@Sunshine997 sagte:
Manche Veranstalter berechnen die Steuer in der Höhe, wie sie auch vom Gesetzgeber verlangt wird. Andere Veranstalter schlagen noch was drauf, das ist deren freie Entscheidung bei der Buchung einer Pauschalreise. So wie es Deine freie Entscheidung ist, bei wem Du eine Pauschalreise buchst ...
Insbesondere die Reiseveranstalter, die ihre Reisen größtenteils über Reisebüros vertreiben, schlagen fast alle was drauf, weil die Reisebüros ihre Provision auf den Gesamtreisepreis incl. aller Steuern erwarten. Außerdem entstehen den Veranstaltern durch die neue Steuer, zumindest in der Anfangszeit, verwaltungstechnische Zusatzkosten. Und da Pauschalreisen wegen des enormen Preisdrucks sehr knapp kalkuliert sind (was ja ein Vorteil für die Reisenden ist), haben die Veranstalter keinen finanziellen Spielraum, um Zusatzkosten einfach so aus Kulanz zu übernehmen.
Die Argumentation von Neckermann ist absolut korrekt und auch rechtens ...
Sicher ist es meine Entscheidung, wo ich buche und jeder hat seine Ansicht darüber.
Das Gesetz gibt die Beträge vor, die ja übrigens die Veranstalter zahlen sollten!!!
Eine Besteuerung von Flugbenzin konnte die Regierung derzeit auf europäischer und internationaler Ebene nicht durchsetzen. Aber wenn schon die Regierung davon ausging, daß die Unternehmen die Steuer auf die Ticketpreise aufschlagen würden, ist doch alles gesagt. Die Steuer war doch auch bis 30.06.12 vorgesehen und nun ist schon bis 2014 die Rede.
Mir ging es ja um die Gebühren dafür. Wäre doch interessant, was am Jahresende da zusammenkommt, aber das wird man wohl nicht erfahren.
Meines Wissen wurde 2009 die Provision für die Reisebüros gekürzt. So gibt man sie zu-mindest teilweise wieder zurück. Doch die Frage mag erlaubt sein, warum soll der Verbraucher Provision von der Luftverkehrssteuer an die Reisebüros zahlen???
Die Rechnung könnte man auch so erstellen:
Reisepreis -- Zwischensumme -- davon Provision an Reisebüro --
+ Luftverkehrssteuer = Endbetrag.
Die Luftverkehrssteuer entsprechend verbuchen und turnusmäßig abführen, aber dann
nicht vergessen, bei der Überweisung an den Bundfinanzminister auch Bearbeitungs-gebühren abzuziehen.
Schönes Wochenende...