• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1281369678000

    Es geht um wie von bernado zutreffend geschrieben

    "...Bist Du vor Ort, wird der Reiseveranstalter in der Regel von seinem Kuendigungsrecht Gebrauch machen. Dann hast Du und der Reiseveranstalter die Mehrkosten fuer die Rueckreise je zur Haelfte zutragen..."

    In den AGB der Veranstalter ist mit höher Gewalt auch Streik ausdrücklich anfgeführt, die AGB wurden mit Buchung akzeptiert.

    Anderes Beispiel, eventuell strittig als höherere Gewalt könnte möglicherweise der Streik von Airline-Mitarbeitern sein, da es ja der Airline möglich ist diesen abzuwenden.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1281434677000

    Dookie82 - Du liegst mit Deinen Ausfuehrungen in fast allen Punkten daneben.

    Es ist so, dass der Gesetzgeber sowohl dem Reisenden als auch dem RV das Recht zubilligt, vom geschlossenen Reisevertrag im Falle von hoeherer Gewalt zurueck zu treten (§ 651 j BGB). Das kann vor oder auch waehrend der Reise geschehen!! Wird der Reisevertrag egal von wem gekuendigt, verliert der RV den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Hat er den Reisepreis also bereits kassiert, hat er diesen dem Reisenden vollstaendig zu erstatten.

    Wird der Vertrag waehrend der Reise gekuendigt, hat der Reisende die Leistungen an den RV zu zahlen, die dieser bis zum Zeitpunkt der Kuendigung aufgewendet hat. Das waere im Beispielfall der Hinflug, Transfer und der Hotelaufenthalt inkl. gebuchter Leistungen bis zwei Tage vor Rueckreise.

    Wenn ich den Gesetzestext richtig lese, ist der RV fuer den weiteren Aufenthalt und fuer den Rueckflug nur noch bedingt verantwortlich, dass er auf jeden Fall den Rueckflug zu organisieren hat. Fuer diesen Fall hat der Gesetzgeber den Passus eingebaut, dass die Mehrkosten fuer den Rueckflug, die sehr wahrscheinlich eintreten werden, sowohl zur Haelfte durch den Reisenden als auch durch den RV zu tragen sind. Alle weiteren Kosten hat der Reisende zu tragen.

    Das gilt also fuer das vertragliche Verhaeltnis zwischen dem Reisenden und dem RV und hat ueberhaupt nichts mit der EU-Fluggastverordnung zu tun. Das ist ein ganz anderer Schuh!!!

    Und Bernhard707 hat meiner Auffassung jedenfalls nach Recht mit der Behauptung, dass, wenn das Personal einer Fluggesellschaft streikt, das im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt, ein Fluglotsenstreik jedoch nicht. Auf den Fluglotsenstreik kann die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen und einen solchen abwenden.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Garfield22337
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    geschrieben 1281995826000

    Irgendwie mache ich mir schon einen Kopp, wegen den androhenden Streiks bei Air Berlin...allerdings ist meine Situation etwas anders da ich keine Pauschalreise gebucht habe...wie verhält sich die Sache mit den Erstattungen, Umbuchen wenn ich den Flug via Air Berlin gebucht habe und die Hotels über TUI und DER??? Wer haftet hier, falls es zu einen Streik kommen sollte? Bekomme ich nur den Flug erstattet und was ist mit den Hotels?Könnten TUI und DER sagen, hättest ja auch mit uns fliegen können und nun seh zu wie du hin kommst und das ganze Geld ist dann weg? Oder ist Air Berlin dafür haftbar und erstattet mir die enstandenen Schäden komplett, auch von Fremdgesellschaften???

  • Lugansk
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    geschrieben 1282004158000

    Hallo!

     

    Air Berlin ist nicht haftbar.

  • Niria9
    Dabei seit: 1236988800000
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    geschrieben 1282042562000

    Hi,

     wir wollen am 6.9. mit Air Berlin (Pauschalreise) nach Mallorca. Ich hoffe, dass sich die Situation bis dahin klärt. Trotzdem würde ich gerne folgendes wissen.

    Wenn ein Streik der Fluggesellschaft (nicht der Fluglotsen) vorliegt, wie es ja viellleicht bei Air Berlin kommen kann, wie sieht dann die Situation aus? Wäre es dann auch "höhere Gewalt"? Kann ich umbuchen oder bekomme ich meine Geld der gebuchten Pauschalreise zurück?

     

    Danke für eure Antworten

    Niria

  • lippstadthanne
    Dabei seit: 1208995200000
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    geschrieben 1282050441000

    Hallo,

    gilt denn bei einem Pilotenstreik u.a. Air Berlin auch diese 10-Tages-Frist, die nach Ankündigung des Streiks eingehalten werden muss wie es wohl bei den Fluglotsen in Spanien gewesen wäre?

    Ich bin "aschegeschädigt" und soll jetzt schon wieder bangen?

    LG Hannelore

  • deifi
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    geschrieben 1282060461000

    Hallo,

    bin noch gestern abend mit AB in Kontakt getreten und habe heute nachmittag diese Antwort bekommen:

    Sehr geehrte Frau xxxx,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Derzeit sind bis Mitte September Verhandlungen angesetzt, sodass vorherige Streiks ausgeschlossen werden können. Ich empfehle Ihnen dennoch, den Status Ihres Fluges am Vortag auf www.airberlin.com/fluginfo zu überprüfen.

    Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Flug!

    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

    Denke wir brauchen uns erst mal keine Gedanken machen! Das mit einer Frist der Fluggesellschaften würde mich auch interessieren.

    LG

    14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk
  • lippstadthanne
    Dabei seit: 1208995200000
    Beiträge: 311
    geschrieben 1282068797000

    DAnke für die Entwarnung.

    LG Hannelore

  • Flybär
    Dabei seit: 1186876800000
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    geschrieben 1282117666000

    Hallo an die Runde,

    auch ich habe am 9.09.2010 mit AIR BERLIN eine Pauschalreise gebucht.

    Wir haben uns schon große sorgen gemacht und von Entwarnung kann

    keineswegs eine Rede sein. Wenn ein Streik auch bis Mitte September

    nicht stattfinden sollte, so wäre jedoch evtl.. der Rückflug davon betroffen.

    Also was tun wenn der Hinflug reibungslos funktionierte aber dann der

    Rücklug ausfällt?

    Wenn man beginnt, seinem Passfoto ähnlich zu sehen, sollte man in den Urlaub fahren.
  • mialein2
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    Beiträge: 39
    geschrieben 1282130072000

    Also, keine Panik, AB gibt den Ratschlag, einen Tag vorher den Status des Fluges abzufragen.

    So, angenommen da steht dann " der Flug fällt aus wegen Streik der Piloten".

    Ich habe Hotel, Transfer, Mietwagen wtc, gebucht und bin diesbezüglich bereits in Vorlage getreten.

    Wie verhalte ich mich?

    Urlaub fällt aus, Geld ist weg, na denn Prost Mahlzeit!

    Aber alles halb so schlimm, ich kann ja einen Tag vorher den Status des Fluges abfragen und mich bis dahin zumindest auf meinen Urlaub freuen.

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