• manfredlenk
    Dabei seit: 1173830400000
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    geschrieben 1314547032000

    curiosus:

    ...bei 6 Übernachtungen sind es 7 Tage, einfach mal nachrechnen... ;) [/quote]

    Also, curiosus, das war eine sehr schwache Antwort von Dir, meine ich. Aber vielleicht hätte ich mich auch ausführlicher äußern sollen.

    Eigentlich gehört meine Frage gar nicht in die Kategorie Reiserecht, sondern hier handelt es sich um Beherbungsrecht, weil kein Reiseveranstalter beteiligt war. Ich hatte die Unterkunft für meine Frau für diesen Zeitraum gebucht und daran hat sich auch nichts geändert. Es geht hier einfach um die Frage, ob als Berechnungsgrundlage bei einer Beherbergung die Anzahl der Übernachtungen zählt oder der Vermieter berechtigt ist, sowohl den Anreise- als auch den Abreisetag einzeln in Rechnung zu stellen, was ja bedeuten würde, dass bei einer einzigen Übernachtung zwei Tage berechnet würden. Sonderfälle, in denen der Vermieter berechtigt ist, bei verspäteter Zimmerräumung und Abreise einen zusätzlichen Tag in Rechnung zu stellen, spielen hier keine Rolle.

    Mir geht es auch nicht in erster Linie um eine Rückerstattung, sondern um die grundsätzliche Klärung dieser Frage, weil ich glaube, dass mir das Gleiche schon einmal untergekommen ist.

    Manne
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1314548945000

    ...tja, schwach gefragt würde ich eher sagen. :D

    Es gelten immer die Übernachtungen, die sind Grundlage für die Beherbergung. Dazu gibt der Eigentümer noch zudem früheste Anreisezeitpunkt (~14 Uhr) und spätesten check-out (~12 Uhr) i.d.R. vor. Wird früher an- bzw. später abgereist, dann ist eine weitere Übernachtung zu zahlen.

    Wenn also 6 Nächte dort verbracht werden, dann zahlt man 6×die Übernachtung mit Frühstück... ;)

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1314549882000

    Wäre dann wohl geklärt, in diesem Fall brauchen nur 6 tage bezahlt werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1314555154000

    Nein, auch bei Pauschalreisen wird das ncht "ganz anders gehandhabt", auch da sind 6x ÜF 6x ÜF, ganz gleich, ob Discounter oder renommierter Premienveranstalter!

    Zudem hatte manfredlenk angegeben: Anreise mittags am 21., Abreise mittags am 27. - eine einfache Frage und eine eindeutige Antwort: 6 Einheiten ÜF sind zu bezahlen.

    Dabei ist es wirklich wahnsinnig unerheblich, ob er das bei Lidl an der Kasse oder direkt in der Pension gebucht hat, mit dem Bus oder auf dem Einrad gekommen ist (tbc) ...

    :shock1:   :?

    Wenn schon mal was einfach ist, kann man es doch einfach einfach lassen??!! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lind-24
    Dabei seit: 1146182400000
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    geschrieben 1314559134000

    dieganzewelt:

    @Lind-24,

    manfredlenk hat aber m. W. keine Pauschalreise gebucht, sondern:

    Reise mit Ü/F in einer Pension in DE vom 21. - 27.08.2011:[/quote]

    Das war mir bei dem Eintrag des TE aber nicht so klar, oder ?

    Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1314559745000

    @Lind-24

    Es spielt ganz einfach keine Rolle, denn manfredlenk hatte alle relevanten Daten bereits im Eröffnungsbeitrag genannt.

    Auch bei einer Pauschalreise werden 6 Übernachtungen nicht plötzlich zu 7 ...

    Ich überreiss nicht, was daran so schwer zu verstehen ist?? :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1314560715000

    ...nicht ganz, denn gefragt wurde was als 1 Tag gilt, nicht was an zahlungspflichtigen Übernachtungen gilt... ;)

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1314561007000

    @lind24

    Der Ursprung ist alleine die schon mit einer Unterstellung von 7 Tagen Berechnung verbundene Bemerkung des TO, "Reise vom 21.- 27.08., ist das rechtens?"

    Ob Veranstalter oder Hotel Buchung/Rechnung, die Konstellation enthält 6 Übernachtungen mit Frühstück mit erstem Tag der Anreise und siebtem Tag der Abreise, bezahlt wurden 6 Nächte.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1314567345000

    Hängt es nicht vom beiderseits akzeptierten Vertrag ab, ob 7 Tage oder 6 Nächte gebucht und bezahlt werden? Wenn ein Hotelier bspw. auf seiner Webseite die Aufenthalte in seinem Haus mit Preisen pro Tag ausgibt und daraufhin eine Buchung zu Stande kommt, dürfte die Rechnung 7x X Euro doch rechtens sein, nicht?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1314568594000

    @AntoniaW

    Nein, bestenfalls kann "7 Tage" eine "Auslobung" der Reisedauer sein, aber kein abzurechnender Faktor. Es ist rechtens, eine Reise als "7 tägig" auszuloben, wenn sie 6 Übernachtungen umfasst und zu den demgemäß vereinbarten Aufenthaltszeiten in der Herberge innerhalb von sieben Wochentagen beginnt und endet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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