• deifi
    Dabei seit: 1214697600000
    Beiträge: 546
    geschrieben 1350341798000

    Hallo liebe HCler,

    gebucht war bei uns vom 09.09.12 -23.09.12 FMO - AYT...ursprüngl. Hinflug war 20.20 Uhr...dann 4 Wochen vor Abflug Bekanntgabe per Mail, dass der Abflug u, 23.50 sein soll....dann Tage vorher auf der HP vom FMO Abflug am 10.09. 00.35 Uhr....

    Check In war natürlich am 09.09. Anreise aber erst am 10.09. (2. Urlaubstag) und somit auch erst der Abflug am 10.09. um 00.35 Uhr AM ZWEITEN URLAUBSTAG

    Jetzt sagt GTI mir per Brief, dass die Reise mit dem Check In angetreten sei... Muss ich das so etwa hinnehmen??

    Wurden im Hotel mit den Worten "You´re very late" empfangenmorgen um 8.00 Uhr am 2.!!! Urlaubstag!!

    Was meint Ihr dazu?

    Ein Member hier schrieb mir vor dem Urlaub ich könne beim Veranstalter ca. 40-50% des anteiligen Tagespreises der Reise als Minderung geltend machen.... was ist denn nun korrekt???

    Auch hat GTI sich von allem Anderen nichts angenommen, was wir reklamiert hatten...siehe Hotelbewertung: http://www.holidaycheck.de/hotelbewertung-Hotel+Elis+Beach+Kann+man+mehr+draus+machen+aber+i+am+only+Manager-ch_hb-id_7535157.html  

     

    Ich hätte ALLES der Reiseleitung sagen sollen....ich denk man hat nach Reiserückkehr 4 Wochen Zeit um zu reklamieren...haben wir auch per Mail + Einschreiben/Rückschein innerhalb der enstprechenden Zeit getan.

    LG und vielen Dank!

     Yvonne

    14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1350342480000

    Abflug am 09.09. um 23:59 Uhr hätte dem RV zur Erfüllung gereicht.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Truschel
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 2336
    geschrieben 1350342915000

    Checkin soll tatsächlich Reiseantritt sein.

    Ich habe mal gelesen, das Url. eingecheckt sind und sich das Kind dann an einer  Rutsche im Airport ( glaube Mac Doof ) den Arm gebrochen hat, die Reise-Rücktrittvers. ist nicht für den Reiseabbruch aufgekommen weil schon Gepäck aufgegeben war und praktisch die Reise begonnen hat.

    Ist ja ein anderer Fall - aber ich glaube du hast keine Möglichkeit an Geld zu kommen. Genauso müssen Reklamationen zuerst dem Reiseleiter gemeldet werden, wenn der keine Abhilfe leisten kann, dann Beschwerde innerhalb 4 Wo. beim Veranstalter.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1350345437000

    @deifi

    Du kannst zumindest versuchen vom Veranstalter 50% des Tagespreises vom Veranstalter zurück zu bekommen, besonders viel wird bei diesem Hotel nicht rumkommen.

    Die Kritikpunkte in deiner Bewertung sind teils der Hotelkategorie geschuldet, vor allem aber eine rein subjetive Meinung. Eine Reklamation bei der Reiseleitung wegen der spärlichen Essensauswahl, Zimmerausstattung etc. mit Aufforderung zur Abhilfe hätte nach meiner Meinung vermutlich nichts gebracht.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1350346495000

    Sofern der Abflug nach 0:00 des Buchungstages stattfand, sollte eine Erstattung von 50% des anteiligen Hotelpreises im Rahmen der Kulanz geleistet werden.

    Der Antritt der Reise ist der Abflug.

    Reklamationen müssen unverzüglich vor Ort vorgetragen und dem RV ein angemessener Zeitraum zur Abhilfe gelassen werden. Sofern keine Abhilfe möglich ist, sollte man die Beschwerde in Form und Inhalt von der Reiseleitung bestätigen lassen. Ist das nicht möglich, muss man Zeugen oder eindeutige Belege der mangelnden Leistungen vorweisen können. Sofern man sich nicht unmittelbar vor Ort beschwert hat, hatte der RV keine Gelegenheit zur Abhilfe und nur in wenigen Fällen und bei zweifelsfrei nicht abzuhelfenden Missständen (z.B. Entfernung des Hotels zum Strand) oder aber wenn beweisbelastbar keine Möglichkeit bestand, den Mangel ordnungsgemäß anzuzeigen, wird sich eine Minderung durchsetzen lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1350370919000

    ...und im übrigen ging der Flug am 1. Urlaubstag und ihr kamt am 1. Urlaubstag im Hotel an. Desweiteren muß man im Forum auch nicht brüllen... ;)

  • deifi
    Dabei seit: 1214697600000
    Beiträge: 546
    geschrieben 1350382935000

    @ curiosus: Lesen!!!

    Das ist nicht richtig!! 1. Urlaubstag war der 09.09.12....abgeflogen sind wir aber am 10.09.12 (2. Urlaubstag) um 00.35 Uhr!!! Also hätten wir ja zumindest spätestens am 09.09.12 um 23.59 Uhr abheben müssen, oder etwa nicht?

    Und das sollte kein "schreien" sei, sondern eher der betonung dienen.

    In Antalya angekommen wedelten bereits mehrere Flüggäste mit Ihren Unterlagen, dass der Abflug erst am 2. Tag stattfand. Der Reiseleiter auf dem Weg zum Hotel sagte denen er habe nicht die Befugnis eine Unterschrift zu geben und zudem hätten wir es ja schwarz auf weiß, dass wir am 10. und nicht wie gebucht am 09. abgeflogen sind!

    LG

    14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1350383138000

    ...ich habe gelesen, denn der erste Urlaubstag ist der 10.09., der 09.09. ist der Anreisetag und gilt gemeinhin nicht als Urlaubstag, so wie der Abreisetag auch nicht dazu zählt.

    Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied eben.

    Betonen kann man übrigens mit fetter Schrift, nicht mir GROßER Schrift, da dieses in Foren als schreien interpretiert wird... ;)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1350385522000

    @deifi

    Es ist so: Anreise- und Abreisetage gelten der Beförderung. ;)

    Ich zitiere mal aus einem anderen Thread:

    @'carofeli' sagte:

    Eine neue Erkenntnis bracht das Schreiben auch, darin heißt es, dass An- und Abreisetag lediglich zur Erbringung der Beförderungsleistung dienen.

    So "ganz neu" ist das allerdings nicht. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
    Beiträge: 28975
    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1350386795000

    @deifi

     

    Ob Du nun um 20.20 Uhr bzw. 23.50 Uhr am 09.09. oder tatsächlich erst am 10.09. um 0.35 Uhr abfliegst ist doch eigentlich egal, wenn es wie Dir darum geht, dass der erste Urlaubstag "futsch" ist.

    Der erste Urlaubstag - wie Du es nennst - wäre doch zu jeder der von Dir oben genannten Zeiten "futsch gewesen".

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!