Zusätzlich werden in Italien neu auch die Autonummern bei den Zahlstellen der Autobahnen mit Kameras registriert. Eine nicht bezahlte Strafgebühr für Parken in der Verbotszone im 2008 führte auf einer Fahrt mit Freunden im 2009 dazu, dass sich bei der Ausfahrt in Alassio die Schranken nicht mehr öffneten und danach eine Gebühr von über 250 euro auf dem Display erschien. Erst als dieser Betrag von der Visa abgebucht waren konnten wir weiterfahren. Sofort hatten wir daraufhin die regionale Polizeidirektion in Imperia aufgesucht. Dort wurde uns beschieden, dass zu den 120 Euro Strafgeld noch 130 Euro Gebühren für das Nichtbezahlen aufgebrummt worden sind. Es wurde eine für meine Freunde eine teure Angelegenheit.
Strafzettel aus Italien
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geschrieben 1246868035000
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geschrieben 1246876037000
Nette Geschichte......
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geschrieben 1246888362000
Hi an alle
wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann stehe ich auch dafür ein und bezahle.
Allerdings kam mir die ganze Sache etwas Spanisch (oder Italienisch! ) vor.
Im ganzen I-Net wimmelt es von Urlaubern die dieses Schreiben auch bekommen haben
und kaum einer glaubt an die Richtigkeit dieser Schreiben! Wenn das wirklich alles rechtens ist, dann zahle ich und gut ist, ich will nur nicht das sich da jemand zu unrecht bereichert.
Lg Nicole
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geschrieben 1246900618000
Zusammengefasst, wenn die Angaben - Ort - Zeitpunkt - Kennzeichen - auf Dich zutreffen, kannst Du Dich zwar evtl. an den Feedbacks im Net orientieren, einklagbar dürfte die Forderung in Deutschland derzeit (noch) nicht sein.
Aber Du musst auch bei Wiedereinreise nach Italien mit möglichen Konsequenzen, die bereits ausführlich geschildert wurden, rechnen und sie akzeptieren müssen.
"Im Internet habe ich gelesen..." hilft Dir dann wenig.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1246902532000
Die geschilderte Form und die Formulierungen des "Strafzettels" lassen m.M. nach tatsächlich Zweifel an eine offiziellen Verfolgung durch die italienischen Behörden zu. Ich würde ihn deswegen dem ADAC zur Prüfung übermitteln.
Bei unserer deutschen Gründlichkeit würde zumindest noch der genaue Tag, Uhrzeit, Ort und exakte Beschreibung der Ordnungswidrigkeit ( mit §-Angabe ) drinstehen.
Da man auch in Italien Aufzeichungen solcher Art nicht mehr per Hand an einem Stehpult ausführt wäre ich in Kenntnis der ( fast ) unendlichen technischen Möglichkeiten vorsichtig, wenn ich in absehbarer Zeit wieder nach Italien reisen ( müsste ) will.
Oder ich weiss, das ich mir in den nächsten Wochen oder Monate ein neues Auto kaufe.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1246917578000
Hi
na, ein neues Auto brauchen wir wohl nicht kaufen, grins.
Da wir dort mit einen Mietwagen unterwegs waren!
lg Nicole
Also müssten sie ja eigendlich unsere Daten vom Mietwagenanbieter haben, oder???! Fällt mir gerade so ein.
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geschrieben 1246961552000
Eure Gesichter werden dann bestimmt auf dem Parkdeck eines Einkaufszentrums gescannt und wenn ihr dann an der Kasse ein Pfund Tomaten bezahlen wollt, steht da auf einmal 330,- Euro und ihr könnt erst durch wenn ihr das Geld bezahlt habt.
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geschrieben 1246962349000
Hallo
Ich würde wohl den Zahlungsbefehl auch mal einer ADAC-Stelle zeigen. Allerdings wundere ich mich, dass die Gebühr nicht gleich über die Kreditkarte beim Autovermieter abgebucht wurde.
Die Zukunft ist schon da - an 6 Zürcher Hauptverkehrsachsen werden die Autonummern elektronisch erfasst und mit den Polizeiangaben verglichen: Autoversicherung bezahlt bzw Auto eingelöst, Strafzettel nicht bezahlt, gestohlenes Auto, Straftaten des Autobesitzers etc etc
Das selbe System funktioniert seit einigen Jahren bei den 2 Autobahnausfahrten oberhalb von Monaco und beim Jardin Exotique der Moyenne Corniche. Es kann übrigens auch ermittelt werden, wie schnell jemand von der Autobahneinfahrt bis zur Autobahnausfahrt unterwegs war und der Strafzettel folgt sofort beim Kassahäuschen.
Gruss
markus
Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig -
geschrieben 1246964972000
Zukunft? In Deutschland ist es jedenfalls (zumindest offiziell) verboten, Kennzeichen-Scanning
ohne besonderen Anlaß durchzuführen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html
Gruß privacy
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)