Hallo,
wenn du bei TUI nichts erreichen solltest , würde ich einfach alles stornieren und eine neue indiv. Buchung ( Flug +Hotel ) vornehmen. Die Zeit läuft euch davon...
mfG.
Bezüglich des Abflughafens sind wir fast Europaweit flexibel, aber alle Flüge sind ausgebucht oder preislich so kurzfristig nicht mehr im Budget. Hätte TUI damals nach der Buchung Bescheid gesagt, hätte man noch was anderes buchen können.
Bezüglich des Zielortes gibt es keine Auswahlmöglichkeit, es muss Kuba sein.
Wenn gar nichts geht, verschieben wir die Reise auf Ostern 2013.
Es ging ja auch nur an diesem Termin, bezüglich des Startortes sind wir ja auch flexibel, nur Ziel und Termin können halt nicht geändert werden.
Und es gibt ja auch Flüge, welche nur jetzt sehr teuer sind. Aber meiner Ansicht nach kann das nicht mein Problem sein. Ich habe nochmal nachgeschaut, und sogar schon im Oktober gebucht und Anfang November die Anzahlung geleistet.
Aufgrund meiner Verärgerung und der Tatsache, dass die TUI/Condor damit ein Geburtstagsgeschenk vermasselt, will ich auch nicht einfach einer Stornierung zustimmen, da soll die TUI schon auf mich zukommen. Ansonsten ist ein Vertrag ein Vertrag, Urlaub ist beim Arbeitsgeber gebucht, Angezahlt seit langem.
Wenn es so kommt, wie vermutet, und die TUI von der Reise zurück tritt, welche (rechtlichen) Möglichkeiten gibt es da?
Meine Meinung:
Die TUI kann nicht vom Vetrag zurücktreten.
Aber die TUI hat Dir Änderungen mitgeteilt, die Dir das Recht geben, vom Vertrag kostenlos zurückzutreten. TUI ist verpflichtet, Dir dann Alternativen aus dem TUI-Portfolio anzubieten. Wenn Dir keine davon zusagt, befürchte ich, dass das einfach Pech ist. Flüge, die die TUI sonst nie anbietet, muss sie nicht anbieten, das wäre reine Kulanz.
Wenn Du nicht zurücktrittst, bleibt der Vertrag mit den mitgeteilten Änderungen bestehen.
Wenn Du zurücktrittst: Außer der Erstattung der Anzahlung wirst du voraussichtlich keinen Schadenersatz erhalten, jedenfalls nicht freiwillig. vielleicht aus Kulanz einen Reisegutschein.
Welche Aussichten eine Klage hätte, kann ich nicht beurteilen. Da müsstest Du aber einen Schaden belegen können, d.h. z.B. die Reise woanders buchen und wenn sie dort teurer ist, die Mehrkosten von der TUI verlangen.
Die Forderung von Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, das kann durchaus ein Betrag im Bereich von 50% des Reisepreises sein.
In einem BGB Urteil aus dem Jahre 2005 ging es beispielsweise auch um eine Überbuchung. Die Zumutbarkeit des Ersatzangebotes allerdings spielt eine nicht unerhebliche Rolle, eine Verschiebung von 24h ist subjektiv nicht gerade unzumutbar, du solltest dich in der Sache mit einem Fachanwalt beraten.
Bei sehr kurzfristiger Änderung (und keiner Möglichkeit mehr, den Urlaub irgendwie anders sinnvoll zu nutzen) hat vonschmeling sicherlich recht.
Aber es sind ja noch einige Wochen hin bis zu Eurem Reisetermin ... da wird die TUI auf jeden Fall argumentieren, dass die urlaubszeit anders genutzt werden kann.
Wie Eure Chancen stehen, kann wirklich nur ein Anwalt sagen.
Was ist nur mit der TUI los?
Wir haben bereits Anfang Dezember 2011 18 Tage Punta Cana über TUI als Pauschalreise für den 28. September 2012 gebucht. Die Anzahl des Reisepreises erfolgte bereits. Der Urlaub wurde auch von unseren Arbeitgebern bereits genehmigt, es ist eine Ausnahme, dass wir 3 Wochen Urlaub bekommen. Wir hatten uns entschieden, die Reise frühzeitig zu buchen, da am 28.09. mit der Airberlin ein Direktflug ab München möglich war.
Durch Zufall bin ich jetzt auf der Homepage der Airberlin aufmerksam geworden, dass am 28.09. kein Flug nach Punta Cana stattfindet. Daraufhin habe ich mit der TUI Kontakt aufgenommen, es wurde mir mitegeilt, die Angelegenheit durch die Flugdisposition überprüfen zu lassen. Da ich nach einer Woche immer noch keine Antwort erhalten habe, nahm ich nochmals Kontakt auf.
Es wurde mir bestätigt, dass der Flug gestrichen ist. Weiter wurde mir mitegeteilt, das Alternativen gesucht werden z.B. 1 Tag früher zu fliegen oder die Reisedauer zu verkürzen .... Genaueres könnte mir aber erst in einigen Wochen mitgeteilt werden, da unsere Reise erst im September beginnt und sich die Flugdisposition erstmals um andere Gäste kümmern muss, die früher fliegen. Die Airberlin hat wohl über 250 Flüge gestrichen. Bedauerlich für TUI, aber den Vetrag habe ich schließlich mit TUI abgeschlossen und nicht mit Airberlin.
Ich bin wirklich sehr verärgert darüber, da wir ja bereits unseren Urlaub beim Arbeitgeber eingereicht haben und dieses auch nicht mehr ändern können. Falls für uns jetzt kein Alternativflug gefunden werden kann, wird uns wohl nichts anderes überbleiben, als eine andere Reise zu buchen. Es bedeutet aber auch, dass die Preise auch immer teurer werden, da die Frühbucherrabatte wegfallen und auch bestimmte Ziele dann bereits ausgebucht sind.
Damit die TUI nicht alle ihre Kunden verärgert, sollte sie doch über eine Zahlung eines Schadensersatzes nachdenken und dies der Airberlin in Rechnung stellen.
Wenn ich mir die entsprechenden Paragraphen im BGB durchlese sage ich als Laie dass die TUI zu Schadensersatz verpflichtet ist. Dies sollte die Bezahlung der Mehrkosten für einen alternativen Flug am gebuchten Termin beinhalten.
Wobei §280 aber ein Schlupfloch für TUI sein könnte.
Aber eine halbwegs rechtssichere Einschätzung kann dir nur ein Fachanwalt geben.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!