@Kourion sagte:
@Felix
Weil sie lt. deines Postings als Zubringerflüge bezeichnet werden, die du kostenfrei stornieren kannst. Scheint ein "anderer Vertrag" zu sein.
es ist eine Rechnung, bei dem alle Komponenten (Flüge, Kreuzfahrt, Zubringerflüge) mit den jeweiligen Kosten aufgeführt sind. Wieso ein anderer Vertrag?
Die Zubringerflüge sind so auch inkl. Preis aufgelistet, allerdings steht unter diesen wie gesagt der besagte Abschnitt:
"
Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zustornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen.
Hiermit bestätigen wir die gebuchten Zubringerflüge. Flugzeitenänderungen sind vorbehalten."
Z.b. wären gebuchte Landausflüge auch einzeln aufgeführt. Die würden dann ja auch nicht als Extra-Vertrag gelten, oder?
Ganz am Ende ist dann die Gesamtsumme angegeben.
Wir werden die Flüge wohl stornieren und auf eigene Kosten am nächsten Tag zurück. Deswegen hat sich die Sache somit mehr oder weniger für uns geklärt.
Aber zwei Sachen würden mich trotzdem noch interessieren:
1)
Wieso sollen die Flüge nicht zu der gesamten Reise als Pauschalpaket zählen?
Somit wäre deren "Zweck" und die gemeinsame Buchung über den Veranstalter, dass man für eine Verspätung der Flüge und eines Verpassens des Anschlussflugs nicht verantwortlich wäre, doch hinfällig, oder?
2)
Wieso sollte keine generelle Stornierung / Umbuchung der Reise möglich sein.
Angenommen es besteht keine Möglichkeit mehr nach Hause zu kommen und am nächsten ist beruflich gesehen kein Urlaubstag mehr möglich. Müsste man das einfach akzeptieren?