• NiciChris
    Dabei seit: 1154390400000
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    geschrieben 1246554325000

    Hallo

    Ich habe da mal eine Frage:

    Wir haben heute eine Zahlungsaufvorderung in Höhe von 101,20€ bekommen.

    Inhalt:

    Der Fahrzugführer Fuhr Ohne Berechtigung In Eine Zone Mit Verkehrsverbot.

    Das war in unseren Italienurlaub letztes Jahr im Oktober 08. Die Rechnung scheint von einem Inkassobüro zu sein. emo.

    Den Briefkopf kann man nicht richtig lesen ..OLIZI.. UNICIPALE

    Hat jemand Erfahrung mit solchen Briefen? Man wird auch aufgefordert sich bei denen auf der Website anzumelden.

    Würde mich über Antworten freuen und bin gespannt was davon zu halten ist!

    LG Nicole

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1246555020000

    Hallo NiciChris,

    das hier ist zwar schon etwas älter, aber an der Rechtslage hat sich wahrscheinlich noch nichts geändert.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1246556328000

    Zurzeit besteht kein Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland. Dieses Abkommen tritt voraussichtlich erst 2010 in kraft.

    Wenn Du jedoch in nächster Zeit wieder nach Italien einreist, musst Du mit Zwangsmaßnahmen rechnen, dass das bestehende Bußgeld von Dir eingefordert wird. Nach fünf Jahren tritt jedoch die Vollstreckungsverjährung ein.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
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    geschrieben 1246558853000

    Ich weiss jetzt nicht, ob es in Italien anders ist, aber für Deutschland gilt :

    Eine Vollstreckungsverjährung tritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bis 1000 € nach 3 Jahren ein. Bei einem Betrag über 1000 € beträgt die Dauer 5 Jahre.

    Somit müsste bei dem Betrag von 101,20 € nur drei Jahre aufgepasst werden.

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1246559436000

    Die fünfjährige Vollstreckungsverjährung bezieht sich speziell auf Italien.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • alessandro
    Dabei seit: 1127692800000
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    geschrieben 1246561747000

    ..OLIZI.. UNICIPALE = Polizia Municipale

    Ja, es ist oft so, habe ich oft gehört (und gesehen) dass Strafzettel nach einiger Zeit nach Deutschland zugeschickt werden.

  • packard
    Dabei seit: 1237766400000
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    gesperrt
    geschrieben 1246563184000

    Zusammenknüllen, wegschmeissen. Da kommt nichts mehr nach der Zahlungsaufforderung. :laughing: Ich als geborene "Parksau" ( ja ich lauf doch in der Hitze nicht meilenweit!!) kenne mich da aus, ich hab schon mehrere von diesen Zahlungsaufforderungen ergattert.

    2.-8.8. Mallorca, 15.-23.8. Sylt, 14.- 16.9. München U2 (yeahhh!!), 11.-18.10.10 Larnaca
  • alessandro
    Dabei seit: 1127692800000
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    geschrieben 1246564287000

    packard...das hätte ich auch gesagt (habe auch SEHR oft gemacht :-)  bis vor 2 Jahren, wenn jemand eine sehr schlechte Erfahrung gemacht hat weil er eben das ganze ignoriert hatte... weil ICH ihm gesagt hatte!!!!!!!!!!!!!!!!

    Also, Heute empfehle ich die Sache sofort zu erledigen, bevor was "höheres" kommt...

    Natürlich kann es sein (vor allem bei den niedrigsten Strafzetteln von 39,00 €uro) dass in der Tat gar nichts kommt, aber bei höheren Betragen (wie in diesem Fall) wurde ich mir nicht so sicher sein...

    LG

    Ale

  • packard
    Dabei seit: 1237766400000
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    gesperrt
    geschrieben 1246564576000

    @ alessandro: Schon richtig. Aber zunächst einmal müssen sie dir ja beweisen, das der Bescheid in Deutschland überhaupt angekommen ist. Die Dinger kommen ja nicht per Einschreiben.

    @NiciChris: Und auf so einen Unsinn mit Inkassobüro und online anmelden etc. würde ich mich schonmal gar nicht einlassen!!! Finger weg!! Wegwerfen und abwarten.

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  • NiciChris
    Dabei seit: 1154390400000
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    geschrieben 1246574022000

    Vielen Dank für eure Antworten

    Verunsichert bin ich allerdings immer noch...

    ich werde wohl wirklich erst einmal abwarten ob noch was nachkommt.

    Aber allessandro meinte ja, das könnte Probleme geben?!  

    Wir sind uns aber wirklich nicht bewust, das wir irgendwie falsch gefahren sind, wir waren ja nun schon in sehr vielen anderen Ländern mit dem Mietauto unterwegs und da war noch nie etwas!

    Was ich doch sehr komisch finde, wenn man das I-Net mal ein wenig durchstöbert, findet man meinen Sachverhalt zu tausenden, das ist doch sehr eigenartig, oder? Ist das nun ******* oder nicht?

    Lg Nicole

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