• xxnico
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    geschrieben 1233345594000

    Am 04.11.08 sind wir mit Condor DE1060 von Frankfurt nach Marsa Alam geflogen (Keine Pauschalreise, Hotel wurde separat gebucht). Dort angekommen vermissten ca. 20 Passagiere mindestens ein Gepäckstück. Da wir nur einen Koffer hatten, hatte es uns am schlimmsten getroffen. Was uns allerdings überraschte, war die Tatsach, dass wir beim Boarding gesehen hatten, wie unser Koffer aufgeladen wurde. Von einigen der Passagiere erfuhren wir dann allerdings, dass sie - als alle im Flieger saßen -gesehen hatten, wie einige Koffer wieder ausgeladen wurden. Naja, da erinnerten wir uns auch daran, dass der Pilot - nach erreichen der Flughöhe - durchgesagt hatte, dass der Flieger seine maximale Kapazität erreicht hätte (so was hatte ich vorher noch nie gehört!!!).

    Nach ettlichen Telefonaten mit unserem Reisebüro erfuhren wir schließlich, dass unser Koffer in Frankfurt geblieben war und in zwei Tagen nachkommen würde. Um es kurz zu machen, wir erhielten unseren Koffer erst am fünften Tag. Nach der Rückkehr haben wir eine Reklamation an Condor geschrieben und die uns entstandenen Kosten inkl. Entschädigung aufgelistet. Erhalten haben wir einen mikrigen Scheck über 173,- EUR. Wir hatten 5 besch...eidene Urlaubstage in den selben Klamotten. Und wenn jetzt einer kommt, und sagt: "Ihr hättet was kaufen können!" Wo denn??? In den kleinen Hotelboutiquen? Wir haben nicht einmal Unterwäsche gefunden!

    Falls es jemanden gibt, der ähnliche Erfahrungen mit Condor gemacht hat: Was müssen die zahlen? Lohnt sich eine Klage? Gibt es vielleicht Leute vom gleichen Flug, die schon was eingeklagt haben?

  • kgevert
    Dabei seit: 1107561600000
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    geschrieben 1233346266000

    Würde sagen, Pech gehabt und abhaken! :frowning:

  • tigermausblau
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    geschrieben 1233348207000

    Boah-aber 5 Tag in den selben Klamotten ist echt fies :?

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1233350220000

    Hallo,

    also hier greifen die entsprechenden Fluggastrechte nach denen Ihr nach einer gewissen Zeit verschiedene Dinge kaufen könnt. Also die Kosten wie sie tatsächlich zusätzlich entstanden sind und die am dringendsten benötigten Kleidungs und Kosmetikstücke.

    Ich denke, wenn Ihr das nicht nutzt, daß dann auch keinerlei zusätzliche Erstattung erfolgen wird. Da es ansonsten keine Pauschalreise war, dürften weitere Dinge wie entgangene Urlaubszeit, oder ähnlihes wohl nicht einklagbar sein.

    Ich google mal, ob ich die genaue Empfehlungen finden kann.

    Gruß

    Berthold

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1233350736000

    Hier schon mal der Passus aus der condor AGB:

    7.11. Wir haften für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung von Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.150 SZR (ca. 5.000 EUR) begrenzt.

    7.12. Wir haften für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1000 SZR (ca. 1.200 EUR) begrenzt.

    Hier noch die Info zum Montrealer Abkommen. Quelle ADAC - Recht

    Bei Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck kann der Kunde von der Fluggesellschaft bis zu rund 1200 Euro je Reisendem verlangen. Diese Schäden sind jedoch innerhalb von 7 Tagen bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck und innerhalb von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck nach dessen Eintreffen schriftlich bei der Fluggesellschaft anzumelden. Eine reine Reisepreisminderung wegen Gepäckverspätung sieht die Verordnung jedoch nicht vor. Eine Entschädigung gibt es hier nur für einen tatsächlich durch die Verspätung entstandenen Schaden, d.h. wenn z.B. eine Ersatz-Zahnbürste, nötigste Pflegemittel und notwendige Bekleidung gekauft werden musste. Die Fluggesellschaft kann sich der Haftung nur entziehen, wenn sie nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. In der Praxis wird jedoch häufig auf diese Beweisführung verzichtet

    Gruß

    Berthold

  • xxnico
    Dabei seit: 1233273600000
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    geschrieben 1233358434000

    Danke für die Hilfe. Das heißt, mehr als die 173,- EUR, die wir für die Klamotten und Pflegemittel bekommen haben, ist nicht drin! Natürlich kann man den verlorenen Urlaub (und seien wir mal ehrlich, so richtig genießen kann man den wirklich nicht, wenn man die ganze Zeit nur telefoniert und es permanent heißt, ihr Koffer kommt morgen) nicht rückgängig machen. Aber eine Entschädigung sollte drin sein! Und es ist nun mal wirklich so, dass es in Marsa Alam absolut keine vernünftigen Einkaufsmöglichkeiten gibt. Auf Anfrage, wo man Unterwäsche kriegt, sagte man uns:"In Hurghada!".

    Naja, diesen Urlaub muss man einfach unter "Schlechte-Erfahrung-Trip" abhaken. Und beim nächsten mal: 1. Pauschalreise buchen und 2. So viele (fremde) Quittungen wie möglich (max. 1200,-EUR) sammeln ;)

  • Bonita96
    Dabei seit: 1219276800000
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    geschrieben 1233406751000

    @xxnico sagte:

    Und beim nächsten mal: 1. Pauschalreise buchen und 2. So viele (fremde) Quittungen wie möglich (max. 1200,-EUR) sammeln ;)

    Viel Spaß mit der Staatsanwaltschaft...

  • tripplexXx
    Dabei seit: 1215216000000
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    geschrieben 1233407349000

    @Bonita96 sagte:

    Viel Spaß mit der Staatsanwaltschaft...

    hey Bonita... noch nie bei Rot über die Ampel gegangen? ;)

    Mal im Ernst, ich kann den Ärger total verstehen. Ich bin spätestens eine Stunde nach Ankunft Hotel umgezogen.

    5 Tage sind da echt heftig, zumal ich mir ja meinen Koffer auch vorzugsweise mit meinen Lieblingssachen befülle.

    Selbst in Hurghada gibt es kein Geschäft, welches nur annähernd Sachen führt, die ich für mich / an mir akzeptieren würde!

    Aber das nützt wohl jetzt eh nix mehr... Ich kann Euch nachempfinden :?

  • Bonita96
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    geschrieben 1233407683000

    Wenn man die Konsequenzen kennt, die sich ergeben KÖNNEN, geht man damit wohl vorsichtig um.

    Außerdem meine ich nicht, dass man solche Absichten hier posten sollte. Egal wie sehr man sich (verständlicherweise) ärgert, es lohnt sich ja wohl nicht, sich wegen so einer Sache strafbar zu machen, oder?

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1233407955000

    Außerdem wird die Fluggesellschaft schon nachfragen, wenn du plötzlich Quittungen über 123 Unterhosen, 17 Zahnbürsten und 45 T-Shirts einreichst.

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