Hallo,
ich habe als relativ unerfahrene Pausschalreisende eine Frage:
Am Sonntag (17.01.) fliege ich mit meiner Tochter nach für eine Woche Ägypten. Gebucht war eine Pauschalreisen mit Flügen ab Stuttgart. Alle Reiseunterlagen habe ich vor Weihnachten bekommen. Bei Anmeldung des Tauchgepäcks ca. 2,5Wochen vor Abreise bei der Airline konnten diese die Flugnummer nicht zuordnen. Bei Nachfrage habe ich dann erfahren, dass wir auf einen Flug von/nach München umgebucht, wurden, die offizielle Bestätigung kam erst 13 Tage vor Abflug.
Ich habe dann auf einer Alternative bestanden, da wir den Münchner Flughafen nur sehr schlecht mit dem Zug erreichen können, ,mit dem Auto sind es 255km. Wir wurden nach langem Hin und Her von/nach Frankfurt umgebucht. Das habe ich dann zähneknirschend akzeptiert
Eine Reisepreisminderung wurde natürlich abgelehnt.
Nun fährt in der Nacht kein Zug, der uns sicher pünktlich zu Flughafen Frankfurt bringt ohne das wir uns die ganze Nacht um die Ohren schlagen müssen - Flug geht um 07:30km, um 05:30 müssen wir in Frankfurt sein, wir haben 200km Anreise zum Flughafen statt 20km nach Stuttgart. Der erste schnelle ICE fährt um 5Uhr,das ist zu spät. Wir müssten also mit einem anderen ICE um 01:35 fahren, um sicherzustellen, dass wir rechtzeitig am CheckIn sind.Dazu müssten wir dann um 0:30Uhr das Haus verlassen, um pünktlich in Stuttgartauf dem Hauptbahnhof zu seindie Nacht ist dann einfach mal totalgelaufen...
Aufgrund der angekündigten Schneefälle gerade in der Nacht zum Sonntag ist das Auto auch keine Alternative. Wir haben uns daher entschlossen, am Vorabend mit dem Zug in Frankfurt anzureisen und in einem Hotel zu übernachten.
Müsste da nicht der Reiseveranstalter die Übernachtungskosten erstatten? Der stellt sich nämnlich quer .
Was haben wir in so einem Fall überhaupt für Rechte bzw Aussichten für eine nachträgliche Reklamation
Danke an Dieser Stelle
Gaby