ein paar Dinge:
a) eine Forderung an einen Reiseveranstalter aufgrund eines Mangels muss sehr wohl definiert sein, das heißt man verlangt einen bestimmten Betrag, einen bestimmten Ersatz oder einen bestimmten Prozentsatz - nur zu schreiben "ich reklamiere das Fehlen eines..." reicht nicht aus!
bei Mängel, die keinen zusätzlichen Kosten verursachten, aber nicht nutzbar sind, muss man ebenfalls einen bestimmbaren Wert verlangen - nur zu schreiben: das war nicht in Ordnung, reicht nicht aus! Also: ... wir wollten 14 Tage Tennis spielen, aufgrund der Löcher (siehe Fotos) und Bewuchses war ein Spielen ohne Verletzungsgefahr unmöglich. Für uns bedeutet aber Tennisspielen als leidenschaftliche Spieler (Zeugen 1, 2, 3, 4) einen verminderten Erholungswert von mindestens ... % = vom Reisepreis ... [oder ähnlich geschrieben]
c) Variante a
TUI hat Spezialitätenrestaurant ausgeschrieben und nicht darauf hingewiesen, dass man dort aufzahlen muss --> Reisemangel --> TUI muss dann bezahlte Beträge zurück bezahlen; ist man nicht essen gegangen:
c) Variante b
TUI hat Spezialitätenrestaurant ausgeschrieben und nicht darauf hingewiesen, dass man dort aufzahlen muss --> man geht nicht hin, hat keine Mehrkosten --> bleibt es zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes ein Reisemangel, aber man bekommt nichts zurück, weil man hätte ja essen gehen können und die Mehrkosten zurückverlangen; es müsste also eine UNMÖGLICHKEIT der Benützung vorgelegen sein, um TROTZDEM eine Entschädigung zu erhalten!
c) Variante c
die Beschreibung hat vielleicht nur das Vorhandensein und die Benützbarkeit beschrieben, jedoch nicht eindeutig den inklusiven Charakter bestätigt. Also müsste man auch den exakten Wortlaut kennen, um ein objektives Urteil fällen zu können.
Ein bekanntes Beispiel, das vielleicht die Sache darstellen könnte: ein Ehepaar ohne Kinder wollte vom Veranstalter 20 % vom Reisepreis, weil im Hotel der angebotenen Miniclub nicht geöffnet war... es gab natürlich nix...
Gruß
Peter