• Krautköpfle
    Dabei seit: 1213488000000
    Beiträge: 28
    geschrieben 1430485873000

    Wir haben bei TUI ein TUI best family Hotel für die Pfingstferien gebucht. In der Hotelbeschreibung steht das es eine Jugendanimation in den deutschen Schulferien gibt. Vor meiner Buchung im Reisebüro habe ich extra bei der Tui-hotline angerufen und gefragt, ob es auch in den Pfingstferien (23.5.-6.6.15) eine Jugendanimation gibt. Die freundliche TUI-Mitarbeiterin hat mir zugesichert das dies auch in den Pfingstferien so sei.

    Jetzt habe ich erfahren, das es an Pfingsten KEINE Jugendanimation von TUI gibt. Wir sind sehr enttäuscht, weil wir wegen der Jugendanimation uns für TUI und dieses Hotel entschieden haben. Bisher waren wir treue Calimera Urlauber und wollten nun mal was neues ausprobieren. Preislich war es auf jeden Fall teurer als ein Calimera-Urlaub.

    Unser Reisebüro hat jetzt schon öfter mit der TUI deswegen telefoniert und wollte wenigstens ein kostenloses Upgrate auf ein besseres Zimmer erreichen, aber die TUI redet sich raus und meint das die Formulierung in den deutschen Schulferien sich auf die Sommerferien bezieht, wenn ALLE Bundesländer gleichzeitig Ferien haben. Das sind gerade mal 21 Tage!

    Wir sind von der TUI total enttäuscht.

    Hat jemand einen Tipp was wir für Rechte haben bzw. ob wir wenigstens doch noch ein Upgrate für die falsche Zusage bekommen können? DANKE

  • Schahri
    Dabei seit: 1152835200000
    Beiträge: 139
    geschrieben 1430489906000

    Hallo Krautköpfle,

    welches Hotel ist es denn? Das hast du leider nicht dazugeschrieben, macht aber die Sache einfacher dir zu helfen.

    Hat dein RB den Namen der TUI Mitarbeiterin notiert? Dann soll es nochmals über das System (IRIS.plus) die Frage bzgl. der Animation stellen. Die Antwort kommt meist recht schnell und dann habt ihr zumindest was Schriftliches.

    LG

    Schahri

    PS: Leider sind die Katalogausschreibungen/Leistungsbeschreibungen bei TUI z.Z. nicht immer korrekt.

    ~ LG Schahri ~
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1430491213000

    In diesem Fall mindestens reichlich missverständlich - wenn da Schulferien steht und nur die Sommerferien gemeint sind.

    Rein rechtlich - und darum geht es ja in diesem Unterforum - handelt es sich beim Fehlen einer Animation für Teenies leider um eine sogenannten Unannehmlichkeit, will heißen es lassen sich daraus keine Minderungsansprüche ableiten. Genauso wenig kann ein Upgrade beansprucht werden, sodass die Reaktion von TUI jedenfalls aus rechtlicher Sicht nicht moniert werden kann.

    Aus Sicht der Dientsleistungsqualität ist das Verhalten allerdings wenig überzeugend.

    Imho erübrigt sich aus vorgenannten Gründen auch die Bemühung um eine schriftliche Bestätigung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2016
    geschrieben 1430491741000

    Hallo Krautköpfle,

    von wem hast Du denn jetzt erfahren, dass in den Pfingstferien keine Jugendanimation stattfindet ? Wir waren vor einigen Jahren in den Pfingstferien in einem TUI Familyhotel auf Kreta. Offiziell fand zu dieser Zeit auch keine Jugendanimation statt, weil aber soviele Teenies da waren, hat das Animationsteam kurzfristig entschieden eben doch ein Programm für die Jugendlichen auf die Beine zu stellen.

    Lass das Köpfle also nicht hängen und warts ab was kommt.

    Viele Grüße

    Silvia

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1430501288000

    Das ist sicher eine Ermutigung für das hängende Krautköpfle, wäre aber besser im entsprechenden Hotelthread aufgehoben - mangels reiserechtlicher Relevanz und vermutlich besserer Chancen für noch mehr ermutigende Beiträge!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mimowetter
    Dabei seit: 1172448000000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1430832714000

    Schön, dass sich @vonschmeling so sicher ist, dass es sich beim Fehlen der Jugendanimation lediglich um eine Unannehmlichkeit handel, die keine Minderungsansprüche auslöst.

    Erstaunlich nur, dass man ohne großes Suchen auf der Seite des ADAC gleich drei Urteile findet, in denen bei "Fehlen der Kinderanimation trotz Zusage im Katalog" Minderungsansprüche von 5 - 25 % anerkannt wurden. Wenn ich "trotz Zusage im Katalog" noch erweitere durch "trotz Zusage am Telefon aufgrund ausdrücklicher Nachfrage" würde ich mich mit einem Zimmer-Upgrade nicht abspeisen lassen!

    Die Aussage von TUI, "in den Schulferien" bedeute "in den Sommerferien wenn ALLE Bundesländer Ferien haben", würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zukommen lassen. Das ist ein klassischer Fall von Verbrauchertäuschung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1430836768000

    Idealerweise versteht man Gelesenes, mimowetter.

    Es geht nicht um "keine Kinderanimation" sondern lediglich um "kein spezifisches Teenie-Programm". Und das ist eine Unannehmlichkeit, sofern nicht wie hier schon beschrieben bei entsprechender Nachfrage gehandelt wird.

    Also nochmal gurgeln - diesmal vielleicht mit korrekten Parametern ...? :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
    Beiträge: 1810
    geschrieben 1430836777000

    Lt. Frankfurter Tabelle sind es nur 5-10%.

    Aber da der Name des Hotels nicht bekannt ist, kann keiner sagen, was in der Katalogbeschreibung explizit erwähnt ist.

    Sollte da ein Ausschlusskriterium die Reisezeit sein, dann wären es 0,00%.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1430837102000

    ... aber nur für den Fall, dass eine Kinderbetreuung zugesagt und gar nicht angeboten wird.

    Genau das trifft nämlich für die von mimowetter so engagiert recherchierten Entscheidungen zu.

    Falls man beabsichtigt beim Verbraucherschutz für eine gewisse  Erheiterung hinsichtlich des Anliegens "sich nicht abspeisen zu lassen" erzeugen will, ist der Rat sich dorthin zu wenden tatsächlich ein sehr guter!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1430837115000

    Ein Ausschlusskriterium könnten ebenso die in nur 4 von 16 Bundesländern überhaupt nennenswerten Pfingstferien in der Woche vor oder nach Pfingsten sein.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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