• HC-Mitglied1572457
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    geschrieben 1351078930000

    @ mk116

    Mir ist das noch nicht Passiert , aber ich habe es Live miterlebt in dem Hotel wo wir mal waren , wo Urlaubsgäste in ein Heruntergekommenes Hotel vorübergehend Übernachten sollten . Hatten alle Bilder von dem Hotel gezeigt , und das kann kein Zufall sein , das es mehrere Urlauber die gleichen Bilder hatten . Ich hatte damals den Urlaubsretter angerufen , da mir die Urlauber leid taten . Leider konnte ich nicht Live mitbekommen , was daraus wurde , weil wir 10 Std später die Heimreise antreten mußten . Unser Urlaub war am Ende . Hatte aber Wirkung , was am Ende raus kam , so eine Urlaubsbekannte , wo wir Adressen austauschten . Das war ja auch nur ein Beispiel was Passieren könnte , was ich keinem wünsche , und jetzt sollten wir diese auch beenden , und hoffen doch alle , das Jürgen noch ein paar Tage entspannen kann .

    Ja auch Urlaubsretter , und bei Sat 1 : Akte .

    Wünsche allen noch einen schönen Tag

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1351080198000

    Zur Lesebestätigung: dir ist schon klar das die gar nichts besagt? Dazu reicht es schon das die e-mail angeklickt wird, dann kommt die Frage "Lesebestätigung senden?" und das wars. Ob da schon jemand vollständig gelesen hat spielt keine rolle.

    Ich wünsche dir aber das alles zu deiner Zufriedenheit gelöst wird, und das schnellstmöglich.

    Birgit

  • tina1312
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    geschrieben 1351082246000

    Öhhh, irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch und sehe keinen Zusammenhang mit dem Problem des TO und dem, was Ralf N. geschrieben hat.

  • ENIGMA13
    Dabei seit: 1291593600000
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    gesperrt
    geschrieben 1351086163000

    Wenn ich jetzt die Worte "Vertrag und AGB"einwerfe bringt's wohl nichts ;) .

    Egal,@Ralf N. schreib mal weiter,daß klinkt sehr gut.

  • juergen_hamburg
    Dabei seit: 1255910400000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1351086721000

    Ja AGB und Vertrag ist klar. ich habe den Vertrag erfüllt mit der kompletten Zahlung.

    RV ist über den Mangel oder den Vorfall vor Antritt der Reise informiert worden. Bin mal gespannt. fahre auch ohne Bestätigung des RV da ich den Hinflug gebucht und aselber bezahlt habe.

  • ENIGMA13
    Dabei seit: 1291593600000
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    gesperrt
    geschrieben 1351087208000

    Hoffe mal das Beste für Dich.Mir wäre es zu heiß.

    LG 13

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1351090491000

    Wie schon vorher angeraten wurde: Bestehe im Reisebüro auf einen fernmündlichen Kontakt mit dem Veranstalter und umgehender schriftlicher Bestätigung.

    In den meisten AGB gibt es einen Passus zu No-Show auf dem Hinflug, da gilt es sich abzusichern, auch wenn es nicht um Erstattung geht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1351090661000

    @jürgen hamburg

    erst einmal möchte ich dir mein beileid aussprechen.

    du hast zwar einen teil des vertrages erfüllt, in dem du ihn bezahlt hast.

    aber eines hast du nicht erfüllt: den urlaub angetreten.

    mit den spärlichen informationen, die du bisher vorliegen hast, würde ich (an deiner stelle) die reise am 27. nicht antreten.

    es sei denn, du hast nochmal genug taschengeld mit, um evtl. eine woche hotelaufenthalt und rückflug nochmal aus eigenem budget heraus zu finanzieren.

    da der veranstalter bisher keine rückmledung gegeben hat, kann es durchaus sein, dass er nicht mehr mit einem kommen deinerseits rechnet und dass zimmer und die rückflüge nicht mehr für dich reserviert sind.

    ich würde da die buchungsstelle noch einmal um bemühungen bitten.

    entweder sollen sie vom veranstalter das o.k. einholen oder ggf. das hotel kotnaktieren und fragen, ob denen eine info vorliegt.

    sofern ich eines der beiden nicht schriftlich vorliegen hätte, würde ich das abenteuer nicht eingehen wollen.

    p.s.: wirklich ohne häme gemeint: dass bei der nächsten reise auch eine reiserücktrittversicherung zum "gesamtpaket" gehört, ist nun wirklich klar, wonnich?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1351091292000

    Veto: Die Reise ist bezahlt und nicht storniert, also hat Jürgen absolut Anspruch auf den Teil, den er zu beanspruchen beabsichtig. Ein No-Show ist kein Vertragsbruch!

    Zudem genügt das simple Okay für die zweite Hotelwoche und den Rückflug einschl. Transfer - sollte eigentlich keine Schwierigkeiten bereiten in einem Reisebüro ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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