• Felixxx87
    Dabei seit: 1184198400000
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    geschrieben 1297031108000

    Hallo,

    ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:

    Ein Kunde bucht eine Kreuzfahrt pauschal bei Hurtigruten mit Flug, der auch einen innerdeutschen Anschlussflug beinhaltet.

    2 Monate nach Buchung und 3 Monate vor Reiseantritt bekommt er eine Nachricht, dass auf Grund einer Flugplanänderung der innerdeutsche Anschlussflug gestrichen wurde und erst am nächsten Tag ein Weiterflug möglich ist.

    Der Kunde soll die Übernachtungskosten am Umsteigeflugfhafen selbst tragen. Zu Recht?

    Wenn ja:

    Hat der Kunde ein Recht darauf, auf einen alternativen Flughafen oder eine andere Reise umzubuchen bzw. zu stornieren oder mit einer anderen Airline fliegen zu dürfen?

    Danke für die Hilfe :)

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1297053070000

    Hallo!

     

    Ein paar mehr Angaben zu Flughäfen und Flugzeiten wären nicht schlecht.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1297084650000

    @lugansk

    die angabe von flughafen und flugzeiten hat doch nichts mit der frage nach dem "ob" zu tun.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Felixxx87
    Dabei seit: 1184198400000
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    geschrieben 1297086959000

    Hallo,

    ich denke auch nicht, dass das für den tatsächlichen Fall relevant ist, aber hier noch mal vollständigkeitshalber:

    Der von der Kreuzfahrt kommende Flug soll um 19 Uhr in DUS landen.

    Im Winterflugplan gab es einen Flug DUS-STR um 20.15 Uhr. Im Sommerflugplan (kein Ahnung ob schon immer so vorgesehen oder geändert) geht der letzte Flug um 19.10 Uhr.

    Somit wird eine Übernachtung nötig.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1297088598000

    @Felix

    Na ja, ganz so einfach war es nicht zu verstehen.  ;)

     

    Es geht demzufolge um den Rückflug.

    Und du kannst deinen Anschlussflug DUS - STR nicht mehr erreichen, kannst erst am nächsten Tag weiter und sollst für die anfallende Übernachtung selbst aufkommen.

     

    Wurde dir kein Zugticket nach Stuttgart angeboten ?

    Also einfach so "schlucken" würde ich das auch nicht...

    Hoffe, es kommt noch jemand hier "vorbei", der dir präzise Auskunft erteilen kann.

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Felixxx87
    Dabei seit: 1184198400000
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    geschrieben 1297092372000

    Das Problem:

    Es steht dann aber folgendes in der Rechnung:

    Flug STR DUS ....

    Flug DUS Bergen ...

    Kreuzfahrt

    Flug Bergen DUS ....

    Flug DUS STR 20.15 - 21.15 xx Euro

    Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zu stornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen.

    Hiermit bestätigen wir die gebuchten Zubringerflüge. Flugzeitenänderungen sind vorbehalten.

     

    ----------------

    xx Euro

    Die Frage ist: Ist das so rechtens bzw. seitens des Veranstalters so erlaubt?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1297095537000

    Ich fasse nochmal zusammen:

    Der Flug ab STR nach DUS und der Rückflug DUS-STR sind Zubringerflüge - sind also nicht Teil der Pauschalreise.

     

    Du kannst sie kostenlos stornieren - wie dir auch zugesichert wurde:

    "Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zu stornieren"

     

    Was aber die Pauschalreise ab DUS und zurück nach DUS betrifft, so befürchte ich, dass du nicht kostenfrei auf einen anderen Flughafen ausweichen und auch nicht kostenfrei umbuchen kannst.

    Du hast diesbezüglich einen Vertrag abgeschlossen. Eine Änderung des Vertrages wird mit Kosten verbunden sein. 

     

    Fazit: Ich würde die Zubringerflüge stornieren und mit der DB fahren. Deine angegebene Uhrzeit lässt erwarten, dass es um die Uhrzeit Züge Richtung Stuttgart gibt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1297097192000

    Ich halte den Passus im Reisevertrag für legitim. Es wurde klar und deutlich angesprochen, das im Falle einer Flugzeitänderung und daraus resultierender notwendiger Übernachtung die Kosten dafür vom Reisenden zu tragen sind. Es fehlt allerdings eine Kostenspezifierung: was wird für die kostenfreie Stornierung des Rückfluges erstattet ( war im Gesamtpauschpreis ja unstreitig enthalten !! ), damit der Reisende für sich entscheiden kann, ob er die Kosten für die Übernachtung tragen will oder ob er mit der Erstattung zumindest einen Teil der Rückreise per Bahn ausgleichen kann.

    Die ausgewiesene Vertragsklausel ist in der Form unzulässig und juristisch angreifbar, aber das ist eine ganz andere Geschichte..

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1297098100000

    @gabriela_maier sagte:

    Es fehlt allerdings eine Kostenspezifierung: was wird für die kostenfreie Stornierung des Rückfluges erstattet ( war im Gesamtpauschpreis ja unstreitig enthalten !! ), 

    Zitat Felix:

    Es steht dann aber folgendes in der Rechnung:

    ......

    Flug DUS STR 20.15 - 21.15 xx Euro

    Und warum ist die Klausel unzulässig?

  • Felixxx87
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    geschrieben 1297098209000

     

    Was aber die Pauschalreise ab DUS und zurück nach DUS betrifft, so befürchte ich, dass du nicht kostenfrei auf einen anderen Flughafen ausweichen und auch nicht kostenfrei umbuchen kannst.

    Du hast diesbezüglich einen Vertrag abgeschlossen. Eine Änderung des Vertrages wird mit Kosten verbunden sein. 

    danke für die Antwort.

    Kannst du nochmal erklären, wie du darauf kommst, dass die Flüge nach/ab DUS nicht in der Pauschalreise enthalten sein sollen?

    Sie sind auf der Gesamtrechnung mit aufgeführt und wurden auch als Wahloption auf die Reise ab/bis DUS beworben.

    Falls das nicht der Fall wäre, wäre man ja sogar selbst der Dumme, sollte der Zubringerflug verspätet sein und man dadurch den Flug und das Schiff verpasst, oder?

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