Systemfehler, fehlerhafte Auskünfte und/oder flasche Beratung ausschließlich Pech für den Kunden?

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1313506198000

    @Farouche, jeder hier kann glaube ich deinen Frust verstehen. Ich auch! Rechtlich muss man aber eben eure 1. von der 2. Buchung trennen. Das sind 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe und stehen vom Vertrag her in keinerlei Zusammenhang. Für den RV habt ihr eine Reise von Luxemburg nach Ägypten gebucht. Die andere Reise war aus irgendwelchen Gründen nicht buchbar. So, Reisebestätigung kommt, alles soweit für den RV korrekt. Dass ihr eine Zwischenlandung hinnehmen müsst, da man bei einer Pauschalreise meistens generell keinen tatsächlichen Nonstopflug buchen kann, sondern lediglich die Beförderung von A nach B, auch korrekt, was euch übrigends bei eurer eigentlichen Reise auch noch hätte passieren können. So, jetzt war ich bis zu deinem letzten Beitrag derselben Meinung wie Mausebaer. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, also ruhig mit dem Schreiben des Shops die Zentrale anvisiert. Was hättest du schon zu verlieren gehabt, als immer wieder alle mit carsten79 seiner favorisierten Art der Beharrlichkeit bei aller Freundlichkeit auf den Fuß zu treten.

    In deinem letzten Beitrag schreibst du nun, dass die Dame im Shop euch nur das Schreiben aushändigt, wenn ihr vorher umbucht. Wenn wir beide dasselbe Pink meinen, dann sagen mir deren AGBs, dass du ab dem 14. Tag vor Abreise 85% Stornokosten hast!! Also erst zu stornieren bei 85% Stornokosten, dann zu hoffen, dass eure eigentliche Reise wieder zu buchen ist (Wofür euch ja niemand eine Garantie gibt. Dazu müsste man ja eventuell wie bei eurer ersten Buchung das Prozedere durchspielen bis zur Bezahlung, um zu wissen, dass es diesmal klappt.) und letztendlich nach vollzogener Stornierung und Neubuchung mit dem endlich verfassten Schreiben der netten Dame vom Shop auf die Kulanz des Veranstalters zu hoffen, halte ich für seeehr riskant, weil Kulanz eben Kulanz ist und keiner gezwungen ist, diese Kulanz auszuüben. Und da bis jetzt der Kontakt zur Zentrale eher bei Null liegt, glaube ich kaum, dass sich das noch großartig ändert, wenn ihr erstmal storniert und neu gebucht habt. Ich muss ganz ehrlich sagen, ihr habt euch so auf euren Urlaub gefreut. Grübelt nicht über Tasachen, die ihr offensichtlich nicht ändern könnt, sondern fangt an, euch auf einen tollen Urlaub zu freuen. Alles andere wäre zu schade. Ich wünsche euch, dass ihr loslassen könnt und dadurch die Chance auf einen traumhaften Urlaub bekommt, den ich euch von Herzen wünsche!

  • Farouche
    Dabei seit: 1215388800000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1313517753000

    @katjaworld:

    Danke für deine ausführliche Stellungnahme. Gerne würde ich einfach sagen "schei** drauf", aber irgendwie will mir das bei dem Verhalten des pinkfarbenen Anbieters nicht gelingen - sowohl in Bezug auf das komplette Schweigen der Zentrale als auch auf das zwar recht freundlich aber hilflose Verhalten der Damen im Shop. So langsam beschleicht mich sowieso eher die Vermutung, dass die Damen im Shop gar nicht so hilflos sind, sondern eher unwillig, da sie ansonsten wohl einräumen müssten, dass man uns wirklich nicht ganz richtig beraten und überredet hat noch am gleichen Tag eine Alternative zu buchen.

    Wenn von der anderen Seite zumindest irgendetwas kommen würde, könnte man sich damit wohl abfinden, aber so gar nichts ist schon echt hart.

    Aber hinsichtlich deiner Ausführung zur 1. und 2. Buchung mal noch eine ganz andere Frage für die Fachleute im Reiserecht:

    So wie man uns erläutert hat, war unsere 1. Buchung gar keine Buchung, da ein Reisevertrag gar nicht erst geschlossen wurde. Wir haben zwar ein Angebot abgegeben (zumindest teilweise dokumentiert mit der Kartenzahlung), eine Annahme ist jedoch nicht erfolgt, da dies offiziell durch die Buchungsbestätigung oder die Reisedokumente erfolgt, die wir natürlich aufgrund der Nichtbuchbarkeit auch nicht erhalten haben.

    Wenn dem so richtig ist, dann müssen wir im Umkehrschluss doch auch in der Lage sein, unsere Willensäußerung bei der 2. Buchung ohne Schaden zu ändern oder zurückzunehmen, solange keine Annahme erfolgt ist. Eine Buchungsbestätigung und die Reisedokumente sind uns ja erst an diesem Samstag, also Tage später, per Post zugegangen und wurden nachweislich erst am 12.08. abgeschickt.

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1313517816000

    Hallo!

     

    Wenn möglich empfehle ich alle Probleme telefonische zu klären. Wenn das nicht möglich (hotline immer besetzt) empfehle ich einen Brief. Viele Unternehmen werden mit tausenden E-Mails ,mit zum Teil vollkommen unsinnigen Fragen, regelrecht "zugetextet" und beantworten diese daher nur schlecht oder schleppend.

  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
    Beiträge: 434
    geschrieben 1313527557000

    @Farouche

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht welches Schlupfloch du meinst zu sehen.

    Fakt ist, völlig unabhängig von der ersten Buchunf (die nicht zustande kam) habt ihr eine weitere Buchung vorgenommen die von beiden Seiten bestätigt wurde.

    Beide Seiten sind jetzt verpflichtet die Leistungen einzuhalten, du kannst von dem Vertrag zurücktreten, allerdings bist du verpflichtet die Stornogebühren zu tragen.

    Dies kann umgangen werden wenn der Reiseveranstalter den Preis nachträglich anhebt, selber den Rücktritt in die wege leitet oder dir das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung stellen kann.

    Das ist in diesem Fall ja nicht gegeben von daher müsstet ihr Stornokosten bezahlen wenn ihr von dem Vertrag zurücktreten wollt ..

    Da gibt es kein wenn und aber, was im vorfeld mit der anderen Sache gelaufen ist, ist sicherlich Ärgerlich aber Fehler passieren nun mal. Ihr habt aus freien Stücken die letztendliche Buchung vorgenommen die bestätigt ist und die Würfel sind letztendlich gefallen.

    Ihr müsst jetzt wählen ob ihr euch den Stress weiter antun wollt (Aus meiner Sicht habt ihr rechtlich gesehen keine Ansprüche auf einen kostenlosen Rücktritt des Vertrags bzw. kostenfreie Umbuchung zum anderen nicht mehr buchbaren Angebot) oder ob ihr neutral an den Urlaub herangehen wollt und ihn ggf. genießt.

    Auch wenn es schwer zu akzeptieren ist aber man kann darüber noch lange sich beschweren oder unterhalten, das Ergebniss bleibt so.

    P.s: Ich bin kein Jurist, dies ist nur meine Einschätzung.

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • Farouche
    Dabei seit: 1215388800000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1313531703000

    @YouRise:

    Danke für deine Nachricht. Es geht mir hier doch nicht um ein "Schlupfloch". Wenn ich Entscheidungen treffe und Fehler mache, stehe ich dazu und erachte das auch als selbstverständlich. Genau aus diesem Grunde bin ich aber auch der Meinung, dass andere für ihre Fehler geradestehen sollten. So wie es hier aber dargelegt wird, ist das für Dienstleister bei Reisebuchungen aber anscheinend nicht der Fall. Aber egal…

    Die Frage, auf die Du leider nicht wirklich eingegangen bist, ist doch:

    Wie haben telefonisch ein Angebot geäußertes (Alternativvorschlag Luxemburg) und unsere Zahlungsdaten durchgegeben. Damit allein kann ja aber noch kein gültiger Reisevertrag zustande gekommen sein, denn sonst hätten wir ja schon am Nachmittag einen gehabt (eigentlich gewünschte Reise ab Düsseldorf), zu der wir ja auch ein Angebot abgegeben hatten und bereits bezahlt hatten. Dies war ja aber eben nicht der Fall, da ein Reisevertrag erst mit der Annahme des Angebotes geschlossen wird, die mit einer Buchungsbestätigung zu dokumentieren ist.

    Insofern ist es doch keine Suche nach einem Schlupfloch, sondern eine legitime Frage, warum die eine Partei sich in diesem Stadium ohne Konsequenzen aus der Affäre ziehen kann und die andere aber nicht.

  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
    Beiträge: 434
    geschrieben 1313534307000

    Der RV hat dir bei Angebot A etwas angeboten,

    ihr wolltet das haben, also habt ihr eine Buchungsanfrage rausgeschickt. Diese wird dann wiederrum vom Reiseveranstalter bestätigt, da Angebot A aber nicht buchbar war blieb dies aus.

    Dann habt ihr Angebot B gefunden, ihr wart interessiert und habt gebucht. Somit habt ihr wieder eine Anfrage rausgeschickt an den RV.

    Eure Buchungsbestätigung kam dann ja auch wie du es geschildert hast an.

    Du hast per Email darum gebeten vor Bestätigung durch RV das gerade zu biegen, dies wurde allerdings von dem Shop verneint.

    Ob das Angebot wirklich nicht mehr Verfügbar war (Das es auf der Website noch stand ist kein Argument da Irrtümer vorbehalten sind) ist beweissache.

    Jetzt kommt es halt auf die AGBs an und die besagen z.b dass Umbuchungen nur stattfinden können wenn die zuvor gebuchte Reise storniert wird (Gebühren fallen an). Dann kann neu gebucht werden.

     

    Mit euren Angebot das Angebot wahrzunehmen sagt ihr ja "Ich buche die Reise wenn das Angebot so und so machbar ist" ..

    Ihr habt soweit ich das herausgelesen habe versucht das Angebot umzuschwenken auf das ursprüngliche was nicht mehr buchbar war und habt eure Buchungsanfrage ja nicht zurückgezogen.

    Nun hat der RV es ja bestätigt und die Sache ist sozusagen durch ..

    Es ist einfach so dass der Reiseveranstalter das letzte Wort bei einer Buchung hat und auf Irrtümer etc. noch reagieren kann weil sowas halt passieren kann.

    Wie gesagt es nützt eigentlich nicht lange rum zu diskutieren, ich meinte das mit Schlupfloch auch nicht negativ aber ihr habt jetzt  2 möglichkeiten.

    1.) Ihr nimmt die Situation so wie sie ist und macht das beste aus dem Urlaub

    2.) Ihr tretet zurück und zahlt ne menge Storno.

    Du kannst dich natürlich alternativ noch bei einem Anwalt beraten lassen aber die arbeiten auch nicht umsonst und wenn er dann auch sagt "Da können wir nichts machen" dann ist der Frust noch größer.

    P.s Ich bin kein Jurist, dies ist nur meine Einschätzung.

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • zuckerpueppi
    Dabei seit: 1312156800000
    Beiträge: 106
    geschrieben 1313568844000

    @Farouche

    "Wie haben telefonisch ein Angebot geäußertes (Alternativvorschlag Luxemburg) und unsere Zahlungsdaten durchgegeben. Damit allein kann ja aber noch kein gültiger Reisevertrag zustande gekommen sein, denn sonst hätten wir ja schon am Nachmittag einen gehabt (eigentlich gewünschte Reise ab Düsseldorf), zu der wir ja auch ein Angebot abgegeben hatten und bereits bezahlt hatten. Dies war ja aber eben nicht der Fall, da ein Reisevertrag erst mit der Annahme des Angebotes geschlossen wird, die mit einer Buchungsbestätigung zu dokumentieren ist."

    ********************************

    In deinem ersten Beitrag hattest DU geschrieben, dass die "Buchung" der 1. Reise NICHT möglich war, so dass da auch keine schriftliche Buchungsbestätigung an DICH übergeben werden konnte!

    Ich verstehe immer noch nicht, woher DU WEIßT, dass das ursprüngliche Angebot nun doch buchbar sein soll ( zumindest nach deiner Erfahrung im Shop, dass die Buchungsanfrage bejaht und dann die Buchung verneint wurde, einmal durch das Reservierungssystem und ein zweitesmal durch einen Anruf in der Zentrale)....

     

    Sich mit dem Anbieter da zu verständigen , hätte eventuell nur funktionieren können, wenn DU am nächsten Tag, als Du bemerktest, dass das Angebot wieder im System ist, Dir vom Shop die Buchungsmöglichkeit hättest durch Ausdruck bestätigen lassen.

    Aber da das eventuell doch nicht so klar ist, kann man nach einer (?) Woche das schwerlich nachweisen.

    Und deshalb solltest Du nicht mehr so viel Energie da reinstecken sondern dich lieber auf den Urlaub freuen, denn das Wunschhotel war ja das wichtigste für Euch und das habt Ihr ja bekommen.

    Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden, bevor sie leben können.
  • Farouche
    Dabei seit: 1215388800000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1313581255000

    @zuckerpueppi:

    Ein Ausdruck des neuerlichen Angebots haben wir. Ausserdem hatte ich in meiner Mail am nächsten Morgen auch gefragt ob tatsächlich buchbar oder nicht und falls ja, ob sie das bitte umbuchen können. In der Antwort wurde zwar nicht bestätigt, dass das Angebot wirkllich buchbar ist (denn dann wären wir ja beruhigt gewesen und hätten gedacht, es ist wieder oder immer noch ein Systemfeher), sondern erklärt, dass Umbuchen leider nicht möglich sei.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1313588302000

    @Farouche, nochmal zu deiner Frage bezüglich der Willenserklärungen. Hier sagt der § 130 BGB folgendes:

    Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden

    (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

    Das bedeutet, dass deine Willenserklärung bindend ist (auch, wenn die Annahme des Antrags durch den RV einige Tage dauert, da in Schriftform per Post) wenn du nicht ein geeignetes Medium findest, mit dem du schneller oder zumindest zeitglich mit deiner Willenserklärung diese auch schon wieder widerrufst. Es würde also gehen, dass du per Post eine Willenserklärung abgibts und diese dann per Fax oder E-Mail sofort widerrufst. Dann ist die Rücknahme der Willenserklärung noch vor der eigentlichen Willenserklärung beim Empfänger deiner Erklärung und wird somit nicht wirksam. Bei einer Willenserklärung per Software übers Internet fällt mir nichts ein, wie du schneller dein Angebot widerrufen könntest, als deine Willenserklärung beim Empfänger ankommt. Auch ist es leider unerheblich, ob das ursprüngliche Angebot nun am nächsten Tag wieder buchbar war oder nicht, denn ob es tatsächlich buchbar gewesen wäre im Sinne eines tatsächlich zustandekommenden Vertrages (und alles andere, wie ein Ausdruck der Anpreisung aus dem Netz hat ja keine rechtliche Wirkung), kann dir auch erst der RV mit seiner Buchungsbestätigung signalisieren und nicht die Dame im Reisebüro durch ein selbst gefertigtes Schriftstück zum Beispiel. Und dass die Dame im Reisebüro euch geraten hat aufgrund etwaiger Erfahrungswerte, das 2. Angebot gleich zu buchen, da sonst weg wenn weg, kennzeichnet ja noch keine  schlechte Beratung und im Endeffekt könnt ihr euch auch nicht darauf berufen, da ihr der Vertragspartner des RV seid und eben freiwillig diesen Vertrag eingegangen seid. Es geht dabei nicht darum, ob ihr den Vertrag mit mulmigem oder fröhlichen Gefühl eingegangen seid, sondern nur, dass es freiwillig geschah. Also, ich würde immer noch versuchen, endlich an einen schönen Urlaub zu denken und ein bisschen runterzufahren. Ich persönlich sehe keine Möglichkeit für euch, an der jetzigen Situation irgendetwas zu ändern, wenn sich der RV nicht in Kulanz übt und das tut er offensichtlich nicht. Also Kopf hoch und sich laaangsam an einen tollen Urlaub gewöhnen. :kuesse:

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1313589029000

    @Farouche

    Ich würde mich wirklich sehr für dich freuen, wenn sich alles zu deiner Zufriedenheit regeln ließe.

    Aber dein Problem lässt sich m. E. nicht hier im Forum klären, sondern nur vor Ort - und von dir.

    Nun ist allerdings seit Vertragsabschluss viel Zeit ins Land gegangen und wie schon früher geschrieben wurde - es wäre besser gewesen, du hättest unverzüglich vollen Einsatz ;)   per Telefon statt per Mail, usw. gezeigt.

    Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich nur wenig Chancen - wünsche dir aber das Allerbeste.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!