@Valfrie sagte:
Wovon?
Und ab den nächsten Katalogen ist das ja eh kein Thema mehr, weil die Steuer da in den Gesamtpreis eingeschlossen sein muss (das verlangen die VErbraucherschützer). Da wirst Du nie erfahren, wieviel der VA aufgeschlagen hat. Nur derzeit wird die Steuer auch bei Pauschalreisen mancher VA noch separat ausgewiesen, weil sie so plötzlich kam und nicht mehr in den Gesamtpreis einfließen konnte.
@Valfrie sagte:
....
Die Rechnung könnte man auch so erstellen:
Reisepreis -- Zwischensumme -- davon Provision an Reisebüro --
+ Luftverkehrssteuer = Endbetrag.
Die Luftverkehrssteuer entsprechend verbuchen und turnusmäßig abführen, aber dann
nicht vergessen, bei der Überweisung an den Bundfinanzminister auch Bearbeitungs-gebühren abzuziehen.
Schönes Wochenende...
......
man kann auch einfach einen endpreis nennen, ohne genau aufzuschlüsseln, wie sich der betrag zusammen setzt .
dann würden nicht derartigen fragen und spekulationen aufkommen.
wenn unterm strich der preis stimmt (mein spruch: "hinten kackt die ente" ), kann es dem kunden / verbraucher doch ziemlich egal sein, wer wann was wohin überweisen muß.
@Sunshine997 sagte:
Und ab den nächsten Katalogen ist das ja eh kein Thema mehr, weil die Steuer da in den Gesamtpreis eingeschlossen sein muss (das verlangen die VErbraucherschützer). Da wirst Du nie erfahren, wieviel der VA aufgeschlagen hat. Nur derzeit wird die Steuer auch bei Pauschalreisen mancher VA noch separat ausgewiesen, weil sie so plötzlich kam und nicht mehr in den Gesamtpreis einfließen konnte.
Möchte ergänzen, daß in meinem Fall die Steuer und Gebühr bereits im Katalogpreis
enthalten war und ich früh gebucht hatte.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!