Das wird Robin Hood der Verbraucher sicherlich anders sehen - spielt aber für das Fazit auch keine Rolle.
Das lautet: Keine spezielle Ani für Teenies ist eine Unannehmlichkeit, die keinen Anspruch auf Minderung auslöst.
Das wird Robin Hood der Verbraucher sicherlich anders sehen - spielt aber für das Fazit auch keine Rolle.
Das lautet: Keine spezielle Ani für Teenies ist eine Unannehmlichkeit, die keinen Anspruch auf Minderung auslöst.
Im letzten Jahr hatten wir gar keine Teenie-Animation - da haben die Teenies bei den Erwachsenen mitgemacht(wenn sie denn gerne fremdbespaßt werden).
bernhard707:
Ein Ausschlusskriterium könnten ebenso die in nur 4 von 16 Bundesländern überhaupt nennenswerten Pfingstferien in der Woche vor oder nach Pfingsten sein.
Stimmt! Und deswegen hat sich @Krautköpfle das Vorhandensein der Jugendanimation in genau diesen Pfingstferien ja von TUI bestätigen lassen und das Hotel DANACH im Wissen um diese Zusage gebucht.
Noch steht ja gar nicht fest, dass es keine Teenie Animation gibt, da kann ein Hotel recht flexibel sein, wenn Horden von Teens aus Bayern und Co anrauschen.
vonschmeling:
... aber nur für den Fall, dass eine Kinderbetreuung zugesagt und gar nicht angeboten wird.
Genau das trifft nämlich für die von mimowetter so engagiert recherchierten Entscheidungen zu.
Nun, und in DIESEM Fall ist eine JUGENDanimation zugesagt worden die gar nicht angeboten wird ......
Aber @vonschmeling geht aufgrund Ihrer schon mehrfach in diesem Forum vorgestellten Empathie gegenüber Kindern und Jugendlichen natürlich davon aus, dass der 16jährige es selbstverständlich hinzunehmen hat, mit dem 6jährigen zusammen "Malen nach Zahlen" zu machen ....
Für das Reiseunternehmen ist diese Argumentation natürlich toll: Ich werbe mit Leistungen, die nicht existieren und wenn sich einer beschwert ziehe ich achselzuckend die Schulter: Tja, leider "Unannehmlichkeit" - Pech gehabt!
Eben, denn eine Antwort des TO auf diese Frage
@Silvia L sagte:
...von wem hast Du denn jetzt erfahren, dass in den Pfingstferien keine Jugendanimation stattfindet ?...
steht noch aus bevor Robin Hood gleich wieder losgaloppiert.
Weder ich noch du - mimowetter - kennen den genauen Wortlaut des Telefongespräches, von daher kann zumindest ich nicht beurteilen, auf welche genaue Frage die Servicehotline von Tui welche Antwort gegeben hat.
Also ich finde die Aussage von @Krautköpfle eindeutig:
"Vor meiner Buchung im Reisebüro habe ich extra bei der Tui-hotline angerufen und gefragt, ob es auch in den Pfingstferien (23.5.-6.6.15) eine Jugendanimation gibt. Die freundliche TUI-Mitarbeiterin hat mir zugesichert das dies auch in den Pfingstferien so sei."
Wo soll hier Interpretationsspielraum sein? Wenn ich wegen dieser Frage extra die Hotline kontaktiere, dann werde ich die Antwort wohl genau mitbekommen haben, oder?
Ganz einfach: Eine Kinderanimation geht von 3 Jahren bis x Jahren.
Jugendlichen wird gelegentlich zugemutet sich alleine zu vergnügen.
Hier: ausgenommen die Sommerferien, in welchen Animateure ein Programm gestalten.
Sicher bedauerlich, dass das Krautköpfle eine falsche Auskunft bekommen hat, jedoch kein Anlass eine Nachbesserung (beispielsweise in Form eines Zimmerupgrade) zu verlangen. Ebenfalls höchst wahrscheinlich keine arglistige Täuschung, eher eine ärgerliche Inkompetenz.
Der bisher brauchbarste Rat an das Krautköpfle war abzuwarten, ob nicht vielleicht doch was für die Jugendlichen angeboten wird wie es der Ratgeber bereits selbst erlebt hat.
Da es hier jedoch um Sachverhalte des Reiserechts geht, sei um die Information ergänzt, dass ein Anspruch auf ein Upgrade o.ä. im hier geschilderten Fall nicht besteht, da es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt.
Einen gewissen Mangel an Empathie räume ich ein für 16-Jährige, die sich ohne ein vorgefertigtes Rahmenprogramm in einem Strandurlaub zu Tode langweilen.
Das ist aber unerheblich für den Sachstand, an sich sollten Zusagen verlässlich sein auch wenn sie nicht elementar für das Gelingen einer Urlaubsreise sind.
Es ist logischerweise von einer vollkommen anderen Bedeutung für Eltern, ihren 3-Jährigen 3h gut betreut zu wissen und in dieser Zeit eine Wellnessanwendung zu genießen oder an einem Tennismatch teilzunehmen, als bei einem beispielsweise 14-Jährigen.
Genau daher rührt auch der Unterschied im Gewicht Kinder- bzw. Jugendanimation.
Aber vielleicht gerät t.o. im streitigen Falle ja an einen empathischen Richter, der seine pubertierenden Abkömmlinge lieber in ein Bootcamp geben würde als sie mit zum Hotelurlaub zu nehmen - und obsiegt?
Zitat vonschmeling:
"Ganz einfach: Eine Kinderanimation geht von 3 Jahren bis x Jahren."
Zitat Juraforum:
"Juristisch definiert wird als „Kind“ eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendethat."
Wenn ich also ein Angebot für Jugendliche bewerbe, habe ich dieses für die Altersgruppe 14+ auch vorzuhalten.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!