Darf die Ticketsteuer vom Reiseveranstalter nachträglich gefordert werden, wenn die Pauschalreise für 2011 vor dem 1. September 2010 gebucht wurde?
Danke
sandro
Darf die Ticketsteuer vom Reiseveranstalter nachträglich gefordert werden, wenn die Pauschalreise für 2011 vor dem 1. September 2010 gebucht wurde?
Danke
sandro
Dürfte aus Imagegründen kaum einer machen, aber ja, theoretisch ist das möglich und auch durch das BGB gedeckt.
Bis Du sicher ?
Konkret heißt es: "Um Vorzieheffekte zu vermeiden, findet die Steuer auf Rechtsvorgänge (z.B. Ticketkauf, Buchung einer Pauschalreise) ab dem Tag des heutigen Kabinettbeschlusses Anwendung (01.09.2010) , soweit diese zu Abflügen ab dem 1. Januar berechtigen."
Quelle: Spiegel-online
Hallo,
und wie sieht es aus mit Flugtickets für 2011, die schon vor dem 1.9 bestellt worden sind?
Wir haben 2 Tickets DTM - Gran Canaria, 20.2-6.3, online bestellt und schon per Kreditkarte bezahlt.
Harry
Hallo!
Bei Pauschalreisen dürfen Preiserehöhungen weiter gegeben werden wenn zwischen Buchungszeitpunkt und Reise mehr als 4 Monate liegen. Wenn die Preiserhöhung über 5% liegt hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
Seht Ihr ich habe genau diese beiden Punkte verfolgt.
Laut Presse ist dies nur für Buchungen ab dem 1. September gültig, aber die Reiseveranstalter haben ja jetzt die paar kleinen Zeilen mit Preiserhöhungen für Reisen die vor 4 Monate vor Antritt der Reise mit aufgenohmen. Somit haben wir jetzt wieder einen rechtlichen Spielraum. Na, da bin ich ja mal gespannt! Werde berichten, was man uns mitteilt. Wir haben nämich 2 Pauschalreisen fürs nächste Jahr schon gebucht.
Gruss
sandro
@Lugansk sagte:
Hallo!
Bei Pauschalreisen dürfen Preiserehöhungen weiter gegeben werden wenn zwischen Buchungszeitpunkt und Reise mehr als 4 Monate liegen. Wenn die Preiserhöhung über 5% liegt hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
1. Preiserhöhungen dürfen nur dann laut einem BGH-Urteil weiter verrechnet werden, wenn der Kunde bei Buchungsabschluss über eine für ihn nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage verfügt. Beispielsweise: 1/3 des Pauschalpreises sind Transportkosten und 2/3 Hotelkosten --> dann dürfte der VA z. B. 3 % von 1/3 erhöhen.
2. Bei Erhöhungen über fünf Prozent, die tatsächlich zulässig wären, hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht, sondern schlicht und einfach ein kostenfreises Rücktrittsrecht. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht im deutschen Reiserecht.
Nochmals zu 1.
Steuern und Abgaben dürften nur dann erhöht werden, wenn der Kunde bei Buchung die genaue Höhe der geltenden Steuer gekannt hat oder wenn diese Erhöhung eine allgemeine publizierte wäre. Beispiel: nach dem 1. Sep. liest man in allen Zeitungen, dass die Flughafensicherheitstaxen überraschend erhöht wurden: alt = € ..., neu €... --> diese Differenz darf auch ohne vorher offen gelegter Kalkulation nachverlangt werden.
Interessant wäre es auch mal rauszubekommen wie es sich verhält wenn man 2 getrennte Flüge bucht , Beispiel Hamburg - Istanbul und dann extra Istanbul- Bangkok , welche Abgabe wird da fällig ?? . In der aktuellen Reise/Preise steht das Endziel entscheidet,nicht der erste Umsteigeflughafen,Beispiel FRA-Paris 8 Euro Steuer weiter nach Übersee 45 Euro Steuer. Wie verhält es sich also wenn man direkt 2 getrennte Flüge bucht und nicht von Anfang an durchbucht ? Oder gilt die Steuer fur alle Buchungen was ja eigentlich auch nicht geht,wenn ich zum Beispiel direkt bei Emirates einen Flug ab Dubai buche kann doch in Deutschland dafür keine Steuer erhoben werden , denn die Steuer soll ja nur für Abflüge aus Deutschland gelten
@südpol
Niemand kann Dich hindern, einen 2. Flug separat zu buchen. Damit gehst Du aber einige Risiken ein. Für den Anschlussflug fühlt sich die Airline bei einer Verspätung oder Flugausfall nicht mehr zuständig. Und das auf dem Hin- und Rückflug. ( Separate Versicherung kostet dann fast so viel wie der Aufschlag Flugabgabe ).
Das Gepäck muss von Dir am 2. Abflughafen entgegengenommen und ebenso wie die Passagiere nochmals separat eingecheckt werden. Das kostet zumindest Zeit.
Also überleg es Dir gut
Gruß privacy
Auch für getrennt gebuchte Flüge braucht es doch nicht getrennt gebuchte Versicherungen! Die lassen sich doch mit den Transfers, Hotels, Rundreisen, Kreuzfahrten, Ausflügen u.s.w. in eine "packen". Zumindest bei der Reiserücktrittskostenversicherung, bei der Reiseabbruchversicherung o.ä. muss man genauer schauen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!