• Lugansk
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    geschrieben 1297195194000

    @fraenni sagte:

    Falsche Aussage ! ;)

    Auf dem Düsseldorfer Flughafen darf generell von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestartet und von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr gelandet werden. Mit Einzelfallgenehmigung darf bis 23.30 Uhr gelandet werden. Für Fluglinien, die auf dem Düsseldorfer Flughafen beheimatet sind, gilt die generelle Ausnahmeregelung bis 0.00 Uhr.

    Quelle: bezreg-duesseldorf.nrw.de

    Hallo!

     

    Richtige Aussage!

     

    In Düsseldorf gibt es eine generelles Nachtflugverbot!

     

    Uhrzeiten dazu wurden von mir nie erwähnt!

     

     

     

    Das ankommen um 23 55 Uhr und das abfliegen um 2 00 Uhr waren nur auf die Übernachtung bezogen, die dann nicht nötig ist, obwohl erst am nächsten Tag geflogen wird!

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1297197625000

    Aber bitte jetzt nicht über Nachtflugverbote o.ä. diskutieren. Der TO hat uns erklärt, dass er am fühen Abend in DUS landet, es aber keinen Weiterflug nach STR mehr gibt und ob er die Übernachtungskosten wirklich selbst zahlen muß.

    Knackpunkt an der Sache ist also, ob die gebuchten Zubringerflüge Bestandteil der Pauschalreise sind, denn dann müßte zweifelsfrei der RV etwas unternehmen, oder ob es sich rechtlich gesehen um einen eigenen Vertrag habdelt, den er storneieren kann.

    Nur darum geht eas und nicht um die Frage, ob er sich eine Bahnkarte kaufen oder ein paar Stunden in der Wartehalle verbringen kann.

  • Marediver
    Dabei seit: 1350000000000
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    geschrieben 1452527075000

    Hallo,

    ich habe als relativ unerfahrene Pausschalreisende eine Frage:

    Am Sonntag (17.01.) fliege ich mit meiner Tochter nach für eine Woche  Ägypten. Gebucht war eine Pauschalreisen mit Flügen ab Stuttgart.  Alle Reiseunterlagen habe ich  vor Weihnachten  bekommen. Bei Anmeldung des Tauchgepäcks ca. 2,5Wochen vor Abreise bei der Airline konnten diese  die Flugnummer nicht zuordnen. Bei Nachfrage habe ich dann erfahren, dass wir auf einen Flug von/nach München umgebucht, wurden, die offizielle Bestätigung kam erst 13 Tage vor Abflug.

    Ich habe dann auf einer Alternative bestanden, da wir den Münchner Flughafen nur sehr schlecht mit dem Zug erreichen können, ,mit dem Auto sind es 255km. Wir wurden nach langem Hin und Her  von/nach Frankfurt umgebucht. Das habe ich dann zähneknirschend akzeptiert

    Eine Reisepreisminderung wurde natürlich abgelehnt.

    Nun fährt in der Nacht kein Zug, der uns sicher pünktlich zu Flughafen Frankfurt bringt ohne das wir uns die ganze Nacht um die Ohren schlagen müssen - Flug geht um 07:30km, um 05:30 müssen wir in Frankfurt sein, wir haben 200km Anreise zum Flughafen statt 20km nach Stuttgart. Der erste schnelle ICE fährt um 5Uhr,das ist zu spät. Wir müssten also mit einem anderen ICE um 01:35 fahren, um sicherzustellen, dass wir rechtzeitig am CheckIn sind.Dazu müssten wir dann um 0:30Uhr das Haus verlassen, um pünktlich in Stuttgartauf dem Hauptbahnhof zu seindie Nacht ist dann einfach mal totalgelaufen...

    Aufgrund der angekündigten Schneefälle gerade in der Nacht zum Sonntag ist das Auto auch keine Alternative. Wir haben uns daher entschlossen, am Vorabend mit dem Zug in Frankfurt anzureisen und in einem Hotel zu übernachten.

    Müsste da nicht der Reiseveranstalter die Übernachtungskosten erstatten? Der stellt sich nämnlich quer .

    Was haben wir in so einem Fall überhaupt für Rechte bzw Aussichten für eine nachträgliche Reklamation

    Danke an Dieser Stelle

    Gaby

  • vonschmeling
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    geschrieben 1452531576000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, Marediver! ;)

    Übernachtungskosten werden in diesen Fällen nicht übernommen, allerdings kannst du die der An- und Abreise mit dem Zug verlangen.

    Mit dem geänderten Abflughafen wurde dir ein neuer Vertrag unterbreitet, diesen hast du angenommen (altervativ hättet ihr von der Reise zurücktreten können mit Erstattung des gesamten Reisepreises). Somit sind auch keine weiteren Forderungen mehr an den Veranstalter zu richten aus diesem Sachverhalt, erst recht nicht nach der Rückkehr.

    Mehr darüber findest du im Thread "Flugzeitenänderungen vor der Reise", du hast ein recht betagtes Teil ausgegraben, wenngleich der Titel ja haargenau zu deiner Frage passt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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