Aus der RP von heute:
"Stinkender" Fluggast siegt vor Gericht
Starker Körpergeruch ist noch lange kein Grund, einen schwitzenden Passagier einfach am Urlaubsort zurückzulassen. Das hat das Düseldorfer Oberlandesgericht (OLG) gestern einer Fluggesellschaft ins Bordbuch geschrieben und die Airline zur Zahlung von 259,25 Euro Schadenersatz verurteilt. (Az: I-18 U110/06).......
......Trotzdem wurde dem Kläger....nur etwa ein Zehntel seiner geltend gemachten Kosten zugesprochen. Das liegt aber an formaljuristischen Besonderheiten......
.......Eine ausführliche Urteilsbegründung des OLG liegt noch nicht vor.