Jetzt stellt sich die Frage ob eine Bordverpflegung in dem Leistungsumfang einer Pauschalreise drin ist.?
Habe da auch in den AGB`s direkt nichts gefunden.
z.B. Heist es bei ITS in den AGB`S
1. Reisevertrag 1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von ITS Reisen. Für Hotelaufenthalte unter 5 Nächten wird ein Zuschlag erhoben. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch ITS Reisen zustande. Der Reiseanmelder erhält von ITS Reisen eine schriftliche Reisebestätigung.
1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen, sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.
1.3 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.4 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen – z.B. Kinderermäßigungen – ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend unserer Ausschreibung vorgenommen.
Das heist für mich wenn die Bordverpflegung nicht ausdrücklich in derBeschreibung steht habe ich auch keinen Anspruch.
Gruß
Pebeas