• vonschmeling
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    geschrieben 1519940940799 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Gemäß § 651c BGB:

    (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

    Die Reise ist demnach durch die Änderung der zugesicherten Flughäfen mangelhaft und der Vertrag kann vom Reisenden einseitig gekündigt werden. Er behält den Anspruch auf die Erstattung des Erlangten.

    Streng genommen ist es noch nicht einmal mehr dieselbe Reise, denn ich habe ja nicht beispielsweise Deutschland - Italien gebucht sondern TXL - MXP. Damit wäre die "Änderung" gleichzusetzen mit dem Angebot einer vollkommen anderen Reise, zu welchem der Reiseteilnehmer erst seine Zustimmung erteilen muss. Verweigert er die so ist die gegenseitige Übereinkunft aufgehoben und sind geleistete Zahlungen umgehend zu erstatten.

    @miniellert

    Aus deiner Schilderung schließe ich, dass die Mängelrüge und gleichzeitig die Aufforderung zur Nachbesserung bereits erfolgt ist. Demnach formuliere eine schlichte Kündigung mit der Begründung, dass die Reise von einem anderen als dem gebuchten Flughafen weder zumutbar für euch ist, noch den vertraglichen Zusicherungen entspricht. Zeitigt das keine Wirkung wirst du dich wohl streiten müssen.

    Ist Übrigens nicht das erste Mal, dass ich von solchen Übergriffen aus dem Hause BigXtra lese ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1520034562423

    Mal so ganz generell als Info, da scheinbar recht häufig Veranstalter nicht nur die Reisezeiten sondern auch die Abreiseorte ändern:

    Während bei den Reisezeiten ein gewisser Spielraum verbleibt sind die Abreise- und Ankunftsflughäfen nicht fakultativ.

    Entsprechend stellt eine solche "Änderung" ein neues Vertragsangebot dar, der Kunde hat die Option es abzulehnen mit obligatorischem Anspruch auf die Erstattung des Erlangten.

    Sofern der Reisende sich zur Annahme entscheidet, kann er im Hinblick auf seinen geschlossenen Vertrag trotzdem ggf. eine Reisepreisminderung geltend machen, um nicht allein auf den zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben.

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  • miniellert
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    geschrieben 1520448453019

    Tja, ich sehe das auch so, die eher nicht.

    Witzig dass sie versuchen mit "umbuchen auf eigenen Wunsch" oder einem Formular dass man damit einverstanden sei die Kunden dazu zu bringen es anzunehmen ohne dann Ansprüche zu haben.

    Mal schauen wie weit ich komme wenn ich es nicht unterschreibe

    Ellert
  • PueLo
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    geschrieben 1522125763279

    Guten Morgen,

    ich hab zu der Thematik leider auch eine Frage.

    Ich hab schon einiges hier gelesen, aber bei den meisten Fällen der Umbuchungen handelte es sich ja scheinbar um Pauschalreisen und da muss man ja doch etwas mehr hinnehmen. Wie sieht das denn bei Umbuchungen von Linienflügen aus?

    Wir haben vor 2 Tagen eine Mail von Easyjet bekommen, mit der Info das sich unser Rückflug (in 2 Wochen) im Rahmen der Flugplanumstellung nun von Schönefeld auf Tegel geändert hat.

    Das heißt wir fliegen Hin Schönefeld- Paris und zurück Paris - Tegel. Ist zwar nervig, aber erstmal nicht dramatisch. Allerdings haben wir nach Berlin ca. 200km Anreise so das wir einen Stellplatz mit Shuttleservice bei Schönefeld gebucht haben. Nun verkehrt der Shuttlebus aber nur vom Schönefelder Flughafen, wo wir dann ja von Tegel erstmal hinkommen müssten.

    Besteht die Möglichkeit das wir zumindest die Mehrkosten für die Fahrt von Tegel nach Schönefeld erstattet bekommen?

    Vielen Dank im Voraus.

    PueLo

    Urlaub 2016 ✈ März: Dubai ✈ April: London ✈ Mai: Helsinki&Tallinn ✈ Juni: Barcelona+Kreuzfahrt ✈ Juli: Mallorca&Prag ✈ August: Mallorca ✈ September: Andalusien
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1522170569882

    Ja, sofern die Kosten "angemessen" sind (also bucht keinen Flug von SFX nach TXL, eine Suite im Adlon oder ne Strechlimousine ... :wink:)

    Belege übermitteln und um Erstattung bitten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lausitzerbub
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    geschrieben 1548335325866

    Guten Tag.wir als Familie haben Ende Oktober 2018 eine Reise nach Side unternommen,Pauschalreise.2 Tage vor Antritt hat sich unser rückflughafen anstatt Leipzig nach Berlin Tegel verschoben.Es gingen auch keine Direktflüge hin/zurück über Berlin da alles voll war.nun hat check24 reisen gesagt wir sollen alle Extrakosten aufbewahren.wir konnten unseren Shuttle in Leipzig stornieren und mußten uns hin fahren lassen,Hotel buchen,früh mit Taxi uns hin bringen lassen und zurück aus Berlin abholen lassen.diese ganzen extrakosten haben wir per Beleg bei check24 und bei 5vorflug eingereicht.sogar check24Reisen meinte,man lege seine HAND ins Feuer das diese Kosten zurück erstattet werden.jetz nach 12 Wochen schreibt 5vorflug das man es bedauere aber es wird nix bezahlt.das kann ja wohl so nicht sein,wir hatten kein zugzumflug und selbst dann hätten wir einen Tag vorher los gemußt und am Flughafen schlafen müssen weil eine Anreise von 4 Stunden erst 1 Stunde vor Abflug da gewesen wären,das hätte uns auch nix gebracht,man hat uns angeboten das wir nach Ankunft mit einem Zug von Berlin nach Leipzig fahren um unseren PKW dort abzuholen,das wäre auch mit viel Aufwand gewesen.ich finde es nur eine schweinerei das man vorher sagt alles aufzuheben an Quittungen und Monate später wird daraus nix,dabei wollte man die Kosten über die Airline abwickeln.habe ich jetz noch irgendwie Chancen die gut 300€ zu bekommen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1548339072829

    Du kannst die BfJ Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitbeilegung anrufen, soweit erkennbar sind alle Voraussetzungen zu deren Einschaltung erfüllt.

    Klick!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lausitzerbub
    Dabei seit: 1548334747708
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    geschrieben 1548342000848

    @vonschmeling sagte:

    Du kannst die BfJ Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitbeilegung anrufen, soweit erkennbar sind alle Voraussetzungen zu deren Einschaltung erfüllt.

    Klick!

    Ok danke erstmal.was genau ist das?auf der Seite verstehe ich nur Bahnhof.mfg.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1548349419664

    Das ist eine Einrichtung des BfJ, die sich um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Leistungserbringern bemüht.

    Ruf doch einfach mal an, man wird dir sicherlich erläutern können, ob du Unterstützung erwarten kannst oder nicht.

    Der Dienst ist kostenlos, obwohl da hochqualifizierte Mitarbeiter für dein Anliegen arbeiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miniellert
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    geschrieben 1548356699098

    Wir haben mit den Schlichtungsstellen auch Erfahrung, leider hat sich fti und Jahn nicht am Verfahren beteiligt denn wir hatten das Thema ja auch, bei einem anderen Fall hatten wir Glück und bekamen es wieder.

    Was ich nicht verstehe ist wie Eure Reisebüro Euch quasi zusagt die Kosten würden erstettet, ggf kann man gegen die etwas machen ? 300.- sind ja viel Geld, da würde ich schon andenken einen Anwalt einzuschalten

    Ellert
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