@packard sagte:
@ alessandro: Schon richtig. Aber zunächst einmal müssen sie dir ja beweisen, das der Bescheid in Deutschland überhaupt angekommen ist. Die Dinger kommen ja nicht per Einschreiben.
@NiciChris: Und auf so einen Unsinn mit Inkassobüro und online anmelden etc. würde ich mich schonmal gar nicht einlassen!!! Finger weg!! Wegwerfen und abwarten.
Punkt eins - müssen sie nicht! Es bleibt eben dann nur "Beweissache".
Punkt zwei - diesen Rat würde ich nicht befolgen. Wie einer Presseaussendung des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC schon letztes Jahr zu entnehmen war, gibt es mittlerweile in fast allen EU-Ländern die Möglichkeit, Strafmandate über Inkassobüros im "Strafland" oder jeweiligen anderen Mitgliedsland eintreiben zu lassen. Der ÖAMTC empfahl weiter, a) diese Schreiben nicht achtlos liegen zu lassen sonder als Mitglied natürlich - den ÖAMTC aufzusuchen und Rat und Auskunft einzuholen.
Ergänzend dazu kann ich euch noch folgende nette Geschichte erzählen: wird man mit einem "offenen" Strafzettel bei einer späteren Reise im betreffenden Land zufällig "genau" geprüft (Pass in den Computer eingelesen...), so findet sich dann der nicht bezahlte Strafzettel... je nach Höhe und Dauer der Nichtbezahlung hat dies in den letzten Jahren zu Haftstrafen und oder Beschlagnahmung des Autos geführt. Kein Scherz!
Es wäre also in diesen Fällen dringend angeraten, sich echt über den aktuellen Stand zu informieren!
Meint
Peter