@privacy sagte:
Angenommen, jemand erzählt beiläufig seinem Partner
des Vertrauens: Das Essen im Hotel war ja nicht wirklich
schlecht, aber eine kleine Rückvergütung ist ja auch
ganz nett. Dann wäre das weiterzugeben.
Damit wir uns nicht mißverstehen, ich fände dieses
Vorgehen des Reisegastes auch nicht in Ordnung und
es ist ja nur ein leicht verständliches Beispiel.
Wenn es aber mal wirklich hart auf hart geht, könnten diese
vertraulichen Details auch gegen den Kunden verwendet werden.
Oder wie sieht das in der Praxis wirklich aus?
gegenfrage, warum sollte ein versuchter betrug auch noch belohnt werden?
das wäre nämlich nicht nur doloses verhalten, sondern auch eine strafbare handlung, denk vorher mal lieber nach, bevor du soon käse schreibst.
es werden ja auch berechtigte kriterien einer beschwerde weitergegeben, beiläufiges geplaudere interessiert aber keinen.