curiosus:
...bei 6 Übernachtungen sind es 7 Tage, einfach mal nachrechnen... [/quote]
Also, curiosus, das war eine sehr schwache Antwort von Dir, meine ich. Aber vielleicht hätte ich mich auch ausführlicher äußern sollen.
Eigentlich gehört meine Frage gar nicht in die Kategorie Reiserecht, sondern hier handelt es sich um Beherbungsrecht, weil kein Reiseveranstalter beteiligt war. Ich hatte die Unterkunft für meine Frau für diesen Zeitraum gebucht und daran hat sich auch nichts geändert. Es geht hier einfach um die Frage, ob als Berechnungsgrundlage bei einer Beherbergung die Anzahl der Übernachtungen zählt oder der Vermieter berechtigt ist, sowohl den Anreise- als auch den Abreisetag einzeln in Rechnung zu stellen, was ja bedeuten würde, dass bei einer einzigen Übernachtung zwei Tage berechnet würden. Sonderfälle, in denen der Vermieter berechtigt ist, bei verspäteter Zimmerräumung und Abreise einen zusätzlichen Tag in Rechnung zu stellen, spielen hier keine Rolle.
Mir geht es auch nicht in erster Linie um eine Rückerstattung, sondern um die grundsätzliche Klärung dieser Frage, weil ich glaube, dass mir das Gleiche schon einmal untergekommen ist.