• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350552983000

    Ja, es geht darum und um die Aussage des RV das der Reisebeginn mit Check-in beginnt...

    ...und mögliche Folgen und/oder Optionen!

    Fakt ist aber auch, daß die Nachtruhe in quasi identischem Maß "gestört" gewesen wäre - völlig gleichgültig, ob der Abflug wie "geplant" (in 1. Abänderung vom Ursprung) um 23:50 Uhr, oder um 23:59 Uhr oder um 0:35 Uhr stattgefunden hätte. Einzigst die ursprüngliche Abflugzeit um 20:20 Uhr würde hier einen spürbaren Unterschied aufzeigen - aber dieser Flug wurde im Rahmen der AGB und rechtlichen Absicherungen "ausgeschlossen".

    Ebenso wurde die Optionen aufgezeigt, die TE hat(te).

    Und die eben von @kourion gestellte Frage bzw. die Antwort des TE darauf ist in diesem Zusammenhang mehr als interessant!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1350554278000

    Holginho:

    @omali:

    Zur Grundsätzlichkeit habe ich mit vorstehenden Worten bereits etwas gesagt. Mein Zitat selbst hast Du vermutlich nicht verstanden - auf keinen Fall aber den Zusammenhang in dem ich das geschrieben habe. Der Zusammenhang ist nämlich keiner zu diesem hier besprochenen Fall, sondern betreffend grundsätzlicher Dinge...eigentlich ist dies auch eindeutig zu erkennen!

    @Holginho

    Ich habe dein Zitat sehr wohl verstanden.

    Und genau weil es auf diesen konkreten Sachverhalt eben nicht zutrifft, frage ich mich, warum du Ausführungen dieses Inhalts anbringst.

    Hilft das Erwähnen grundsätzlicher Dinge an dieser Stelle weiter?

    Meiner Meinung nach lenkt es eher vom eigentlichen Anliegen ab. Und genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350554694000

    Wenn Du die grundsätzlichen Zusammenhänge nicht (er)kennst...nicht mein Problem!

    Sie lenken auch nicht ab und sind thematisch mindestens genauso "wertvoll" wie komplett sinnfreie Äußerungen, daß die "bösen, chronisch betrügerischen RV sich alles erlauben dürfen" und bilden einen durchaus berechtigten Gegenpol zu diesem Mumpitz!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1350554768000

    Würdet ihr eure Streitereien bitte per PN fortsetzen und die anderen User des Forums damit verschonen - danke !

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350554884000

    Wir streiten doch nicht ;)

    ...und grundsätzlich bewegen wir uns durchaus innerhalb der Thematik dieses threads!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1350555077000

    Nein, das tut ihr nicht und es nervt die anderen User hier im Forum gewaltig !

    Und nun Ende mit der Diskussion - kommt bitte zum Thema zurück und das in einem normalen und sachlichen Ton !

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • ENIGMA13
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    gesperrt
    geschrieben 1350555393000

    Das Einfachste wäre die Grundfrage zu beantworten.Im Falle des TO war der Reiseantritt am 09.09.2012.

    Die Bekanntgabe das der Flug von 20.20Uhr auf 23.50Uhr verschoben wurde,war 4 Wochen vor Antritt des Fluges per E-Mail bekannt gegeben worden.

    Auch ein Abflug am 10.09.2012 um 00.35Uhr beginnt am 09.09.2012 nur das zum Beispiel ein Anwalt in dem Falle einige Argumente mehr in der Hand hätte bei einem Rechtsstreit.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350556672000

    ENIGMA13, genau das ist doch das Problem...

    ...nämlich die reiserechtliche(!) Definition des Begriffes Reiseantritt!

    Selbstverständlich beginnt unter zeitlichen/kalendarischen Aspekten auch bei Abflug um "0:irgendwas" der Reiseantritt schon am Vortag - nur ist dies nicht zwangsläufig identisch mit der allgemeingültigen reiserechtlichen Definition!

    Zu der 4 Wochen vorher bekanntgegebenen Änderung und dem Wissen darum (inkl. möglicher Optionen) hat TE leider (obwohl ansonsten recht kommunikativ ;)   ) bisher leider keine Stellung genommen!

    Fachanwaltliche Hilfe zur Klärung (und nicht zwangsläufig zu einem Rechtsstreit) wurde (wenn der Sachverhalt wirklich geklärt werden soll) bereits mehrfach angeraten - die eventuelle Äußerung des RV a la "Reisebeginn ist mit Check-in" sollte ggfs. wirklich von Fachleuten auf Richtigkeit geprüft werden. M.M.n. (allerdings natürlich kein Jurist) ist sie nicht korrekt. Alles andere (z.B. das durchaus realistische Bestreben auf Rückerhalt von bis zu 50% eines Tagessatzes) wurde bereits ebenfalls mehrfach ausgeführt.

    Eine Aufrechnung/Vergleich des Preises der gebuchten Reise mit derjenigen (so überhaupt vorhanden) die einen Tag später als Abflugdatum gehabt hätte ist "grober Unfug" und komplett unsinnig, da dies eine völlig andere Reise ist und sich keinerlei Zusammenhänge unter real existenten reiserechtlichen Aspekten ergeben - und auch nicht konstruieren lassen!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1350564772000

    tina1312:

    Es geht hier nicht um eine Verspätung von einer halben Stunde, sondern darum, dass der Abflugtag von einem (dem geplanten) auf den nächsten Tag verschoben wurde, auch wenn zwischen diesen Zeiten nur eine halbe Stunde lag.

    Bezüglich der Ansprüche im vorliegenden Fall geht es eben um die halben Stunde und nicht um das Datum.

    Es mag einigen hier diskutierenden um den Folgetag "gehen", aus rechtlicher Sicht aber - und das wiederhole ich jetzt glaub ich zum 400sten Mal? - handelt es sich um eine unwesentliche Änderung des Gesamtzuschnitts der Reise, also ist bestenfalls die Erstattung eines halben Tagespreises zu erwarten - sei es nun wegen der erheblich gestörten Nachtruhe oder wegen der halbstündigen Verzögerung.

    Das Datum interessiert ein Gericht in dieser Angelegenheit nicht die Bohne!

    :?

    Hier ein Urteil zur Thematik "verkürzte Nachtruhe"

    Pauschalreisender muss Nachtflug akzeptieren - AG München vom 30.12.2010 - Az. 173 C 23180/10

    Nach Auffassung des Amtsgerichts München stellt eine Verkürzung der Nachtruhe durch ungünstige Flugzeiten auf wenige Stunden (hier Abflug in Deutschland um 22.25 Uhr und Ankunft in der Türkei um 02.25 Uhr) keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar, wenn bei der Buchung keine verbindlichen Reisezeiten genannt wurden. Bei der Beeinträchtigung des Reisenden durch ungünstige Abflugzeiten ist stets ein objektiver Maßstab anzulegen. Auf die individuelle Konstitution des Touristen (z.B. wegen dessen Alters) kommt es daher nicht an.

    Urteil des AG München vom 30.12.2010

    Aktenzeichen: 173 C 23180/10

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ENIGMA13
    Dabei seit: 1291593600000
    Beiträge: 2491
    gesperrt
    geschrieben 1350565297000

    Wenn die "BASIS" nicht vorhanden ist,kann man (Frau) noch 100 Jahre erklären ;) .

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