• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1351117827000

    Zuerst einmal steht in den AGB des Veranstalters 12fly absolut nichts zum Sachverhalt "Anspruch im Falle eines teilweisen Nichtantritts der Reise", genauer auch nichts darüber, dass der Kunde damit seinen Rückflug oder die Berechtigung, das gebuchte Hotelzimmer zur ihm beliebigen Zeit zu beziehen verwirkt.

    Das widerspräche gängiger Rechtsauslegung und dürfte somit der Hotelier auch einen ****** tun, nach der Mitteilung, der Gast reise erst später an, das Zimmer in dieser Zeit weiterzuvermieten. Was er in der nicht genutzten Woche damit tut ist sein Bier - und auch Spekulation.

    Dies gilt ebenso für die Plätze auf dem Rückflug, die der T.O. bezahlt und bestätigt hat, ein Weiterverkauf und Verwehrung des Anspruches hätte erhebliche Rechtsfolgen.

    Kritisch sehe ich allerdings die relative Untätigkeit des Dienstleisters Verkäufer; den wiederum kann Jürgen ggf. persönlich "motivieren", was sicherlich einigermaßen zielführender wäre als eine endlose Diskussion über die spekulativen Szenarien bei seiner verspäteten Anreise.

    Wer mag, kann worst case Szenarien "mit Kind und Kegel in der sengenden Sonne zu stehen und keine Bleibe zu finden" eine beruhigende Aura zuordnen - ich ganz persönlich halte das für Panikmache.

    Im Übrigen - ich hatte das schon gesagt - werden Entscheidungen zu einer späteren Anreise im Rahmen von pauschalen Arrangements häufig getroffen. Zumeist laufen sie exakt so ab wie @martinagans das beschrieben hat.

    (Allein ihr letzter Beitrag ist für mich ein bisschen rätselhaft ...  :frowning: )

    Abschließend wünsche ich @juergen_hamburg die angemessene "Durchschlagskraft" seiner Ansagen, damit er im Besitz einer ausreichenden Bestätigung den ohnehin sehr verkürzten Urlaub doch noch sorgenfrei genießen kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied1572457
    Dabei seit: 1348272000000
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    geschrieben 1351120162000

    @ vonschmeling

    Lasse doch mal Deine ev. geklaute Beiträge vom Internet weg , und schreibe mal Deine eigene Meinung , weil das Nervt und nicht nur mich . Danke

    PS. Deine Persönlichen Kommentare meinerseits ( wären Laienhaft , oder aufhörn zu Gaggern , Würde Abenteuer schreiben oder mit Visonen usw . diese bitte zu Unterlassen , denn Deine Kommentare werden auch Akzeptiert ob sie passen oder nicht .

  • Lexilexi
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    geschrieben 1351122162000

    @v.s

    gerne nochmal:

    gemäß der agb und gängigen rechtssprechung magst du da auf der richtigen linie liegen. ;) das bestreitet niemand. genauso wenig, wie die ausschließlich von dir  hausgemachte spekulation, dass der to die im epv gebuchten (hinflug-)tickets für 1 woche nach reiseantritt, erstattet bekommt. :frowning:

    gemäß mancher agb und ausschreibungen haben urlauber auch einen anspruch auf ein meerblickzimmer und bekommen es nicht.

    gemäß mancher agb und ausschreibungen haben urlauber einen anspruch auf direkte strandlage und bekommen sie nicht.

    die liste läßt sich endlos fortführen. beispiele, bei denen die reisenden (zurecht) reklamieren, gibt es zuhauf . warum auch sonst ist das thema "reiserecht" so gefüllt. man sollte allerdings der vollständigkeit halber nicht unerwähnt lassen, dass es auch unberechtigte anspruchsforderungen gibt.

    mein eintrag sollte - ganz simpel - der vollständigkeit halber die palette der "was-wäre-wenn" frage ergänzen. eigentlich nicht mehr und nicht weniger.

    und ich möchte es nochmal erwähen: ein nicht erhaltenes (aber gebuchtes und vorab bezahltes) meerblickzimmer hat sicherlich finanziell nicht die erheblichen konsequenzen eines urlaubs, die ein in vorleistung bezahlter rückflug mit sich ziehen könnte. in beiden fällen würde die gängige rechtssprechung zugunsten des endverbrauchers entscheiden. im nachhinein.

    die eine entschädigung könnte man als verschwindend gering für die urlaubskasse  bezeichnen. die andere mitunter eben nicht. und ob der to nun alleine, mit partner und/oder kindern verreist, wissen wir alle nicht.

    die situation dann nicht mit der nötigen empathie zu beurteilen, erschließt sich mir nicht ganz. :frowning:

    dazu kann man ganz sicher geteilter meinung sein und es als panikmache bezeichnen.

    letztendlich gibt es genug beispiele, in denen man nachlesen kann, dass das hotel und/oder der flug in ähnlichen fällen (wie des to) nicht mehr für die reisenden bereit gestellt wurde.

    jeder, der diesen einwand für völlig unrealistisch hält, kann ihn gerne unberücksichtigt lassen. das steht in einem forum gott sei dank jedem frei.

    den to aber in den urlaub zu schicken, nach dem motto "junge, wird schon alles, ist ja in den agb abgesichert" ohne alle möglichen situationen zu erwähnen, halte ich genauso für bedenklich.

    sollte es aber doch so kommen, wiederhole ich gerne meinen beitrag von vor 2 seiten:

    "aber du kannst natürlich gerne dein erklärbärkostum gegen das outfit von ralf benkö tauschen, dem to deine handynummer geben und vor ort unterstützen."

    aufgrund der ständigen interventionen hat der beitrag des to nun mehr aufmerksamkeit, wie es der fall eigentlich hergibt.

    von meiner seite aus ist alles gesagt.

    und wer mich nicht verstehen will, der lässt es eben. ;)

    der to hat aufgrund der verschiebung des urlaubs und des todefalls (inkl. der damit verbundenen emotionalen sorgen) schon genug am hacken. wollen wir die sache nicht noch mehr aufbauschen.

    ps: was am letzten beitrag von "martinagans" schleierhaft oder rätselhaft sein soll, erschließt sich mir nich so ganz :question:

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Alice000
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    Beiträge: 204
    geschrieben 1351122793000

    Und wieso ruft man nicht einfach mal im Hotel an und fragt nach?? :frowning:

    Wäre für mich jetzt der erste Weg, nachdem keine Mailbestätigung vom Hotel gekommen ist...

    Lorem ipsum dolor sit amet...
  • vonschmeling
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    Beiträge: 58805
    geschrieben 1351123035000

    @Lexilexi

    Er bekommt die Tickets NICHT erstattet, sondern hat lediglich Anspruch auf die Steuern und Gebühren der nicht genutzten Hinflugtickets.

    Bei gewissen Themen ist Präzison unabdinglich - die Variante "Erlangung der zusätzlichen Ticketkosten" stammte zufällig aus deiner Taste.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kimaugust
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    geschrieben 1351123767000

    vonschmeling:

    Hier wurde übrigens zu den Ansprüchen geurteilt, die Jürgen im Falle von Ralfs Visionen hätte:

    LG FFM Urteil No-Show

     vielen Dank für diesen Link.

     Das LG FFM hat hier aber Revision zugelassen. Deshalb würde ich mich,

     falls nötig, zunächst  nicht ohne weiteres darauf verlassen.

     Siehe:

    Die Revision war zuzulassen, da die Voraussetzung des § 543 II 1 Nr. 1 ZPO gegeben ist, da die vorliegende Rechtssache aufgrund einer obergerichtlich noch nicht geklärten hier streitentscheidenden Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat.

     

    viele Grüße Jürgen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1351124400000

    @klimaugust

    >>seufz<< - ein rechtschaffener Einwand - allergings ist das Urteil rechtskräftig (auf Revison wurde verzichtet) und die streitige Einigung wäre wahrlich das worst worst worst case Szenario im Ausgang der Causa @juergen_hamburg, welches gegenwärtig nicht sehr wahrscheinlich ist.

    Bitte sieh bei Interesse mal in die AGB des Veranstalters (oder mehrerer ...), auch die "miesen Touristiker" streben nicht unbedingt an, die AGB besonders "prozesslastig" zu gestalten ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied1572457
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    geschrieben 1351126307000

    @ kimaugust

    Habe den Beitrag gelesen , und bin der Meinung , das man den Fall nicht unbedingt vergleichen kann mit Jürgen .

    Meine Gründe . Er hat am gleichen Tag die Reise angetreten und nicht eine Woche später wie Jürgen möchte .

    PS : Des weiteren konnte man nicht herauslesen , ( oder ich bin Blind ) ob da auch eine Reiserücktrittversicherung mitgespielt hat .

    Also man sollte aufhören Anwalt zu Spielen oder zu Spekulieren , da auch die Gesetze sich laufend ändert . Siehe 2006 und heute haben wir bald 2013 und bald wieder  Weihnachten . :p

    So das war auch mein letzter Kommentar hier , weil es ist ja schon alles Beantwortet .

    Jürgen ich Drücke Dir die Daumen das alles gut geht .

    Lg. Ralf

  • mkfpa
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    geschrieben 1351127100000

    Im Urteil steht dass die Reise am Folgetag angetreten wurde, nicht am selben Tag. ;)

    Ausserdem moechte der TE nicht wissen welche Moeglichkeiten er im Fall der Nichterfuellung durch den RV hat, sondern ob er Anspruch auf Hotel und Rueckflug hat.

    Und das verlinkte Urteil bestaetigt diesen Anspruch, denn von einer Kuendigungserklaerung (durch Nichtantritt des Hinfluges) durch den TE kann ja wohl kaum die Rede sein.

    Man sollte sich auch keinen Kopf machen was der TE macht falls Hotel oder Rueckflug doch nicht klappt. Denn wenn er bereit ist die Kosten fuer den Hinflug, um wenigstens noch eine Woche Urlaub zu retten, zusaetzlich zu bezahlen wird er wohl im Worst Case auch in der Lage sein ein anderes Hotel und/oder Rueckflug selbst zu organisieren.

  • juergen_hamburg
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    geschrieben 1351157264000

    Herzlichen Dank an alle Teilnehmer:

    Hier die Antwort 1-2 Fly:

     

    hab grad nochmal mit 1-2Fly gesprochen.

    Es ist alles ok, das Hotel weiss Bescheid, dass ihr am 27.10.12 erst kommt.

    Eine Bestätigung gibt es leider weder dafür noch für den Rückflug.

    Da du aber eine Pauschalreise gebucht hast wird der Rückflug (auch bei no show) nicht storniert .

    Die Unterlagen die du hast sind auch weiterhin gültig.

    Wir hatten ja rechtzeitig (d.h. bereits vor Abflug, also war auch bekannt dass ihr nicht kommt und somit kein no show) 1-2 Fly davon in Kentniss gesetzt haben .

     

    Ich fliege nun Samstag los....schaun wir mal

    Juergen

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