...da es eine national Abgabe ist wird nur der Flug ex-Deutschland belastet. Unabhängig davon wo Dein Ziel liegt liegt, wenn Du eine via-Verbindung über ein ausländisches Drehkreuz wie CDG, AMS oder IST nutzt...
Ticketsteuer
-
geschrieben 1286270370000
-
geschrieben 1286295126000
Da war ich unpräzise. Es ging für diese spezielle Konstruktion nur um die Flug-Anschlußversicherung wie Ticketsafe. Alles andere würde ohnehin kaum greifen.
Im übrigen ist das Endziel des Fluges für die Berechnung der Flugabgabe massgeblich,
wenn der vorgelegte Gesetzesentwurf durchkommt. Da spielt es tatsächlich keine Rolle,
ob ich über Amsterdam nach New York fliege, man zahlt ab Deutschland dann 45 Euro
und nicht 8 für einen Flug nach Amsterdam . Der Zielflughafen zählt.
Gruß privacy
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970) -
geschrieben 1286295370000
...darf er aber nicht nach dem Gesetz, da die Gebühr nur im nationalen Recht verankert ist und somit ausländische Fluglinien mit Abflügen außerhalb von Deutschland nicht zur Abgabe verpflichtet werden können...
-
geschrieben 1286298370000
Wenn denn nur der Zielflughafen zählt , werden denn alle gebuchten Flüge besteuert ? das wäre schon heftig , und wie will man das trennen , viel klüger bin ich bis jetzt nicht , wenn man von Anfang an durchbucht noch in etwa nachzuvollziehen , aber bei 2 verschiedenen Tickets ? Abzuwarten ist natürlich ob sich das auch am Preis bemerkbar macht , falls eine Doppelbuchung doch nicht besteuert werden kann . PS: Habe schnell das ganze mal über eine Vergleichsseite gejagt
Beispiel Hamburg-Bangkok günstigster Preis heute durchgebucht 815 Euro getrennt gebucht 693 Euro jeweils zum selben Termin 2011
-
geschrieben 1286407899000
.... also ich habe gehört, dass bei Umsteigeverbindungen das Endziel der Reise besteuert wird ...also zum Beispiel bei Emiratesflug FRA-DXB-BKK muss die Steuer für Fernziele gezahlt werden ...
"Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen -
geschrieben 1286441213000
...nein, die Luftverkehrsabgabe gilt für in Deutschland abgehende Passagierflüge (Ausnahmen sind Rund- und Inselflüge) zum ausländischen Flughafen. Darüber hinaus reichende Anschlußflüge können durch die Gesetzesgrundlage nicht mit der Abgabe belegt werden (nationales Recht). Auch werden Umsteigeverbindungen im Inland bis zu 12 bzw. 24 Stunden, je nach Flugstrecke, nicht besteuert.
Auch wenn bislang fixiert wurde, daß die Abgabe auf Basis der Entfernungsbrechnung Flughafen FRA zum größten Flughafen des Ziellandes beruht, so ist diese mehr als umstritten und wird daher auch rechtlich überprüft.
Bsp:
Flug von FRA nach HKG via IST mit LH/TK. Nach den Vorstellungen des Bundesrates (Drucksache 523/10) würde die Entfernung FRA-PEK (7.795km) als Berechnugsbasis gelten und somit der Höchstsatz von € 45 dem Ticket aufgeschlagen werden. Diese Gebühr müßte durch die LH erhoben werden, während TK davon unberührt bleibt. Dieses widerspricht aber dem Geltungsbereich bundesdeutscher Gesetzgebung , da über die Landesgrenzen hinaus für Flüge mit ausländischen Airlines eine nationale Abgabe verlangt wird (vgl. MwSt).
Es darf daher lediglich der erste Teil des Fluges, nämlich FRA-IST "besteuert" werden, also entsprechend der Staffelung € 8 für den Flug (Entfernung: 1.865km)...
-
geschrieben 1286483881000
Kann es denn sein, dass die ein oder andere Gesellschaft es trotzdem als Fernziel abrechnet? Ich beobachte seit einiger Zeit Flüge für nächstes Jahr von Düsseldorf über London nach New York. Gebucht in einem Vorgang. Pünktlich mit Start der Steuer stieg der Flugpreis von sonst 463€ auf 508€. Zufall oder 45€ Steuer fürs Fernziel obwohl nur Düsseldorf/London besteuert werden dürfte?
-
geschrieben 1286522420000
...es gibt sicher auch Airlines, die die Ticketsteuer für "verdeckte" Preiserhöhungen nutzen. Zudem befindet sich ja die gesamte Thematik noch in der Schwebe, so daß eigentlich noch niemand so recht weiß wer was wann wo wie abführen muß...
-
geschrieben 1286558816000
@ curiosus
ich war gerade noch mal bei meinem Nachbarn, der das o.g. Emirates-Ticket FRA-DXB-BKK gekauft hat (DXB ist nur Umsteigen, kein Stop).
Ich habe sein Ticket selbst gesehen. Im Ticket sind EUR 45- Luftverkehrsabgabe als OY-Steuer enthalten.
"Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen -
geschrieben 1286630756000
Ich war jetzt einfach mal in der Lufthansa-Buchung. Die Listen einzelne Steuern und Abgaben auf.
Habe mal in einem Vorgang angefangen, DUS-London-New York und New York DUS zurück. Da tauchte die Steuer 2x auf, weil 2 Abflüge aus Deutschland, besteuert mit jeweils 45€, da Reiseziel New York...
Hier wäre der Weg gewesen Düsseldorf-London-Frankfurt (da wohl kein Direktflug von Lufthansa nach Amerika ab London)-New York. Abflüge ab DUS und FRA jeweils 45€.
Irgendwie seltsam, ich hatte es an anderer Stelle im Forum auch schonmal geschrieben, wenn ich Umsteigerflüge habe und erst meinetwegen nach London fliege, was geht meine Regierung an, wohin ich wirklich fliege? Mein 1. Flug geht von DUS nach London- 8€ fertig...
Aber nein, das wäre ja zu einfach
Da ist wohl weniger mit versteckten Preiserhöhungen, als mehr mit "Besteuert wird das Ziel, egal wo der Weg lang führt". Das kanns irgendwie nicht sein