• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1422906483000

    @C+S

    Als "kofferlos" gilt jeder Tag, an dem das persönliche Gepäck fremdverschuldet weniger als 24h zur Verfügung stand.

    Erfolgte die Anreise planmäßig nach 24:59 müsste man sich ggf. um den "ersten Tag" streiten - darauf wird ein renommierter Veranstalter jedoch eher verzichten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • C.+S.
    Dabei seit: 1258934400000
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    geschrieben 1422906759000

    @vs:

    Danke für die Info

  • uterd
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    gesperrt
    geschrieben 1422909185000

    Einen Kofferverlust zeigt man am Zielflughafen des Fluges an. Durch die Anzeige wird eine interationale Suche ausgelöst. Man muß ein Formular ausfüllen wo man unter anderem auch den Namen des Koffers eintragen muß, z.B. American Tourister und den Typ des Koffer den man aus einer Bildtafel bestimmen muß.Name und Flugnummer sowie Airline mit der man gekommen ist.

    Was nicht gefragt ist, ist der Reiseveranstalter. Warum auch. Das Geld für Auslagen zahlt die Airline zurück und nicht der RV. Ob und wieviel der RV dann noch zahlt in Form von Geld oder Gutschein ist auch unterschiedlich. Halbe oder ganze Tagessätze oder wie auch immer. In meinen beschriebenen Fall gab es bis zum 3.Tag vor Ort eine bestimmte Summe und nach 3 Monaten einen Gutschein.Der Gutschein ist sogar übertragbar aber an bestimmte RV und Airlines gebunden die aufgezählt sind.

    Woher die Mär kommt, daß der RV für den fehlenden Koffer und die Auslagen zahlen soll...?

    Ich hab das Fomular von der Airline ausgefüllt und den original Kassenbon eingeschickt und auch das Geld von der Airline bekommen.

    Nur wer gegen den Strom schwimmt kommt an die Quelle!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1422921748000

    Und was willst du damit jetzt erläutern?

    Unterschiede oder Zusammenhänge?

    Sorry, aber dieser Nachtrag ist in beider Hinsicht vollkommen entbehrlich ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • uterd
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    gesperrt
    geschrieben 1423511177000

    vonschmeling:

    ...Ansprüche aus Kofferverlust im Rahmen einer Pauschalreise sind am besten beim Veranstalter anzuzeigen, dessen Sphäre wird weit überwiegend der "kleinere Schaden" zugeordnet, auch wenn der Leistungserfüller versagt hat...

    Genau wie dieser Mumpitz von Dir. Lies wie es geht und Du kannst in ein paar Tagen dann auch wieder richtig beraten.

    Nur wer gegen den Strom schwimmt kommt an die Quelle!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1423512553000

    Ich fühle mich durchaus schon heute gewappnet und bleibe bei meinem Rat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • uterd
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    geschrieben 1423587073000

    ...der ja nicht richtig ist, da der RV nichts mit der Zu oder Rückführung eines Koffers oder Kinderwagen oder Tauchausrüstung oder... hat.

    Vor Ort kann der RV hilfreich zur Seite stehen durch die Reiseleitung und Gutscheine verteilen oder einen Ausflug für 0€ geben oder später, bei Beschwerde nach dem Urlaub, den Kunden z.B. entgangene Urlaubsfreuden vergüten aber für das Gepäck haftet, zahlt und bringt zurück oder hin immer noch die Airline.

    Ich fühle mich nicht gewappnet, möchte aber andern gerne meine gemachten Erfahrungen, zumal mir das auch noch mit 2 Kindern passiert ist, mitteilen und auf Fehler in der Beratung deinerseits hinweisen.

    Zum streiten habe ich meinen Mann.;)

    Nur wer gegen den Strom schwimmt kommt an die Quelle!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1423592315000

    @uterd

    Du vermengst hier beherzt verschiedene Sachverhalte.

    Ich beziehe mich mit meiner Aussage eben nicht vorrangig auf die generelle Haftung sondern auf die Ansprüche des des Koffer verlustig gegangenen Pauschalreisenden im Speziellen.

    Insofern ist deine Behauptung ebenso "falsch" wie ggf. meine im verqueren Kontext und hilft so ein Geschwafel tatsächlich nix.

    Darum muss man auch nicht streiten - und schon gar nicht niederträchtig darüber urteilen.

    Bekanntlich wird aus einem Apfel keine Birne, auch nicht mittels einer reichlich grenzwertigen Herabwürdigung unter sachlichen Aspekten absolut korrekter Beiträge.

    Im Übrigen ist deine Aussage "Veranstalter hat damit nichts ... (zu tun?)" leider kompletter Mumpitz!?

    Sofern du Foris im Sinne der Information deiner Erlebnisse teilhaftig werden lassen willst, musst du weniger ätzen und erheblich präziser formulieren!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Heike68
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    geschrieben 1427791442000

    Für camel169 eingefügt:

    Liebe User,

    wer kann helfen:

    folgendes Problem

    Auf meinem Hinflug von Düsseldorf nach Enfidha mit Airberlin am 13.03.15 sind meine beiden Koffer nicht angekommen in Enfidha. Sind erst mit der nächsten Airberlin Maschine am 17.03.2015 abends in Enfidha angekommen. Habe abends im Hotel in Port el Kantaoui auf meine Koffer gewartet, sind aber nicht im Transfer Bus gewesen, wie ausgemacht. Laut Reiseleitung sind diese Nicht aus dem Flughafen heraus gekommen, weil sie verschlossen waren. Habe mich dann mittwochs ins Taxi gesetzt und die Koffer selbst in Enfidha abgeholt.

    Meine Frage:

    Was steht mir zu. Habe Ansiehsachen und Toilettensachen eingekauft. Hatte seit Freitag nur mein Handgepäck.Steht mir eine Preisminderung für Urlaubstagezu, die ich ohne Gepäck verbraucht habe?

    und zusätzlichfür gepäcklose Tage wegen "nutzloser Urlaubszeit.?

    Gibt es vielleicht eine Anlaufstelle wie bei Flugverspätungen, weche auf Erfolgsbasis helfen?

    Habe sämtliche Quittungen und Verlustanzeigen.

    Was kann ich dem Veranstalter ITS realitisch in Prozenten geltend machen?

    Wäre für nützliche hinweise dankbar oder auch für die Angabe einer Stelle , welche helfen kann.

    Fliege seit Jahrzehnten, aber dies ist es das erste Mal, daß mein Gepäck verspätet angegekommenist.

    Danke im voraus

    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...
  • vonschmeling
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    geschrieben 1427798692000

    Mit der Lektüre einiger Beiträge vor seinem eingefügten sollte camel einigermaßen im Bilde sein über die Ansprüche ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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