• curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1286637393000

    ...das Problem derzeit ist, daß es eben noch nicht abschließend fixiert ist wer wie welchen Betrag erhebt und abführen muß. Das alles ist ein Schnellschuß der Politik gewesen und die Airlines können eben nur oberflächlich darauf reagieren.

    Ich denke, daß es noch einige Ärgernisse geben wird, auch Klagen vor Gerichten, bis es zu einer verbindlichen und rechtlich einwandfreien "Besteuerung" der Flüge ab Deutschland kommen wird. Leider... :? ;)

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1293746420000

    Nochmal zur Ticketsteuer für VOR dem 1.9.2010 gebuchte Pauschalreisen.

    Für unsere Kanada-Reise im Frühjahr hatte der Veranstalter im Oktober 2010 die EUR 45,- pro Person zunächst nachbelastet mit Verweis auf Unvorhersehbarkeit, 4-Monatsfrist und blablabla ...

     

    Und heute kam ein verspätetes Weihnachtsgeschenk: Die Nachbelastung wurde zurückgenommen!!!!  Ist angeblich seit kurzem hochoffiziell vom Bundesfinanzministerium, dass die Luftverkehrsabgabe bei VOR dem 1.9.2010 gebuchten Pauschalreisen NICHT gezahlt werden muss.

     

    Das will ich doch hier gleich weitergeben für alle, die eine Nachbelastung von ihrem Veranstalter erhalten haben.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Valfrie
    Dabei seit: 1263168000000
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    geschrieben 1294948728000

    Hallo,

     

    haben Thailand-Reise für 2Personen gebucht. Die Luftverkehrsabgabe wurde von

    Neckermann-Reisen  mit  € 50,-- pro Person berechnet. Für diese Strecke wurde lt. Gesetz € 45,-- festgelegt. Auf meine  Nachfrage antwortete der Veranstalter:

     

      Die Mehrkosten für die Luftverkehrsabgabe besteht aus der Steuer, der

      anteiligen Reisebüroprovision, sowie der anteiligen Kosten für die  Ad-

      ministration. Es entstehen uns systemische und zusätzliche Administrations-

      kosten die wir Ihnen leider berechnenmüssen.

     

    Wenn es sich bei dieser Steuer doch um eine Bundessteuer handelt, wieso soll der Ver-

    braucher dafür noch EXTRAGEBÜHREN, + 11,11%  bezahlen??

     

    War daraufhin bei den Nachbarn, die haben nach Tunesien gebucht mit TUI.

     

        Lt. Gesetz  € 8,--  , Berechnet wurden € 10,-- je Person ( + 25% Extragebühr).

     

    Da läuft doch was schief.  Wer weiß was richtig ist????

     

    Valfrie

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1294949900000

    @Valfrie

    Ich habe ebenfalls 10 € bezahlt und - wie du schreibst - damit 2 € zu viel.

     

    Nur mal so zum Vergleich: Heute habe ich für 2 € 1,33 l Super erhalten.

    Und für zwei Euro komme ich mit dem Bus nicht mal einen Kilometer weit.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1294952910000

    Manche Veranstalter berechnen die Steuer in der Höhe, wie sie auch vom Gesetzgeber verlangt wird. Andere Veranstalter schlagen noch was drauf, das ist deren freie Entscheidung bei der Buchung einer Pauschalreise. So wie es Deine freie Entscheidung ist, bei wem Du eine Pauschalreise buchst ...

    Insbesondere die Reiseveranstalter, die ihre Reisen größtenteils über Reisebüros vertreiben, schlagen fast alle was drauf, weil die Reisebüros ihre Provision auf den Gesamtreisepreis incl. aller Steuern erwarten. Außerdem entstehen den Veranstaltern durch die neue Steuer, zumindest in der Anfangszeit, verwaltungstechnische Zusatzkosten. Und da Pauschalreisen wegen des enormen Preisdrucks sehr knapp kalkuliert sind (was ja ein Vorteil für die Reisenden ist), haben die Veranstalter keinen finanziellen Spielraum, um Zusatzkosten einfach so aus Kulanz zu übernehmen.

     

    Die Argumentation von Neckermann ist absolut korrekt und auch rechtens ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Valfrie
    Dabei seit: 1263168000000
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    geschrieben 1295635685000

    @Kourion sagte:

    @Valfrie

    Ich habe ebenfalls 10 € bezahlt und - wie du schreibst - damit 2 € zu viel.

     

    Nur mal so zum Vergleich: Heute habe ich für 2 € 1,33 l Super erhalten.

    Und für zwei Euro komme ich mit dem Bus nicht mal einen Kilometer weit.

    @Kourion

    Es geht ja nicht darum, wieviel Benzin man dafür bekommt.

    Das sind Gebühren, für die der Verbraucher NICHTS bekommt. Rechne doch mal am Jahresende, welche Summe da zusammenkommt.

    Ich für meinen Teil fahre nur was unbedingt sein muß mit dem Auto, ansonsten per Pedes.

    Schönes Wochenende....

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1295636552000

    @Valfrie

    Wenn du von der Differenz 2 € ausgehst: 6 - max. 8 € / Jahr  ;)

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1295637291000

    @Valfrie sagte:

    Hallo,

     

    haben Thailand-Reise für 2Personen gebucht. Die Luftverkehrsabgabe wurde von

    Neckermann-Reisen  mit  € 50,-- pro Person berechnet. Für diese Strecke wurde lt. Gesetz € 45,-- festgelegt. Auf meine  Nachfrage antwortete der Veranstalter:

     

      Die Mehrkosten für die Luftverkehrsabgabe besteht aus der Steuer, der

      anteiligen Reisebüroprovision, sowie der anteiligen Kosten für die  Ad-

      ministration. Es entstehen uns systemische und zusätzliche Administrations-

      kosten die wir Ihnen leider berechnenmüssen.

     

    Wenn es sich bei dieser Steuer doch um eine Bundessteuer handelt, wieso soll der Ver-

    braucher dafür noch EXTRAGEBÜHREN, + 11,11%  bezahlen??

     

    War daraufhin bei den Nachbarn, die haben nach Tunesien gebucht mit TUI.

     

        Lt. Gesetz  € 8,--  , Berechnet wurden € 10,-- je Person ( + 25% Extragebühr).

     

    Da läuft doch was schief.  Wer weiß was richtig ist????

     

    Valfrie

     

    ich kann mir vorstellen, dass der veranstalter die steuer beim kunden berechnet und dann separat abführen muß.

    dadurch entsteht personeller mehraufwand, der dann nochmal extra berechnet wird.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Valfrie
    Dabei seit: 1263168000000
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    geschrieben 1295637528000

    @Sunshine997 sagte:

    Manche Veranstalter berechnen die Steuer in der Höhe, wie sie auch vom Gesetzgeber verlangt wird. Andere Veranstalter schlagen noch was drauf, das ist deren freie Entscheidung bei der Buchung einer Pauschalreise. So wie es Deine freie Entscheidung ist, bei wem Du eine Pauschalreise buchst ...

    Insbesondere die Reiseveranstalter, die ihre Reisen größtenteils über Reisebüros vertreiben, schlagen fast alle was drauf, weil die Reisebüros ihre Provision auf den Gesamtreisepreis incl. aller Steuern erwarten. Außerdem entstehen den Veranstaltern durch die neue Steuer, zumindest in der Anfangszeit, verwaltungstechnische Zusatzkosten. Und da Pauschalreisen wegen des enormen Preisdrucks sehr knapp kalkuliert sind (was ja ein Vorteil für die Reisenden ist), haben die Veranstalter keinen finanziellen Spielraum, um Zusatzkosten einfach so aus Kulanz zu übernehmen.

     

    Die Argumentation von Neckermann ist absolut korrekt und auch rechtens ...

    Sicher ist es meine Entscheidung, wo ich buche und jeder hat seine Ansicht darüber.

    Das Gesetz gibt die Beträge vor, die ja übrigens die Veranstalter zahlen sollten!!!

    Eine Besteuerung von Flugbenzin konnte die Regierung derzeit auf europäischer und internationaler Ebene nicht durchsetzen. Aber wenn schon die Regierung davon ausging, daß die Unternehmen die Steuer auf die Ticketpreise aufschlagen würden, ist doch alles gesagt. Die Steuer war doch auch bis 30.06.12 vorgesehen und nun ist schon bis 2014 die Rede.

     

    Mir ging es ja um die Gebühren dafür. Wäre doch interessant, was am Jahresende da zusammenkommt, aber das wird man wohl nicht erfahren.

     

    Meines Wissen wurde 2009 die Provision für die Reisebüros gekürzt. So gibt man sie zu-mindest teilweise wieder zurück. Doch die Frage mag erlaubt sein, warum soll der Verbraucher Provision von der Luftverkehrssteuer an die Reisebüros zahlen???

    Die Rechnung könnte man auch so erstellen:

               Reisepreis  --  Zwischensumme  --  davon Provision an Reisebüro  --

               + Luftverkehrssteuer  = Endbetrag.

    Die Luftverkehrssteuer entsprechend verbuchen und turnusmäßig abführen, aber dann

    nicht vergessen, bei der Überweisung an den Bundfinanzminister  auch Bearbeitungs-gebühren abzuziehen.

    Schönes Wochenende...

     

     

     

     

     

      

  • Sunshine997
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    geschrieben 1295637778000

    @ valfrie

    Du hattest gefragt, was "richtig" ist.

     

    Rechtlich korrekt ist die Vorgehensweise von Neckermann auf jeden Fall.

     

    Ob sie moralisch oder im Hinblick auf Kundenfreundlichkeit korrekt ist, mag jeder selbst beurteilen.

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