@ Sunny1506
In Österreich wurde vor einiger Zeit darüber diskutiert, das auf Grund der unterschiedlichen Gesetzgebung zwar hier die Strafen für Delikte welche Österreicher im Ausland begangen haben brav eingetrieben und ins jeweilige Land überwiesen werden, Österreich aber fast nichts aus dem Ausland bekommt.
So wurde seinerzeit als der Blitz der Radaranlage noch sichtbar war beschlossen von hinten zu fotografieren um Unfälle durch das Verreisen des Lenkrades zu verhindern.
Rechtlich ist das hier kein Problem, da in Österreich der Fahrzeughalter verpflichtet ist - sollte er nicht selbst gefahren sein - der Behörde mitzuteilen wer zu diesem Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war. Das nennt sich hier "Halterauskunft".
Das Ausland weigert sich in diesem Fall meist die fällige Geldstrafe einzutreiben, was ich für ziehmlich grotesk finde, schließlich kann ich einem deutschen Polizisten gegenüber auch nicht sagen: "Ich zahle die Strafe nicht da das Gesetz in meinem Heimatland anders lautet.
Gruß
Karl