Zuerst einmal steht in den AGB des Veranstalters 12fly absolut nichts zum Sachverhalt "Anspruch im Falle eines teilweisen Nichtantritts der Reise", genauer auch nichts darüber, dass der Kunde damit seinen Rückflug oder die Berechtigung, das gebuchte Hotelzimmer zur ihm beliebigen Zeit zu beziehen verwirkt.
Das widerspräche gängiger Rechtsauslegung und dürfte somit der Hotelier auch einen ****** tun, nach der Mitteilung, der Gast reise erst später an, das Zimmer in dieser Zeit weiterzuvermieten. Was er in der nicht genutzten Woche damit tut ist sein Bier - und auch Spekulation.
Dies gilt ebenso für die Plätze auf dem Rückflug, die der T.O. bezahlt und bestätigt hat, ein Weiterverkauf und Verwehrung des Anspruches hätte erhebliche Rechtsfolgen.
Kritisch sehe ich allerdings die relative Untätigkeit des Dienstleisters Verkäufer; den wiederum kann Jürgen ggf. persönlich "motivieren", was sicherlich einigermaßen zielführender wäre als eine endlose Diskussion über die spekulativen Szenarien bei seiner verspäteten Anreise.
Wer mag, kann worst case Szenarien "mit Kind und Kegel in der sengenden Sonne zu stehen und keine Bleibe zu finden" eine beruhigende Aura zuordnen - ich ganz persönlich halte das für Panikmache.
Im Übrigen - ich hatte das schon gesagt - werden Entscheidungen zu einer späteren Anreise im Rahmen von pauschalen Arrangements häufig getroffen. Zumeist laufen sie exakt so ab wie @martinagans das beschrieben hat.
(Allein ihr letzter Beitrag ist für mich ein bisschen rätselhaft ... )
Abschließend wünsche ich @juergen_hamburg die angemessene "Durchschlagskraft" seiner Ansagen, damit er im Besitz einer ausreichenden Bestätigung den ohnehin sehr verkürzten Urlaub doch noch sorgenfrei genießen kann.