• portobello
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    geschrieben 1159821765000

    Wir haben am 9.9.06 im Reisebüro einen 11-tägige Urlaubsreise ins Playacaprichio (vom 20.09.06 bis 1.10.06) bei dem Veranstalter Bucher-Reisen gebucht. Eine Reisebestätigung erfolgte mit der Buchung. Am Flughafen in Almeria ergab sich folgender Sachverhalt: Die Reiseleitung teilte uns mit, das das von uns gebuchte Hotel überbucht worden sei. Als Alternative sollten wir ins Playasol umgebucht werden, mit der beiläufigen Frage, ob wir uns in Roquetas de Mar auskennen. Die Umbuchung wurde von uns abgelehnt, da uns als langjährige Playa Stammgäste alle Häuser der Kette bekannt sind und das Playasol eines der ältesten Hotels dieser Kette ist. Die 2. uns angebotene Alternative wäre der Aufenthalt im Playalinda. Dieser Umbuchung stimmten wir aus den gleichen Gründen wie beim Playasol nicht zu. Laut Katalog handelt es sich bei allen um ein 4* Hotel, doch die Playa Kette unterscheiden zusätzlich zwischen Kategorie "Comfort" (Playalinda, Playasol) und "Grand Comfort" (Playacaprichio). Als Vorschlag unserer Seite baten wir um Umbuchung ins Playaluna, welches zum einen neueren Baudatums und aus Erfahrung vor Ort ist, annähernd gleichwertig ist. Dieses war leider nicht über den gesamten Zeitraum verfügbar und ein Umzug wurde von uns abgelehnt. Als letzte Alternative wurde uns das 5* Hotel Portobello angeboten. Da wir Inhaber einer Playa VIP Clubkarte sind und im Playacaprichio Voll- zum Halbpensionspreis sowie einen Getränkegutschein im Wert von 120€ gehabt hätten, baten wir um die gleichen Leistungen. Dieses wurde von seitens der Reiseleitung abgehnt. Letztendlich sind wir auf das Angebot 5* Portbello HP eingegangen unter der Option am nächsten Tag einen entsprechenden Ausgleich ( Ausflug, Mietwagen, etc. ) zu erhalten. Dieses wurde jedoch am nächsten Tag abgehnt. ZUsammenfassend ergab sich für uns ein finanzieller Mehraufwand durch erhöhte Verpflegungskosten. Desweiteren stellte sich heraus, das das Portobello in keinster Weise dem Standard eines Playa Hotels entspricht. (Essen und Service sind nicht mal 3* Wert), eine weitere Umbuchung war nach Aussage der Reiseleitung nicht mehr möglich. In einer Gesprächsnotiz hat die Reiseleitung die Sachverhalte äußerst knapp dargestellt und u.a. einen Aussage angekreuzt, in der der Gast die Abhilfe 5* Portobello als Ausgleich für die der Reiseleitung gegenüber vorgebrachten Punkte akzeptiert. Ich habe diese Notiz nach langen Diskussionen nur unter Vorbehalt unterschrieben. In den nächsten Tagen haben wir eine eigene, detailierte Mängelanzeige geschrieben, die wir von der Reiseleitung ebenfalls zur Kenntnis unterschreiben lassen wollten. Dieses wurde jedoch von der Reiseleitung ohne diese überhaupt gelesen zu haben abgehnt.

    Frage : Kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen? Ich bin eigentlich nicht gewillt, den Veranstalter ungeschoren davon kommen zu lassen!

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1159844705000

    Da hast Du keine Chance, Du hast das neue Hotel akzeptiert, dieses war #hoherwertig# das wars dann wohl, Du hattest ja den Vetrag kundigen konnen und abreisen, dann hatte der Veranstalter jetzt ein Problem, aber so........ist es fur ihn doch super gelaufen, du hast alles geschluckt und sogar bestatigt....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • mosaik
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    geschrieben 1159863645000

    Na ja, ganz so einfach ist die Sache nicht...

    Natürlich kann @portobello Schadenersatz für erlittenen materiellen Nachteil verlangen. Auch wenn er das Ersatzangebot - notgedrungen - akzeptierte.

    Denn es geht um den ursprünglich geschlossenen Reisevertrag - Playacaprichio - und dieser wurde vom Reiseveranstalter nicht erfüllt. Bietet dann ein Reiseveranstalter vor Ort eine Alternative an, die man mangels anderer Vorschläge annehmen musste, bleibt einem natürlich noch der Weg offen, die Minderleistung(en) gegenüber dem ursprünglich gebuchten Hotel zu reklamieren.

    Die Reiseleitung muss Mängel bestätigen (nicht anerkennen!). Sie muss allerdings nicht selbst erstellte Berichte bestätigen, wenn wie in diesem Fall eigene Formulare vorhanden sind.

    Dieses Formular wurde ja unter Vorbehalt unterschrieben und stellt ja im Grunde nur das Festhalten der Ist-Situation dar. Selbst unter der Annahme, dass das Wort "akzeptiert" beim Ersatzhotel stünde, sehe ich darin noch nicht das Einverständnis dazu, Minderleistung(en) damit auch gleichzeitig akzeptiert zu haben.

    Fakt bleibt, dass die gebuchte Leistung nicht erbracht wurde und dass eine Mängelliste angefertigt wurde. Daher sollte man nun auch eine konkrete Forderung stellen: Mehrkosten + Ausgleichszahlung für Minderleistung(en).

    Gruß

    Peter

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1159863913000

    @'mosaik' sagte:

    Fakt bleibt, dass die gebuchte Leistung nicht erbracht wurde und dass eine Mängelliste angefertigt wurde. Daher sollte man nun auch eine konkrete Forderung stellen: Mehrkosten + Ausgleichszahlung für Minderleistung(en).

    ...und zwar innerhalb 4 Wochen nach Rückkehr per Einschreiben/Rückschein.

    Ich würde auf jeden Fall die selbst erstellte Mängelliste zur Erläuterung der einzelnen Mängel mit einreichen, auch wenn sie nicht von der Reiseleitung unterschrieben wurde.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1159864301000

    Das Hotel ist auf dem Papier hoherwertig ergo hat er mehr Leistung erhalten und dass wird der Knackpunkt werden, denn es ist somit kein "Schaden" entstanden.....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1159864891000

    Ich fürchte auch, daß der Veranstalter sich darauf zurückziehen wird, daß das Ersatz-Hotel mehr Sterne als das gebuchte hat. Ob er de facto in dem neuen Hotel die gleichen Leistungen erhalten hat, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Er muß ggf. belegen können, daß er Leistungen, auf die er bei der Buchung des ersten Hotels besonderen Wert gelegt hat und die ihm auch bestätigt wurden bzw. die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, im zweiten Hotel nicht erhalten hat, auch wenn dieses auf dem Papier höher eingestuft ist.

    Wenn im zweiten Hotel nachweislich diese zugesicherten Eigenschaften gefehlt haben, könnte er mit seiner Reklamation trotzdem Erfolg haben.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • meinungsfreiheit
    Dabei seit: 1151971200000
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    geschrieben 1159867022000

    auch die Sache mit der Kundenkarte dürfte eine Rolle spielen, da Mehrkosten entstanden sind. (120 EUR Gutschein). Da diese Beträge mit der Zeit verfallen ist dies auch ein entgangener Vorteil.

    Detailierte Mängelliste ist von Vorteil. Haben dies bei Bekannten in Corfu erlebt. Unser Bekannter hat daruaf bestanden, diese Liste selbst zu erstellen und von der Reisetante zu unterschreiben.

    Wenn die Tui Tante das Schreiben aufsetzt, hat die schon ihre Tricks das so zu formulieren, dass ihr AG ungeschoren aus der Sache kommt.

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
  • salvamor41
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    geschrieben 1159867778000

    Ja, meinungsfreiheit, ich denke auch, daß über das Formular zwingend ein Jurist "drüber geguckt" hat, bevor es den Gästen vorgelegt wurde. Und deshalb ist es wichtig, die Punkte aus eigener Sicht zu schildern und im Anschreiben ausdrücklich zu betonen, daß das eigene Schreiben wesentlicher Bestandteil der Reklamation ist.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • salvamor41
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    geschrieben 1159868308000

    Die zugesicherten Eigenschaften spielen juristisch schon eine große Rolle bei irgendwelchen Reklamationen. Die Frage der zugesicherten Eigenschaften findet auch vor Gericht besondere Beachtung. Ich las vor ein paar Tagen eine Pressemeldung, wonach einem Reisenden vor Gericht eine 40%ige Reisepreisminderung zugestanden wurde, nachdem sich vor Ort herausstellte, daß das Hotel in einer Einflugschneise des örtlichen Flughafens lag. Der Reisende hatte jedoch bei Buchung ein "ruhiges Hotel" verlangt und nachweislich seine Buchung davon abhängig gemacht.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1159875558000

    @'meinungsfreiheit' sagte:

    auch die Sache mit der Kundenkarte dürfte eine Rolle spielen, da Mehrkosten entstanden sind. (120 EUR Gutschein). Da diese Beträge mit der Zeit verfallen ist dies auch ein entgangener Vorteil.

    Die Kundenkarte war nicht Bestandteil des Reisevertrags zwischen Kunde und Veranstalters und dürfte somit völlig irrelevant sein. Minderungsanspruch besteht allerdings aufgrund der nicht vertragsgerechten Unterbringung. Für mich ist es unverständlich, warum portobello vor Ort nicht zumindest für 1-2 Tage einen Mietwagen oder einen Ausflug bekommen hat.

    @ Meinungsfreiheit: Wer Reiseleiter als "Tui - Tante" o. ä. bezeichnet, darf sich nicht wundern, wenn diese tief in die Trickkiste greifen ;)

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