@stevi2312
Come non detto ... wie ich schon sagte, des einen Freud, des anderen Freud!
Ich hatte mir sowas in der Art gedacht, allerdings nochmal für`s Protokoll:
Renommierte Veranstalter sind auch ohne "Drohung" bemüht, für den Kunden eine gute Lösung zu finden, und Verschiebungen schaffen immer Vakanzen - im Idealfall passende. Für den Vertragsgeber besteht keine Veranlassung, sich um teure Ersatzflüge zu verkopfen, also ist das auch kein Druckmittel - dessen es ohnehin nicht bedarf.
Dies nur als Hinweis für stille Leser, die evtl. von ähnlicher Unbill betroffen sind, sich im Forum aber nicht darüber beraten wollen.
@Sunshine
Selbstverständlich müssen die genauen Umstände der Vereitelung im Vorwege der Reise ermessen werden, dazu gehört neben der "rechtzeitigen" Ankündigung (die Preisentwicklung allein klassifiziert die hier thematisierte als subjektiv "unangemessen" ) auch der Rahmen der Verlegung - "Zumutbarkeit" ist eben nur an der jeweiligen persönlichen Situation messbar und wird auch vor Gericht entsprechend unterschiedlich gewürdigt.
Jedenfalls muss der Urlauber nicht etwa nachweisen, keinen anderen Urlaub angetreten zu haben, sofern er den gebuchten durch Verschulden des Vertragspartners nicht wahrnehmen konnte.
Zur "Gerechtigkeit" von Stornogebühren noch ein Wort:
Ein Urlauber ist schlimmstenfalls enttäuscht, hat 2 Wochen frei und jätet Unkraut im Garten ... das ist - mit Blick auf das Geschäft! - letztlich schon ein bisschen etwas anderes, als auf Veranstalterseite auf den realen No-Show Kosten eines Fluges und/oder Hotelzimmers sitzen zu bleiben, für die sich leider kein anderer Abnehmer finden lässt!?
In anderen Worten:
Dem vereitelten Reisenden wird ein ideeller Wert ersetzt, der Veranstalter hat Waren gekauft und bezahlt, die ihm im Regal vergammeln.