Bin gespannt wann der erste fuer sein bezahltes Ueebergepaeck Komepensation verlangt. Denn wenn ein hund, der eine Sache ist, Kompensation bekommt warum dann nicht auch ein Koffer fuer den bezahlt wurde.
Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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geschrieben 1581436051275
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geschrieben 1581436356007 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
Der Hund war in dem Fall keine Sache, sondern ein „Passagier“.....
Aber vielleicht, wenn Koffer eines Tages laufen können ?
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1581492556168
Ich habe schon vor einiger Zeit im Fernsehn einen Bericht über einen Prototyp eines Rollkoffers gesehen der dem Besitzer nachgefahren ist.
Gruß
Karl
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geschrieben 1581495317087
@vonschmeling sagte:
Kein verfrühter Aprilscherz: Hund bekommt Anspruch auf Kompensation zugesprochen ...
Da kann so einiges nicht stimmen. Zunächst ist in dem Artikel von keinerlei Urteil zu lesen - und wenn es eines gäbe dann bitte verlinken. Dann ist ein Hund grundsätzlich entweder Hand- oder Sondergepäck und hat kein eigenes Ticket. Dann könnte ich ebenso für meinen zugebuchten Koffer oder das Surfbrett im Falle des Falles eine Entschädigung verlangen.
Wenn die Airline also aufgrund eines simplen Anwaltsschreibens hin zahlt, dann sollte sie mal die Kompetenz des Führungspersonals überdenken ...
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geschrieben 1581495749978
Was sollte "nicht stimmen"?
Der Hund wurde anwaltlich vertreten, er besaß ein Ticket.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1581498744610 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe
Ja, so steht das ja da, mehr aber auch nicht. Aber was für ein Ticket, als PAX? Bekommt man nicht für 27 € von Palermo nach Lampedusa, außer evtl. man ist Resident. Oder als Begleitgepäck? Als Blindenhund?
Mich hätte interessiert ob das auf irgendeinem Urteil (um das geht's ja im Thread), und wenn ja von welchem Gericht (Airline ist dänisch, der Flug war inneritalienisch), basiert.
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geschrieben 1581500932292
Die Airline will allem Anschein nach der Empfehlung folgen und vorgerichtlich entschädigen.
Ich denke allerdings nicht, dass es sich lohnt über die Art des Tickets zu hirnen - interessant an der Causa ist imho die Dreistigkeit.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1581501811036
Hm. Die Art des Tickets könnte aber schon maßgeblich sein. Der Fiffi kauft sich naturgemäß kein eigenes. Wenn Herr- oder Frauchen aber entscheidet, dass Fiffi in der Transportbox neben ihm auf dem Sitz Platz bekommt (keine Ahnung ob sowas überhaupt sicherheitsmäßig zulässig ist, andererseits, bei Babys in den Babyschalen geht das ja auch) und darob ein "normales" zweites Ticket löst, dann hat der Ticketlöser auch Anspruch auf Erstattung aus 2 gebuchten Tickets. Der Anspruch ergibt sich ja aus dem Ticket und nicht aus der Person.
Anders sähe es IMHO in der Tat aus wenn lediglich eine Zusatzleistung zu einem Ticket gebucht wird - dann wäre die Forderung in der Tat dreist - und das Nachgeben der selben nicht arg professionell.
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geschrieben 1581633051013 , zuletzt editiert von vonschmeling
Harte Entscheidung gegen Randaliererin ...
Das ist kein einmaliges Urteil, bereits im Juni 2019 wurden 4 Briten zu Haftstrafen von 19-24 Monaten verurteilt, nachdem sie auf einem Langstreckenflug nach Las Vegas die Kabine aufgemischt hatten.
Geht gar nicht, Angst und Schrecken zu verbreiten in derart exponierten Situationen.
Hoffentlich erzeugen drastische Strafen irgendwann eine gewisse Wirkung!?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1581665397812
Hallo,
Da hilft nur Alkohol im Flugzeug zu verbieten und offensichtlich alkoholisierte Paxe nicht an Bord zu lassen .
Damit wäre das Problem schnell gelöst!
Gruß
MrStorm