• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1297098473000

    @Felix

    Weil sie lt. deines Postings als Zubringerflüge bezeichnet werden, die du kostenfrei stornieren kannst. Scheint ein "anderer Vertrag" zu sein.

     

    @gabriela

    Darum ging es weniger. Die Sache war ja von Anfang an klar.

    Lies doch einmal nach, worum es dem TO wirklich geht. Das würde ihm mehr

    helfen. ;)

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1297098540000

    Da gebe ich dir Recht. Die Reiseausschreibung war eindeutig, weder auf eine andere Fluglinie noch auf einen anderer Flughafen besteht ein Rechtsanspruch.

    Es bleibt nur die Vergütung für eine nicht in Anspruch genommene Leistung, hier der Rückflug DUS - STR. Die ist der RV schuldig geblieben.

    Gruss Gabriela

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1297098864000

    Oh wart ihr alle schnell. Ich habe die Spezifikation so aufgefasst, das alle Leistungen aufgeführt und in einem Gesamtbetrag beziffert wurden. Alles andere ist unlogisch, denn dann müsste darin zumindest ein zweiter Betrag auftauchen, der alle Leistungen excl. des Zubringerrückfluges ausweist.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1297098944000

    Ich denke mal, du gibst dir die Antwort schon selbst:

    a) Sie konnten als Wahloption extra hinzugebucht werden

    b) Sie sind extra mit Kosten ausgewiesen, also nicht pauschal im Paket dabei.

    Man müßte sich nochmal genauer mit dem Vertrag auseinandersetzen, aber ich fürchte fast, Kourion hat recht.

    Deine Schlussfolgerung ist nicht mal so abwegig.

    Hier kommt es sicher auf den genauen Wortlaut des Katalogs und der Hinweise an, denn seitdem BGH-Urteil "Zug zum Flug" sind die Veranstalter was Anreisen angeht, sicher besonders penibel geworden.

  • Felixxx87
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    geschrieben 1297098957000

    @Kourion sagte:

    @Felix

    Weil sie lt. deines Postings als Zubringerflüge bezeichnet werden, die du kostenfrei stornieren kannst. Scheint ein "anderer Vertrag" zu sein.

     

     

    es ist eine Rechnung, bei dem alle Komponenten (Flüge, Kreuzfahrt, Zubringerflüge) mit den jeweiligen Kosten aufgeführt sind. Wieso ein anderer Vertrag?

    Die Zubringerflüge sind so auch inkl. Preis aufgelistet, allerdings steht unter diesen wie gesagt der besagte Abschnitt:

    "

    Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zustornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen.

    Hiermit bestätigen wir die gebuchten Zubringerflüge. Flugzeitenänderungen sind vorbehalten."

    Z.b. wären gebuchte Landausflüge auch einzeln aufgeführt. Die würden dann ja auch nicht als Extra-Vertrag gelten, oder?

    Ganz am Ende ist dann die Gesamtsumme angegeben.

    Wir werden die Flüge wohl stornieren und auf eigene Kosten am nächsten Tag zurück. Deswegen hat sich die Sache somit mehr oder weniger für uns geklärt.

    Aber zwei Sachen würden mich trotzdem noch interessieren:

    1)

    Wieso sollen die Flüge nicht zu der gesamten Reise als Pauschalpaket zählen?

     Somit wäre deren "Zweck" und die gemeinsame Buchung über den Veranstalter, dass man für eine Verspätung der Flüge und eines Verpassens des Anschlussflugs nicht verantwortlich wäre, doch hinfällig, oder?

    2)

    Wieso sollte keine generelle Stornierung / Umbuchung der Reise möglich sein.

    Angenommen es besteht keine Möglichkeit mehr nach Hause zu kommen und am nächsten ist beruflich gesehen kein Urlaubstag mehr möglich. Müsste man das einfach akzeptieren?

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1297099427000

    Du machst es uns aber wirklich verdammt schwer. Jetzt kommt plötzlich, dass keine Pauschalreise gebucht hast, sondern einzelne Leistungen.

    Wenn ich es richtig sehe, hast du die Kreuzfahrt pauschal gebucht, oder sind da auch Übernachtung, Fahrt und Verpflegung extra aufgeführt?

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dann diese Bestandteile auch nicht zur Pauschalreise gehören. Laut EU-Richtline 90/314/EWG vom 13.Juli 1990 ist eine Pauschalreise 

    "Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft..." 

    de.wikipedia.org/wiki/Pauschalreise

    ergo ist im Umkehrschluss alles was nicht im Gesamtpreis enthalten ist auch nicht Gegenstand der Pauschalreise. Auch die extra gebuchten Landgänge nicht. Aber das wird sicher nochmal deutlich in den AGB stehen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1297099700000

    "Kobra - übernehmen Sie."   Danke chepri.  :D   ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1297100689000

    Da sieht man, wenn ein TO mit Informationen hinter dem Berg hält, was dabei rauskommt. Auf meinen Beitrag, das der RV die Spezifikation des Rückfluges ex DUS schuldig geblieben sei hätte er sofort aufklären können.

    Für den TO: nur, wenn in einem Reisevertrag alles Leistungen ( sei es durch Katalog oder durch Einzelspezifikation ) in einem Gesamtpreis ausgewiesen sind, ist es eine Pauschalreise.

    Ein Kündigungsrecht des -wie hier vorliegenden- Reisevertrages besteht nicht, wenn nur eine Einzelleistung nicht erbracht werden kann, zumal im voraus darauf hingewiesen wurde. Ein generelles Kündigungsrecht würde nur bestehen, wenn der grundsätzliche Charakter der Reise wesentlich vermindert wird.

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1297100773000

    Ich bin auch schon wieder still, zudem weiß ich nicht, was der TO noch für Überraschungen auf Lager hat. Und schwuppdiwupp ist man auf der falschen Spur. Da dürfen jetzt andere ran ;)

    gabriela_maier:

    Ein generelles Kündigungsrecht würde nur bestehen, wenn der grundsätzliche Charakter der Reise wesentlich vermindert wird.

    Stell dir vor der Zubringerflug Stuttgart - DUS würde gecancelt. Das wäre dann schon mehr als eine Minderung. Ist jetzt aber nicht ganz ernst gemeint :laughing:

  • Lugansk
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    geschrieben 1297101541000

    @Lexilexi sagte:

    @lugansk

    die angabe von flughafen und flugzeiten hat doch nichts mit der frage nach dem "ob" zu tun.

    Hallo!

     

    Das ganze ist von Belang. Zum Beispiel gibt es in Düsseldorf ein Nachtflugverbot. Und wenn Du zum Beispiel um 23 55 Uhr ankommst und wenn man am nächsten Morgen um 2 00 Uhr weiter fliegst brauchst Du kein Hotel.

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