Sehr gute Idee, vieleicht reichts ja auch für 2. grins
Finde die Enscheidung schon heftig. Dann dürften einige Leute nicht mitfliegen wie 4711 Passagiere, Knoblauchfetischisten usw.
LG
Also ich kann diese Entscheidung auch nicht so ganz nachvollziehen.
Es gibt ja wirklich Leute, bei denen die Schweißproduktion krankhaft ist. Natürlich ist es für das Umfeld nicht gerade anziehend, wenn jemand nach Schweiß riecht / stinkt. Trotzdem empfindet ja jeder gewisse Gerüche anders. Die einen finden es schon ekelhaft, die anderen empfinden es noch als erträglich.
Ob es da wirklich gerechtfertigt ist, jemanden aus einem Flieger zu verweisen, ich weiß nicht.
Ich bin da auch der Meinung von carsten. Leute, die in diverse Parfümflaschen gefallen sind, empfindet meine Nase auch als sehr unangenehm.
Bei Leuten, die äußerlich schon schmuddelig aussehen und dazu noch stinken wie wenn sie einer Kloake entsprungen wären, könnte ich es noch verstehen. Wenn man aber normal aussieht eben nicht.
Wenn jemand trotz vielem waschen sehr ausgeprägte Schweißfüsse hat, darf man dem doch auch nicht verwehren, in nen Zug zu steigen.
@'emdebo' sagte:
Auch wenn die Quelle angegeben wird, dürfen sämtliche nicht selbst erstellten Texte weder komplett noch auszugsweise kopiert werden.
Gerade Nachrichtentexte verstoßen dann gegen das Urheberrecht.
Es stimmt nicht, dass das Urheberrecht das Zitieren ganz verbietet.
Gruß
Cornelia
also ganz ehrlich gesagt kann ich diese info nicht ganz deuten.
wo gibt es denn sowas, dass menschen, die nach schweiß stinken, raus geschmissen werde.
wäre ich derjenige gewesen, ich hätte mich nicht rausschmeißen lassen. wer bestimmt denn, wann ein solcher geruch noch zumutbar ist und wann nicht?
und wenn jemand eine solche unterträgliche parfumwolke hinter sich her zieht, dann soll das o.k. sein? von der belästigung her finde ich da keinen unterschied.
wenn es danach ginge, da hätten meines erachtens schon so manche passagiere rausfliegen müssen.
Sondern?
TERMIN VOR GERICHT VERSCHWITZT:
Die Fortsetzung hier:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozess/80867.asp
Ist der Fluggast selbst Anwalt?
Es ist etwas Missverständlich geschrieben.
Da es sich dabei um ein so genanntes Versäumnisurteil handelt, hat der Anwalt allerdings noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Er hatte den Prozess in Düsseldorf verpasst, weil er nach eigenen Angaben auf der Autobahn im Stau steckte.
"Der Anwalt" sein Anwalt?
Oder hat der Fluggast als Kläger und Zeuge den Termin verschwitzt?
Fragen über Fragen ... ( die die Welt bewegen )
Interessant auch der Gerichtsstand Düsseldorf gegen BA.
Der Fluggast ist auch sein eigner Anwalt, in sofern war der Kläger nicht anwesend.....
Lexi,
"rein threoretisch" kannst Du auch aufgrund einer unzumutbaren Parfumwolke aus dem Flieger verwiesen werden. Das ist Definitonssache und letztlich eine Abfolge von eventuellen Beschwerden und Handlung des Bordpersonals (diese entscheiden ggfs.!).
So besagt z.B. die AGB von BA ganz klar, das "Personen mit extremem Körpergeruch nicht transportiert werden müssen!"
Ergo, gibt es eine Beschwerde seitens Mitreisender und gibt es keine Abhilfemöglichkeit (waschen, umziehen, anderer (alleiniger) Sitzplatz) muß "gehandelt" werden...mit der Folge, das der betreffende Passagier die Maschine verlassen muß.
Übrigens dürfen dabei ggfs. auch etwas "derbere" Maßnahmen seitens des Bordpersonals ergriffen werden - das nur als Anmerkung weil Du sagtest, die würden Dich keinesfalls aus dem Flieger bekommen wegen sowas.
Der Fall ist eigentlich klar - der Kläger hat keine Chance...er wird den Prozess (zum Glück!) verlieren.
Zur weiteren Info lauten übrigens entsprechende AGBs bei der Lufthansa "Die Beförderung kann verweigert werden, wenn das Wohlbefinden anderer Passagiere in erheblichem Maße beeinträchtigt ist!" (das schließt z.B. auch Alkoholisierung ein!).
Also ichglaube das ganze Problem ist die neutrale Feststellung, wann jemand "extrem riecht".
Ich war am Montag morgen um 7:00 Uhr in einem Supermarkt einer großen deutschen Kette, um ein super Angebot als Weihnachtsgeschenk zu erwerben.
Ich war der erste Kunde und wurde von einer netten Dame an der Kasse bedient.
Leider roch sie widerwärtig nach Schweiß.
Entweder sie hat das ganze Wochenende durch getanzt ohne mit Wasser und Seife in Berührung gekommen zu sein
oder
sie hat ihren Kittel seit Monaten nicht gewaschen.
Wenn die Frau im Flieger neben mir sitzen würde, käme es einer Körperverletzuing gleich.
Dies war kein "frischer" Schweiß.
Dies war alter, gammeliger Schweiß, eines unhygnienischen Menschen.
Und so etwas ist eine Zumutung anderen gegenüber.
Die Frage sollte deshalb nicht sein:
Ist es erlaubt, dass eine Fluggesellschaft jemanden aufgrund seines Geruchs zurückweist?
sondern
Wie kann man es neutral feststellen, dass die Grenze des zumutbaren Gestanks überschritten ist?
....
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!