• psporting
    Dabei seit: 1208908800000
    Beiträge: 55
    gesperrt
    geschrieben 1422890759000

    Hallo,

    ich hatte bei AirBerlin Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

    Nun habe ich heute folgende Rückmeldung bekommen:

    Sehr geehrter Herr XXX,

     vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Schreiben vom 09/01/2015 an uns gewandt haben.

    Wir möchten uns bei Ihnenfür die entstandenen Unannehmlichkeiten bezüglich der Beförderung Ihres Gepäcksentschuldigen und bedauern sehr, dass wir unseren Servicestandard auf IhremFlug nicht erfüllen konnten.

    Als Entschädigung möchtenwir Ihnen in Form dieses Schreibens einen Fluggutschein in Höhe von 50 EUR fürIhren nächsten airberlin & NIKI Flug überreichen.

    Bitte teilen Sie uns nacherfolgter Buchung die neue Buchungsnummer unter Angabe des Bearbeitungszeichens(XXXX) und Ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC und Kontoinhaber) mit. Hierzukönnen Sie uns per E-Mail (gutscheineinloesung@airberlin.com)oder per Fax unter 030 / 3434 1909erreichen. Wir werden dieGutschrift sodann umgehend veranlassen.

    Selbstverständlich ist auchdie Buchung in einem Reisebüro möglich. Dies gilt ebenso bei Buchung einerPauschalreise eines Reiseveranstalters, sofern diese einen Flug mit airberlinbeinhaltet. In einem solchen Fall senden Sie uns bitte nach Absolvierung derReise Ihre Buchungsbestätigung sowie die Bordkarten und geben Sie dabei Ihrevollständige Bankverbindung an. Wir werden eine Verrechnung dann im Nachgangfür Sie veranlassen.

    Die Einlösung ist möglichbis zum 28/02/2017 auf allen Flügen, die von airberlin und NIKIdurchgeführt werden.

    Jede Form der entgeltlichenÜbertragung, insbesondere Weiterveräußerung, Versteigerung u. ä. istausgeschlossen und begründet keinen Einlöseanspruch des Erwerbers.

    Für die von Ihnengeschilderten Unannehmlichkeiten und den verbundenen Zeitaufwand bitten wir Siean dieser Stelle nochmals um Entschuldigung. Wir versichern Ihnen, dass wiralle Anstrengungen unternehmen werden, Sie zukünftig wieder in der von Ihnengewohnten und erwarteten Qualität zu betreuen und würden uns freuen, wenn Siesich auch weiterhin für airberlin entscheiden.

    Mit freundlichen Grüßen

    --------------------------------------

    Daskann doch nicht deren Ernst sein! Ich will jetzt nicht gleich antworten,sondern erstmal euren Rat hierzu einholen. Was könnt ihr mir empfehlen? Ich war3 Tage ohne meinen Koffer…

    Grüße

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1422891507000

    Grundsätzlich mußt Du hier keinen Gutschein anerkennen.

    Desweiteren: Wie teuer war der Flug/die Reise?

    Gem. Frankfurter/Kemptener Tabelle könnt ihr 10% des Tages(!)preises für den ersten Tag bis zu 30% (auch hier Tages(!)preises) für den 3. Tag aufrufen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • psporting
    Dabei seit: 1208908800000
    Beiträge: 55
    gesperrt
    geschrieben 1422895279000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @Holginho:

    Die komplette Reise hat 1030 € pro Person gekostet.

    Wie gehe ich das an wenn ich den Gutschein nicht anerkennen möchte?

  • uterd
    Dabei seit: 1247529600000
    Beiträge: 731
    gesperrt
    geschrieben 1422897335000

    @psporting

    ...war 3 Tage ohne meinen Koffer...

    Ich auch und was habe ich gemacht. Am Flughafen den Verlust gemeldet und die Formulare zur Suche ausgefüllt Ich habe mir die Dinge, die ich unbedingt brauchte im Hotelshop gekauft und den Kassenbon mitgenommen.An der Rezeption mich mit dem örtlichen Büro der Airline verbinden lassen und gefragt was mit den fehlenden Koffern wird und die Auskunft erhalten das die Koffer nach kommen in den nächsten 2 Tagen. Da es eine Pauschalreise war auch schon am Flughafen den RV verständig und im Hotel nochmals alles von der Reiseleitung bestätigen lassen. Koffer kam am 3.Tag.

    Nach dem Urlaub ein Anschreiben an die Airline gemacht und den Kassenbon beigelegt und meine Kontodaten. Zahlung erfolgte etwa nach 10 Tagen.

    Anschreiben an den RV mit Unterlagen der Reiseleitung vor Ort. Anwortbrief lies auf sich warten und nach 3 Monaten ein Gutschein vom RV.

    Ich wahr froh das der Koffer noch angekommen ist, da der Wert des Inhalt grösser war wie die Versicherungssumme der Airline im Fall eines Vollverlust.

    Für mich war es O.K. das die Airline meine Auslagen gezahlt hat und der RV einen Gutschein geschickt hat.

    Du musst nun selber für Dich entscheiden was Du machen willst. Ob Streiten mehr hilft kann ich nicht sagen.

    Ich schreibe nun wieder ein Inhaltsverzeichniss für jeden Koffer für den Fall der Fälle. Urlaubsfreuden sind mir nicht entgangen nur 1-2 Stunden ausfüllen, melden und telefonieren.

    Grüsse

    Nur wer gegen den Strom schwimmt kommt an die Quelle!
  • psporting
    Dabei seit: 1208908800000
    Beiträge: 55
    gesperrt
    geschrieben 1422898259000

    Überflüssiges Zitat entfernt

    uterd:

    So bin ich quasi ja auch vor Ort  vorgegangen... Bloss habe ich an die Airline geschrieben und auch alle Kassenbons angehängt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422901154000

    @psporting

    Bitte nutze den Button Beitrag verfassen - diese Zitate machen das Auffinden deines eigentlichen Beitrags schwierig und sind zudem unnütz.

    Falls du den Flug direkt bei airberlin gebucht hast, ist a) dein Vorgehen korrekt und b) ebenfalls das der Airline. Diese "Entschädigung" ist dann freiwillig und kann selbstverständlich in Form eines Gutscheins erfolgen.

    Hast du hingegen eine Pauschalreise gebucht, so ist die Airline nur ein Leistungserbringer und müsste die Entschädigung vom Veranstalter gefordert werden.

    In diesem Fall kann regelmäßig ein halber Tagessatz der Reise pro kofferlosem Tag geltend gemacht werden, dieser ist ggf. auszuzahlen und muss nicht in Form eines Gutscheins akzeptiert werden.

    @uterd

    Das hat mit "streiten" nichts zu tun, der Pauschalreisekunde macht lediglich seine Rechte geltend.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
    Beiträge: 1514
    geschrieben 1422903237000

    @vonschmeling: sagte:

    Falls du den Flug direkt bei airberlin gebucht hast, ist a) dein Vorgehen korrekt und b) ebenfalls das der Airline. Diese "Entschädigung" ist dann freiwillig und kann selbstverständlich in Form eines Gutscheins erfolgen.

    Dazu habe ich eine Frage.

    Geht es nicht auch um die Erstattung des Betrages der ersten notwendigen Ersatzbeschaffungen?

    Diese dürfte dann doch für die Airline nicht freiwillig, sondern verpflichtend sein?

    Ein Gutschein wäre dann nicht die richtige Lösung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422904834000

    @omali

    Nein, diese nachweislichen Auslagen sollten dann von der Airline erstattet werden und sind nicht freiwillig und muss dafür kein "Gutschein" akzeptiert werden.

    Nagel mich nicht fest - kann sein, dass ich tatsächlich das Ergebnis (Erstattung nach Belegen) von unterd auf das von psporting gestülpt hab ... ?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • C.+S.
    Dabei seit: 1258934400000
    Beiträge: 593
    geschrieben 1422905663000

    psporting schreibt:.... Ich war3 Tage ohne meinen Koffer…

    Mich würde jetzt mal interessieren, was hier tatsächlich als "kofferloser Tag" gilt.

    erster Tag - Anreise - ist für mich ein halber Tag oder nur Abend, je nachdem.

    Tag 2 - ok, voll

    Nach Angabe von psporting habe er seinen Koffer "am 3. Tag" erhalten - früh / abends? Macht das einen Unterschied?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422906137000

    Man muss bezüglich der Anmeldung von Ansprüchen tatsächlich differenzieren - ich konnte bei kurzem Querlesen der Beiträge von psporting leider nicht erkennen, ob pauschal oder mit direkter Buchung von AB gereist wurde.

    Nebenbei wurde ja noch die Versicherung über einen bestimmten Kreditkartenprovider angesprochen - das wäre dann tatsächlich mit dem ausgebenden Unternehmen zu eruieren.

    Ansprüche aus Kofferverlust im Rahmen einer Pauschalreise sind am besten beim Veranstalter anzuzeigen, dessen Sphäre wird weit überwiegend der "kleinere Schaden" zugeordnet, auch wenn der Leistungserfüller versagt hat.

    Den entsprechenden Forderungsrahmen hatte ich hier schon geschildert (bis zu 50% des Tagessatzes).

    Die rahmentlichen Bedingungen bei direkter Buchung entnimmt man am besten den ABB der Airline. Der Spielraum ist denkbar gering und unterliegt internationalen Rechtsgepflogenheiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!