seit: 1329782400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1329853081000

    Danke für die schnellen Antworten.

    Den alternativen Flug habe ich dem RV schon mitgeteilt, es wird geprüft. Aufgrund des Preises des Fluges gehe ich aber auch nicht davon aus, dass der RV darauf eingeht.

     

    Die Flüge über Condor sind für die gesamte erste Osterwoche ausgebucht, daher kann man das Angebot auch nicht umstricken, und es müssen zwingend die Osterferien sein.

     

    Mich stört, dass ich bei diesem unkomplexen Angebot erst jetzt informiert werde, wo keine bezahlbaren Alternativen mehr im Reisezeitraum zum Reiseziel, sprich Kuba, möglich sind.

     

    Unabhängig von der rechtlichen Situation: Kunden müssen für eine Stornierung hohe Gebühren bezahlen, und der RV kann einfach so mal Stornieren, 10 Wochen nach der Anzahlung und Reisebestätigung?

    Es ist halt keine Absage wegen zu weniger Teilnehmer, sondern, wie die den Flieger nicht sauber eingebucht haben (ob es der RV war oder die Condor, ist mir im Zweifel als Kunde des RV egal)

     

    Danke!

  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
    Beiträge: 521
    geschrieben 1329853469000

    Hallo,

     

    ich bin ja nun ein absoluter Laie in Reiserechtsfragen und tu mich schon mit den AGB's schwer :shock1: , aber ich finde das eine sehr interessante Frage .....

     

    Der Reiseveranstalter sagt also ja nun mindestens 6 Wochen vorher, dass er die Reise nicht wie gebucht durchführen kann, was ja jetzt wegen der Ferienzeit nicht wirklich früh ist und es wahrscheinlich auch an Alternativen mangelt. Kann der Reisende nicht auf die Durchführung bestehen?

    Keine Ahnung wie der Veranstalter das machen soll, aber wenn der Kunde 6 Wochen vorher sagen würde, nee, ich kann jetzt leider erst einen Tag später, entweder macht ihr das oder ihr könnt dann kostenfrei sagen nein, dann gibts halt keinen Urlaub, da würde sich ja wohl jeder Veranstalter an den Kopf fassen, für den Reisenden fallen selbstverständlich Stornogebühren an, oft ja auch nicht zu knapp. Da müsste das doch andersherum genauso gelten!! Wirklich schade, dass man das dann wahrscheinlich nur gerichtlich durchsetzen könnte.

     

    Wie gesagt, ich hab keine Ahnung von AGBs und es wird da sicher auch alles so stehen, aber es ist ja schon irgendwie ungerecht, oder??

     

    LG

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1329855305000

    @stevi

    Bitte schreib uns, wie's ausgegangen ist.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1329856320000

    @stevi2312

    Wie schon geschrieben:

    Der RV (respektive sein Leistungsträger) ist - soweit deiner Schilderung zu entnehmen!? - verantwortlich und kann in Anspruch genommen werden.

     

    Nun der Teil, der dem Titel des Unterforum gerecht wird:

    Meiner Meinung nach wird der RV bestrebt sein, euch eine passable Alternative anzubieten. Meiner Erfahrung nach zeitigen Überbuchungen Ausfälle an anderer Stelle, im Idealfall also eine Vakanz einen Tag nach eurem gebuchten Abflugtermin.

    Meine - unmaßgebliche! - Meinung: Warte ab, bleib auf der Spur und rechtschaffen lästig ... die Gesetze der Wahrscheinlichkeit könnten dein Problem geschmeidiger regeln, als man so auf den Punkt denkt.

    Dem entgegen steht Murphy´s Law und ggf. solltest du dich versichern (im Wortsinne!), dass dein Rechtsschutz die Kosten einer prozessualen Inanspruchnahme des Vertragspartners trägt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1329895492000

    Ich habe in diesem Thread mal ein paar Beiträge gelöscht ( vermissen wird diese Beiträge eh niemand, da vollkommen OT ... :? )

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
    Beiträge: 1333
    geschrieben 1329900345000

    @stevi2312

    fragt doch bei deinem RV , ob es für deinen Flug mit Condor im Premium Economy freie Plätze gibt?

    Wünsche dir viel Erfolg.

    mfG.

    ***suum cuique***
  • stevi2312
    Dabei seit: 1329782400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1329920736000

    @papaya46:

    Danke für den Hinweis, habe ich bereits versucht. Es gibt leider keine Condor Flüge nach Kuba mehr für mindestens 2 Personen in der Zeit, die in Frage kommt.

     

    Es wird nochmals geprüft, ob man die KLM Flüge einbuchen kann, aber das wird vermutlich nichts. Jetzt kosten die KLM Flüge nämlich soviel, wie der gesamte Urlaub.

     

    Wie gesagt, ich würde auch eine für beide Seiten saubere Lösung bevorzugen. Aber wenn die so die Reise (welche auch noch ein Geburtstagsgeschenk für einen runden Geburtstag war) verbocken, bin ich schon mindestens verärgert.

     

    Vermutlich wird TUI von der Reise jetzt zurücktreten, welche Möglichkeiten habe ich dann? Das allermindeste wäre ja noch der Ersatz des Hotels, welches ich am Tag vor der Abreise in Frankfurt privat gebucht habe zu bezahlen (günstiger Hoteltarif ohne Stornomöglichkeit). Aber kann ich darüber hinaus nichts machen? Der TUI hätte ich jetzt schon 1000€ Stornogebühr zahlen müssen, und die kommen umsonst da raus?

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