• Tommy8181
    Dabei seit: 1238371200000
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    geschrieben 1272538478000

    Hallo wir hatten vor kurzem darüber unterhalten, was passiert wenn Fluglotsen streiken und der Flieger deshalb am Zielort nicht landen kann. Achso, es geht dabei um eine Pauschalreise die bereits gebucht ist.

    Wir kamen zu keinem Ergebnis.

    Wird man dann umgebucht? Muss man nen Tag später fliegen? Kommen weitere Kosten auf den Kunden zu? Kann der Kunde selber umbuchen.

    Leute ihr kennt so was bestimmt. Aber was sind die Konsequenzen für den Kunden.

    Danke

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1272549529000

    Wenn die hoehere Gewalt vor Reiseantritt eintritt, kannst Du die Reise (Pauschalreise) nach § 651 j BGB kuendigen, ebenso wie der Reiseveranstalter. Wird die Reise gekuendigt, hat Dir der Reiseveranstalter bereits gezahlte Betraege zu erstatten. Natuerlich kannst Du auch in Absprache mit dem Veranstalter umbuchen, beachte aber, dass Du die Reisekosten der neuen Buchung zu zahlen hast und nicht darauf pochen kannst, dass Dir der Reiseveranstalter das neue Angebot zum gleichen Preis der urspruenglichen Buchung abgibt.  Umbuchungsgebuehren, darauf wird der Veranstalter sicherlich verzichten.

    Bist Du vor Ort, wird der Reiseveranstalter in der Regel von seinem Kuendigungsrecht Gebrauch machen. Dann hast Du und der Reiseveranstalter die Mehrkosten fuer die Rueckreise je zur Haelfte zu tragen. Weitere Mehrkosten hast Du zu tragen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • frieslein
    Dabei seit: 1180310400000
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    geschrieben 1281359590000

    @Bernardo2001: Habe ich das so richtig verstanden, dass wenn ich schon im Urlaub bin, und die fangen an zu streiken, mir der RV kündigt???

    Hätten wir jetzt noch 2 Urlaubstag übrig, müssten wir also die 2 Urlaubstage nebst Rückflug je zur Hälfte selbst bezahlen??? (Wir würden ja vom RV das Geld für die 2 Tage zurückbekommen) aber bestimmt ist das Hotel für die 2 Tage teurer und eventuell auch der Flug teurer??? Ist ja total kompliziert! Ist das gängige Praxis??

  • Dookie82
    Dabei seit: 1279238400000
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    geschrieben 1281363856000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.[/size][/color]

    Sorry aber zumindest der Schluss ist quatsch.

     

    Der RV hat seinen Vertrag zu erfüllen und der sieht nunmal eine bestimmte Reisedauer vor + dass er dich auch wieder heim bringt. Mehrkosten wie Verpflegung am Flughafen, oder einen längeren Aufenthalt im Hotel etc. hat der RV zu übernehmen.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1281365555000

    Falsch, wie auch bei dem Thema "Vulkanasche" fällt der Streik unter höhere Gewalt.

    Der Veranstalter kann vor Ort die Reise kündigen, den weiteren Verlauf hat bernado ja beschrieben.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Dookie82
    Dabei seit: 1279238400000
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    geschrieben 1281366277000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @bernhard707

    Für Schadenersatzansprüche gilt das natürlich, aber er kann nicht einfach so vom Vertrag, der bereits angetretenen Reise (2 Tage vor dem Abreisetag) zurück treten - das ist quatsch!

     

    Bitte informiere dich mal richtig oder mach dir zumindest die Mühe und les die Fragestellung (9.8.2010 / 13:13 Uhr von frieslein) richtig.

     

    Der RV muss einen in diesem Fall KOSTENLOS versorgen und einen Rückflug organisieren.

  • Dookie82
    Dabei seit: 1279238400000
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    geschrieben 1281366553000

    Nochmal als kleine Anmerkung am Rande, ich rede davon, dass der Kunde schon im Urlaubsort sitzt und dort nicht weg kommt wegem dem Streik... denke jetzt ist es deutlich.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1281367056000

    Dann lies doch einfach mal ganz deutlich das hier.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Dookie82
    Dabei seit: 1279238400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1281367962000

    @bernhard707 sagte:

    Dann lies doch einfach mal ganz deutlich das hier.

    Ja und was steht dort unter b) ???

     

    "Im Übrigen haben auch Pauschalreisende Anspruch auf die oben dargestellten Betreuungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung.

    Beispiel: Wurde der Rückflug aufgrund des Vulkanausbruchs gestrichen, so können Pauschalurlauber von der ausführenden Fluggesellschaft während der Wartezeit bis zum nächstmöglichen Weiterflug ebenso wie Nur-Flug-Reisende Getränke- und Essensgutscheine erhalten und haben, wenn notwendig, auch Anspruch auf eine Hotelunterbringung."

    Im übrigen ist es doch mehr als fraglich, ob ein vorangekündigter Streik überhaupt unter "höhere Gewalt" fällt. Ereignisse aus höherer Gewalt treten per Definition nämlich immer "unerwartet" ein.

     

    Hier noch was für Sie zum lesen:

    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1023643

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1281369286000

    @frieslein sagte:

    Hätten wir jetzt noch 2 Urlaubstag übrig, müssten wir also die 2 Urlaubstage nebst Rückflug je zur Hälfte selbst bezahlen???

    Nein, für die restlichen 2 Tage hast du ja gezahlt.

     

    Es geht um die Zeit, die du länger am Urlaubsort bleiben musst, da dein gebuchter Rückflug ja entfällt.

     

    Und für diese Tage und den nun neu zu buchenden Rückflug werden die Kosten anteilig verrechnet.

    Ist wie die Sache mit der Aschewolke. Da gibt's hier auch Threads zu.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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